Die juristische Presseschau vom 31. Mai 2017: Sürücü-Brüder frei­ge­spro­chen / Gut­ach­t­er­st­reit im NSU-Pro­zess / Straf­bare "Likes"

31.05.2017

Recht in der Welt

EGMR zu Russland: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland mit Blick auf die Neuauszählung bei der Parlamentswahl 2011 sowie die Wahl zur Sankt Petersburger Versammlung wegen einer Verletzung des Rechts auf freie Wahlen verurteilt, wie lto.de meldet. Zwar könne das Gericht den Verdacht auf unzulässige Einflussnahme nur begrenzt prüfen, der Vorwurf sei aber vertretbar.

Schweiz – strafbare "Likes": Das Bezirksgericht Zürich hat entschieden, dass sich wegen übler Nachrede strafbar macht, wer ehrverletzende Äußerungen bei Facebook mit einem "Gefällt mir" markiert. In dem zu entscheidenden Fall ging es um einen 45-jährigen Mann, der den Präsidenten des "Vereins gegen Tierfabrikanten" nicht nur als "Rassisten" und "Antisemiten" bezeichnet hatte, sondern auch entsprechende Beiträge anderer Nutzer mit einem "Gefällt mir" versehen hatte. Das Gericht betonte, dass auch das Anklicken der "Gefällt mir"-Schaltfläche eine strafbare Handlung gewesen sei: Damit befürworte er die ehrverletzenden Inhalte und mache sie sich zu eigen, wie lto.de berichtet. Die BadZ (Christian Rath) prüft auch die Relevanz des Urteils für Deutschland.

Spanien – Abschiebung nach Stalking: Ein 48 Jahre alter Deutscher ist nach Verbüßung einer Haftstrafe aus Spanien abgeschoben worden. Der Mann, der einer spanischen Schauspielerin nachgestellt und mit einer Armbrust nach ihr geschossen hatte, sei auch nach acht Jahren Haft so gefährlich, dass die Madrider Regionalregierung eine "Expressabschiebung" angeordnet habe, wie FAZ (Hans-Christian Rößler) und spiegel.de berichten. Dies sei für EU-Bürger eine ungewöhnliche und komplizierte Maßnahme

Ägypten – NGOs: Menschenrechtsorganisationen appellieren an Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi, ein vom Parlament bereits verabschiedetes Gesetz, das Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen regelt, nicht zu unterzeichnen. Das geplante Gesetz komme laut Mohammed Zaree vom Cairo Institute for Human Rights Studies einem Arbeitsverbot für Menschenrechtler gleich, wie die SZ (Paul-Anton Krüger) berichtet. Es enthält insbesondere eine Generalklausel, die sich gegen jede Aktivität, die der nationalen Sicherheit zuwiderläuft, richtet. Betroffen sein könnten auch deutsche politische Stiftungen.

Sonstiges

NRW-Landtagspräsidium: Die AfD wird voraussichtlich als einzige Fraktion nicht im Präsidium des nordrhein-westfälischen Landtags vertreten sein, wie die SZ (Jan Bielicki) berichtet. Dies sei auch legal – in einem ähnlich gelegenen Fall habe der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen auf die Klage der Piratenfraktion hin entschieden, dass die Landesverfassung "kein Recht einer Fraktion auf die Besetzung einer Stellvertreterposition" begründe.

Das Letzte zum Schluss

Bombe in der Scheune: Ein bayerischer Landwirt hat eine bei Feldarbeiten entdeckte Bombe mit nach Hause genommen und in seiner Scheune deponiert, wie spiegel.de meldet. Erst drei Tage nach dem Fund habe er die Polizei herbeigerufen; die Bombe musste schließlich von einem Sprengkommando zur Detonation gebracht werden. Jetzt droht dem Landwirt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fs

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Mai 2017: Sürücü-Brüder freigesprochen / Gutachterstreit im NSU-Prozess / Strafbare "Likes" . In: Legal Tribune Online, 31.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23071/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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