Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2017: Buß­geld für Face­book / Online-Durch­su­chung zur Straf­ver­fol­gung / Rüge für BMVg

19.05.2017

Die EU-Kommission verhängt ein Bußgeld von 110 Millionen Euro gegen Facebook. Außerdem in der Presseschau: Maas will Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung einführen und das Bundeskartellamt bemängelt die Vergabe von Rüstungsaufträgen.

Thema des Tages

EU-Kommission – Bußgeld für Facebook: Die EU-Kommission hat ein Bußgeld von 110 Millionen Euro gegen Facebook wegen falscher Angaben in Zusammenhang mit der Übernahme des Messenger-Dienstes Whatsapp verhängt. Es berichten die SZ (Alexander Mühlauer), lto.de, Welt (Andre Tauber) und taz (Eric Bonse). Facebook hatte gegenüber der Kommission 2014 angegeben, dass ein automatischer Abgleich der Nutzerprofile von Facebook und Whatsapp weder möglich noch geplant sei. Tatsächlich wurde ein solcher Abgleich dann aber im August 2016 eingeführt. Laut EU-Kommission sei dies schon 2014 möglich gewesen, was den Facebook-Mitarbeitern bekannt gewesen sei.

Angesichts des erheblichen Vertrauensverlustes hält Patrick Bernau (faz.net) das Bußgeld für zu niedrig. C. Busse u.a.  (SZ) sehen die vergleichsweise niedrige Strafe insbesondere in der Kooperationsbereitschaft des Unternehmens während des Verfahrens begründet.

Rechtspolitik

Kameras im Gerichtssaal: Bei historisch bedeutsamen Prozessen sollen bald Tonaufnahmen aus dem Gerichtssaal erlaubt sein, bei den Urteilsverkündungen der fünf höchsten Bundesgerichte darüber hinaus auch Filmaufnahmen. Die SZ (Wolfgang Janisch) erläutert den entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser ermöglicht auch die Einführung gerichtseigener Fernsehaufnahmen, wie von der Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Bettina Limperg, gefordert. Die Finanzierung dieses Vorhabens ist indes noch ungeklärt. 

Online-Durchsuchung: Nun berichten auch zeit.de (Friedhelm Greis) und die taz (Christian Rath) über die Pläne der Bundesregierung, Strafverfolgungsbehörden die Befugnis zur Online-Durchsuchung und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zu geben. Christian Rath (taz) verweist anhand der technischen Schwierigkeiten eines solchen Vorgehens auf den geringen praktischen Nutzen der neu geschaffenen Befugnisse: Das Bundeskriminalamt (BKA), das bereits seit 2009 die Befugnis zur Online-Durchsuchung habe, habe bis 2015 erst einmal davon Gebrauch gemacht, ohne dass daraus ein Ermittlungserfolg resultierte. 

NetzDG: Am heutigen Freitag wird der Gesetzentwurf zur besseren Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) im Bundestag in erster Lesung behandelt. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) erläutert den Entwurf und die Kritik an ihm. netzpolitik.org (Markus Reuter) bemängelt die Unbestimmtheit des Entwurfs und die drohende Einschränkung von Presse- und Meinungsfreiheit. In gleicher Weise warnt die FAZ (Michael Hanfeld) vor voreiligen Löschungen tatsächlich nicht strafbarer Inhalte, die überdies in den Händen Privater liege.

Autobahnen: Die geplante Grundgesetzänderung zur Einführung einer Infrastrukturgesellschaft soll eine Privatisierung der Autobahnen ausschließen, berichten FAZ und taz (Malte Kreutzfeldt). Dritte sollen an der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt sein, überdies soll die Beteiligung Privater im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) ausgeschlossen sein für Strecken, welche das "gesamte Netz" oder "wesentliche Teile" davon umfassen.

Zustellung von Anwalt zu Anwalt: Mit der jetzt verkündeten Änderung von § 59b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ist die Bundesrechtswaltskammer (BRAK) ermächtigt worden, die Mitwirkungspflichten bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt zu regeln. Benedikt Windau (zpoblog.de) kritisiert diese Satzungsermächtigung, da eine Regelung der Zustellung von Anwalt zu Anwalt innerhalb der Zivilprozessordnung gegenüber der nun gewählten berufsrechtlichen Lösung vorzugswürdig gewesen sei.

Asylrecht verschärft: Der Bundestag hat verschiedene Verschärfungen des Asylrechts beschlossen, darunter die Ausweitung der Abschiebehaft für sogenannte "Gefährder" und deren Überwachung per Fußfessel. Dies meldet spiegel.de. Darüber hinaus erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Befugnis, zur Feststellung der Identität von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere deren Handydaten auszuwerten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2017: Bußgeld für Facebook / Online-Durchsuchung zur Strafverfolgung / Rüge für BMVg . In: Legal Tribune Online, 19.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22979/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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