Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Mai 2017: Berlin trotzt LAG-Urteil / BSG bestä­tigt Leis­tungs­kür­zungen / Unt­reue-Ver­dacht bei VW

15.05.2017

Berlin hält an seiner umstrittenen Praxis beim Umgang mit religiösen Symbolen in Schulen fest. Außerdem in der Presseschau: Leistungskürzungen für unkooperative Ausländer und Untreue-Ermittlungen gegen VW-Manager.

Thema des Tages

Religiöse Symbole an Berliner Schulen: Nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin, die das pauschale Kopftuchverbot an allgemeinbildenden Schulen für rechtswidrig erklärte, hat der Berliner Senat auf die Revision verzichtet, will jedoch an der umstrittenen Praxis festhalten. Das berichtet die Montags-taz-Berlin (Christian Rath/Susanne Memarnia). Hintergrund ist das Berliner Neutralitätsgesetz, das für allgemeinbildende Schulen als Regel das Verbot religiöser Symbole vorschreibt. Das Gesetz ist auch im Berliner Senat umstritten.

Der Samstags-Tsp (Jost Müller-Neuhof) schildert den Fall einer Lehrerin, die eine Dienstanweisung befolgte und ihr Kreuz abgelehnt hat. Damit kommt es nicht zu einem Rechtsstreit, für den die Evangelische Landeskirche bereits ihre Unterstützung zugesagt hatte.

Rechtspolitik

EU-Richtlinie zum Abgasskandal: Die Verabschiedung einer neuen EU-Richtlinie, mit der Lehren aus dem Abgasskandal gezogen werden sollen, verzögert sich. Als Grund gilt ein 27-seitiger Katalog von Änderungswünschen der Bundesregierung, der spiegel.de (Markus Becker) vorliegt. Das Verkehrsministerium will unter anderem die Rolle der Kommission bei der Kontrolle von Abgaswerten und der Sanktionierung von Verstößen im Vergleich zum bisherigen Entwurf schwächen.

Urheberrechtsnovelle: Der Bundesrat hat Bedenken gegen die von der Bundesregierung geplante Urheberrechtsnovelle geäußert. Das meldet die Samstags-FAZ (Johannes Leithäuser). In der Stellungnahme wird kritisiert, dass die Bereitstellung ganzer Artikel durch Bibliotheken die Geschäftsmodelle der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage beeinträchtigen könne.

Gesetzesbeschlüsse im Bundesrat: Der Bundesrat hat am Freitag zahlreiche Vorlagen passieren lassen. Fahrer von automatisierten Autos dürfen sich künftig vom Verkehrsgeschehen abwenden, müssen aber bereit sein, wieder einzugreifen. Beschlossen wurde auch das Lohngleichheitsgesetz, das Unternehmen ab 500 Mitarbeitern verpflichtet, über das Verhältnis von Löhnen und Geschlecht zu berichten. Die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt/Andreas Mihm) stellt diese und andere Gesetze vor.

NetzDG: Das geplante Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, das Internetanbieter dazu anhalten soll, rechtswidrige Inhalte schneller zu löschen, verstößt gegen europäisches Recht. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Göttinger Internetrechtlers Gerald Spindler, das die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) zusammenfasst. Indem das Gesetz auch Anbieter im Ausland in die Pflicht nehme, verstoße es gegen das Herkunftslandprinzip. Die Löschfristen seien zu starr und die Verpflichtung zur Herausgabe von Daten verletze das Datenschutzrecht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. bis 15. Mai 2017: Berlin trotzt LAG-Urteil / BSG bestätigt Leistungskürzungen / Untreue-Verdacht bei VW . In: Legal Tribune Online, 15.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22915/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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