Die juristische Presseschau vom 6. Juli 2017: Pro­zess um geplanten IS-Anschlag / EuGH zu Alters­grenzen / Teure Panne

06.07.2017

Justiz

BGH zu Soldat unter Terrorverdacht: Der Bundesgerichtshof hat einen bis dato mutmaßlichen Komplizen des Soldaten Franco A. aus der Untersuchungshaft entlassen, wie die SZ meldet. Nach Ansicht des Gerichts gebe es keinen dringenden Verdacht für eine Tatbeteiligung gegen den Mann. Den beiden Soldaten Franco A. und Maximilian T. wird vorgeworfen, Anschläge auf hochrangige Politiker geplant zu haben. Es berichtet auch spiegel.de.

BGH zu Solar-Subventionen: Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass die Rückforderung von Subventionen für Photovoltaikanlagen wegen eines Meldepflichtverstoßes rechtmäßig ist. In dem verhandelten Fall ging es um einen Landwirt aus Schleswig-Holstein, der in einem Formular angegeben hatte, seine Solaranlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet zu haben, dies aber tatsächlich unterlassen hatte; die gewährte Subvention wurde daraufhin zurückgefordert. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei der Meldung nicht um eine bloße Formalie, sondern um einen integralen Bestandteil des Fördersystems, wie die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet. Es seien noch 500 ähnliche Verfahren bei Gericht anhängig.

BAG – Altersgrenze: Der Europäische Gerichtshof hat auf eine Vorlagefrage des Bundesarbeitsgerichts hin entschieden, dass eine starre Altersgrenze für Piloten mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Der Unionsgesetzgeber müsse keine individuelle Prüfung der physischen und psychischen Konstitution vorsehen. Die Entscheidung gelte allerdings nur für den gewerblichen Luftverkehr, wie die FAZ (Hendrik Wieduwilt) schreibt. Es berichtet auch die Welt.

OLG Köln zu Fotograf: Das Oberlandesgericht Köln hat einen Fotografen, der das Bild eines vermeintlichen Ebola-Patienten gegen dessen Willen verbreitet hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt, wie die SZ meldet. Der Mann hatte einen Patienten im Klinikum Aachen fotografiert; obwohl ihm mitgeteilt wurde, dass die Krankheit nicht diagnostiziert wurde, bot er die Abbildung mit der Bezeichnung "Ebola-Verdächtiger“ an.

OLG München zu Abgasskandal: Das Oberlandesgericht München hat im Zusammenhang mit dem Skandal um manipulierte Abgaswerte die Klage eines Autokäufers abgewiesen. Als erstes Oberlandesgericht entschied es, dass eine arglistige Täuschung im konkreten Fall nicht ersichtlich sei und der Käufer vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag zunächst hätte Nachbesserung verlangen müssen. Vor deutschen Gerichten seien noch 4.000 ähnliche Fälle anhängig, so die FAZ (Carsten Germis).

OLG München – NSU: Der Richter Lorenz Leitmeier geht anlässlich des NSU-Prozesses auf lto.de der Frage nach, weshalb Richter in manchen Phasen des Prozesses wenig Kontrolle über das Geschehen zu haben scheinen. Dies finde seinen Grund in der Prozessrolle des Angeklagten als Subjekt, ausgestattet mit eigenen Rechten, wie dem Frage- und dem Beweisantragsrecht. Außerdem gebe es die Nebenkläger, die ebenfalls auf das Verfahren einwirken könnten. Eine Grenze für eine ausufernde Beweisaufnahme bilde lediglich das Beschleunigungsgebot, im Zielkonflikt mit der Wahrheit setze sich aber letztere in der Regel durch.

LG Frankfurt/Main – Bankenpanne: Das Landgericht Frankfurt am Main soll einen Streit zwischen einem freien Wertpapierhändler und einer Bank über einen sogenannten "Mistrade" klären. Das Geldhaus, bei dem es sich nach Informationen der FAZ (Christian Siedenbiedel) um die französische BNP Paribas handelt, hatte ein Zertifikat versehentlich zum Preis von 108 Euro statt von 54.000 Euro angeboten. Der Kläger wolle nun den sich daraus ergebenden Wert der Zertifikate in Höhe von 163 Millionen Euro tatsächlich ausgezahlt bekommen, die Bank weigere sich aber. In dem Fall stelle sich insbesondere die Frage, ob die Bank den Fehler innerhalb einer bestimmten Frist hätte bemerken und melden müssen. 

LG Köln zu Grönemeyer-Berichterstattung: Herbert Grönemeyer hat vor dem Landgericht Köln mit Erfolg gegen die Berichterstattung über seine Auseinandersetzung mit einem Fotografen sowie einem Kameramann geklagt. Dem Heinrich Bauer Verlag ist es nun untersagt, Bilder des Vorfalls zu verbreiten; ebenso darf der Axel Springer Verlag nicht mehr behaupten, der Sänger habe einen Fotografen gewürgt. Der Bunte Entertainment Verlag muss sogar eine Richtigstellung veröffentlichen. Es sei davon auszugehen, dass die beteiligten Fotografen wegen Falschaussage angeklagt werden, berichtet die SZ (Hans Leyendecker).

LG Tübingen – Negativzins: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat wegen der Erhebung von Negativzinsen Klage gegen die Volksbank Reutlingen eingereicht. Es gehe um die Frage, ob es zulässig sei, von bestehenden Kunden ohne ausdrückliche Zustimmung einen Strafzins auf Tagesgeld zu erheben, wie das Hbl (Elisabeth Atzler u.a.) schreibt. Die Verbraucherzentrale hatte die Bank bereits abgemahnt, eine Unterlassungserklärung habe sie allerdings nicht unterzeichnet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Juli 2017: Prozess um geplanten IS-Anschlag / EuGH zu Altersgrenzen / Teure Panne . In: Legal Tribune Online, 06.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23376/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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