Die juristische Presseschau vom 6. Juli 2017: Pro­zess um geplanten IS-Anschlag / EuGH zu Alters­grenzen / Teure Panne

06.07.2017

Vor dem OLG Düsseldorf beginnt der Prozess gegen drei mutmaßliche IS-Terroristen. Außerdem in der Presseschau: Altersgrenzen für Piloten sind mit EU-Recht vereinbar und einer Bank unterläuft eine womöglich teure Panne.

Thema des Tages

OLG Düsseldorf – Anschlagsplan: Drei Männer sind vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Verabredung eines Verbrechens angeklagt. Sie sollen der Terrororganisation Islamistischer Staat angehören und einen großen Anschlag in der Düsseldorfer Altstadt geplant haben. Die Angeklagten waren als Flüchtlinge getarnt nach Deutschland gelangt. Der Hauptangeklagte und Hauptzeuge in dem Verfahren werde von der Staatsanwaltschaft als äußerst glaubwürdig eingeschätzt, wie die SZ (Jan Bielicki) schreibt. Es berichten auch die FAZ (Reiner Burger) und die taz (Sabine am Orde).

Sabine am Orde (taz.de) meint, der Fall spiele nicht nur Rechtspopulisten in die Hände. Er sei geeignet, den Generalverdacht gegen geflüchtete Menschen zu nähren und füge sich so auch in die Strategie des Islamischen Staates ein, die Polarisierung der westlichen Gesellschaften zu verstärken.

Rechtspolitik

"Ehe für alle": Der Rechtsprofessor Matthias Jestaedt argumentiert in einem  Gastbeitrag in der FAZ, dass sich der verfassungsrechtliche Begriff der Ehe nicht durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts geändert habe; der Ehebegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches und jener des Grundgesetzes seien also verschieden. Es sei aber davon auszugehen, dass das Gesetz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht verfassungswidrig sei. Was bleibe, sei aber die Frage, wie mit der Divergenz zwischen zivil- und verfassungsrechtlichem Ehebegriff umzugehen sei. 

Patrick Bahners (FAZ) meint hingegen, dass sich zivil- und verfassungsrechtlicher Ehebegriff nicht unterschieden. Das Grundgesetz müsse schließlich ausgelegt werden und hierzu sei nicht lediglich das Bundesverfassungsgericht, sondern auch der Gesetzgeber berufen. Mit dem politischen Wandel, der mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz begonnen habe und sich nun in der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vollende, sei davon auszugehen, dass sich auch der Ehebegriff geändert habe. Die Möglichkeit hierzu habe das Bundesverfassungsgericht bereits 1993 angedeutet, ein widersprechendes Judikat aus dem Jahr 2002 könne korrigiert werden.

Der Rechtsprofessor Christoph Möllers stellt in der Zeit den Meinungsstand zur Frage nach der Vereinbarkeit der gleichgeschlechtlichen Ehe mit dem verfassungsrechtlichen Ehebegriff dar. Selbst wenn man zu dem Ergebnis komme, dass sich die Ehebegriffe unterscheiden, sei jedoch nicht erkennbar, weshalb hieraus eine Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts folgen solle. Der Eigentumsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches sei schließlich auch ein anderer als der des Grundgesetzes. Auch sei kein Freiheitsverlust für Partner der klassischen Ehe ersichtlich; ein Gebot, gleichgeschlechtliche Paare zu benachteiligen, gebe es umgekehrt nicht. Eine Argumentationslinie, die gegen das unbeschränkte Adoptionsrecht und auf das Kindeswohl gerichtet sei, verfange ebenso wenig.

Staatstrojaner: Das Staatstrojaner-Gesetz ist Gegenstand deutlicher Kritik im Bundesrat, wie netzpolitik.org (Constanze Kurz) berichtet. Kritisiert werden nicht nur die erheblichen Grundrechtseingriffe, sondern auch der Gesetzgebungsprozess.

Gaffer: Joachim Käppner (SZ) begrüßt die Änderung der Bußgeldordnung, die für die Behinderung von Rettungskräften bis zu 320 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der sogenannten Verkehrssünderdatei vorsieht. Der Autor meint, man könne die sanktionierten Verhaltensweisen – insbesondere das Gaffen – auf einen Zeitgeist zurückführen, der von sozialen Netzwerken und Reality TV geprägt werde. Zwar könne bemängelt werden, dass sich die politische Reaktion in schärferen Gesetzen erschöpfe, dies sei aber überfällig und aus generalpräventiven Gesichtspunkten durchaus sinnvoll.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Juli 2017: Prozess um geplanten IS-Anschlag / EuGH zu Altersgrenzen / Teure Panne . In: Legal Tribune Online, 06.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23376/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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