Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2017: Trau­ben­zu­cker­wer­bung ver­boten / Aus­wei­tung von DNA-Ana­lysen / Raser vor dem BGH

09.06.2017

Dextro Energy darf nicht mit korrekten Aussagen über die Wirkung von Traubenzucker werben. Außerdem in der Presseschau: De Maizière will DNA-Analysen ausweiten und BGH muss über Raser urteilen.

Thema des Tages

EuGH zu Traubenzuckerwerbung: Der Traubenzuckerhersteller Dextro Energy darf nicht mit Aussagen über die Wirkungsweise von Glucose werben, obwohl diese nachweislich wahr sind. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Europäische Kommission hatte, gestützt auf die Health-Claims-Verordnung, die Genehmigung von gesundheitsbezogenen Aussagen wie "Glucose unterstützt die körperliche Betätigung" abgelehnt, obwohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in einem Gutachten deren Richtigkeit bescheinigte. Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun diese Entscheidung. Die Kommission dürfe eine Aussage auch dann ablehnen, wenn sie den allgemein akzeptierten Ernährungs- und Gesundheitsgrundsätzen zuwiderlaufe, zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels verleite, dieses gutheiße oder von vernünftigen Essgewohnheiten abbringe. Es berichten die FAZ (Marcus Jung), die SZ (Valentin Dornis), die Welt (Carsten Dierig) und die BadZ (Christian Rath).

Auf lto.de erläutert die Rechtsanwältin Christine Konnertz-Häußler ausführlich die rechtlichen Grundlagen und den Verfahrensverlauf.

Rechtspolitik

Kernbrennstoffsteuer: Nachdem das Bundesverfassungsgericht die sogenannte Brennelementesteuer diese Woche für verfassungswidrig erklärt hat, drängt die SPD auf einen neuen verfassungskonformen Anlauf. In Betracht komme eine Brennelementesteuer, die als Verbrauchssteuer durchgehe, oder auch die Einführung einer Abgabe. Beides stoße jedoch auf verfassungsrechtliche Bedenken, so die taz (Malte Kreutzfeldt). Daher werde auch eine Grundgesetzänderung vorgeschlagen.

Forensische DNA-Analysen: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will laut SZ (Christina Berndt) zur Innenministerkonferenz Mitte Juni eine Vorlage zur erweiterten Nutzung von DNA-Analysen zur Strafverfolgung mitbringen. Danach sollen aus der DNA entnommene Informationen über das vermutliche Aussehen des mutmaßlichen Täters genutzt werden können. Kritik von Wissenschaftlern, die den Nutzen anzweifeln und auf die Risiken hinweisen, haben bisher kein Gehör gefunden.

Ronen Steinke (SZ) warnt davor, alle technisch möglichen Informationen auch zu nutzen, denn sonst "stünde der Verdächtige nackt da". Bei der vorgeschlagenen Nutzung von Informationen über Haar- und Hautfarbe gehe es jedoch "um nichts Geheimes, nur um Dinge, die großteils im Ausweis stehen".

NetzDG: Laut SZ (Pia Ratzesberger) stößt das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Bekämpfung von rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken auf Widerstand aus Brüssel. Die Kommission prüfe derzeit, ob das Gesetz mit Unionsrecht vereinbar sein wird. Eine Regulierung auf EU-Ebene sei nicht geplant.

Europäische Staatsanwaltschaft: 18 EU-Staaten haben sich auf die Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft verständigt. Das melden zeit.de und lto.de. Das European Public Prosecutor's Office (EPPO) soll seinen Sitz in Luxemburg haben und bei Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Union ermitteln. Zuvor war die Einrichtung als Vorhaben aller 28 EU-Staaten gescheitert.

Urheberrechts-Richtlinie: Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat sich erstmals mit der geplanten Urheberrechts-Richtlinie befasst. Die Einführung von verpflichtenden Uploadfiltern sei abgelehnt, das EU-weite Leistungsschutzrecht angenommen worden, so netzpolitik.org (Markus Beckedahl).

BKA-Gesetz: Der Rechtsprofessor Matthias Bäcker kritisiert auf verfassungsblog.de die vom Bundestag verabschiedete Änderung der Informationsordnung des BKA-Gesetzes. Der Gesetzgeber könne zwar die bisherigen Dateien durch einen einheitlichen Informationsbestand ersetzen, wenn die Zweckbindung sichergestellt werde. Das beschlossene Gesetz schreibe jedoch bestehende rechtsstaatliche Defizite fort und sorge für zusätzliche Unklarheiten.

Justizminister Heiko Maas: Die FAZ (Hendrik Wieduwilt) zeichnet das Bild eines Justizministers Heiko Maas in der Krise. Für Kritik würden etwa handwerkliche Unzulänglichkeiten von Gesetzentwürfen und PR-Missgeschicke sorgen. Die wichtigsten Vorhaben seien entweder gescheitert oder, wie die Mietpreisbremse, nicht wirksam. Wichtig sei für den Justizminister daher, dass das – ebenfalls sehr umstrittene – Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch verabschiedet werde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2017: Traubenzuckerwerbung verboten / Ausweitung von DNA-Analysen / Raser vor dem BGH . In: Legal Tribune Online, 09.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23148/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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