Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Mai: ICSID ver­ur­teilt Spa­nien / Kein Todes­strafen-Refe­rendum in Deut­sch­land / Vier Jahre NSU-Pro­zess

08.05.2017

Spanien muss Schadensersatz zahlen, weil es Energieförderung gekürzt hat. Außerdem in der Presseschau: Türkisches Referendum über Todesstrafe soll nicht in Deutschland stattfinden und der Beginn des NSU-Prozesses jährt sich zum vierten Mal.

Thema des Tages

ICSID zu Energieförderung in Spanien: Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten hat einem luxemburgischen Investor 128 Millionen Euro Schadensersatz zugesprochen, weil die spanische Regierung in den Jahren 2010 bis 2014 die Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien gekürzt hat. Spanische Investoren unterlagen vor den nationalen Gerichten, wie die Montags-taz (Reiner Wandler) schreibt.

Für Ulrike Herrmann (Montags-taz) zeigt der Fall, wie gefährlich die sogenannten Investitionsschutzklauseln seien. Es werde eine "Paralleljustiz für ausländische Konzerne" etabliert. Gerichte in demokratischen Ländern wie Spanien würden ausgehebelt.

Rechtspolitik

Funkzellenabfrage: Die Möglichkeit der Funkzellenabfrage könnte ausgeweitet werden. Das geht laut netzpolitik.org (Andre Meister) aus Äußerungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und von Bundesinnenminister Thomas de Maizière sowie Kanzlerin Angela Merkel hervor. Hintergrund ist ein geplantes Gesetz zur Bekämpfung von Wohnungseinbruchsdiebstählen. Bisher darf die Funkzellenabfrage bei einem entsprechenden Verdacht nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden.

Referendum zu Todesstrafe in der Türkei: In der deutschen Politik herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass ein türkisches Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht auf deutschem Boden stattfinden dürfte. Laut Samstags-SZ (Michael Bauchmüller/Stefan Braun) hält der wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine entsprechende Verweigerung der Genehmigung für rechtlich zulässig. Die Völkerrechtler Christian Tomuschat und Stephan Schill sehen sogar Argumente für eine entsprechende Verpflichtung aus dem Sechsten Zusatzprotokoll zur europäischen Menschenrechtskonvention.

Unterstützung erhält die Politik auch von Reinhard Müller (Samstags-FAZ): "In die Form einer Abstimmung gepresste Menschenverachtung" habe auf deutschem Boden nichts zu suchen.

Verfassungsrecht und Sozialpolitik: Im Interview mit der Montags-taz (Christian Rath) äußert sich die Verfassungsrichterin Susanne Baer zum Verhältnis von Verfassungsrecht und Sozialpolitik. Das Verfassungsgericht würde nur die Leitplanken setzen, innerhalb derer über die Sozialpolitik gestritten werden müsste. Wichtige Grenzen würden sich aus dem Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ergeben, das hinter den Urteilen zu Hartz IV und zum Asylbewerberleistungsgesetz stehe. Die Aufnahme von sozialen Grundrechten wie einem Recht auf Arbeit in das Grundgesetz sieht die Richterin kritisch. Diese würden entweder nicht einklagbar sein und damit die Bedeutung der Verfassung schwächen oder die Gerichte überfordern und die politische Debatte lähmen.

Richter am BVerfG: Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) befasst sich mit den anstehenden Nachwahlen von Bundesverfassungsrichtern. Innerhalb von gut einem Jahr würden drei Stellen frei werden. Da auch die Stelle des derzeitigen Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof darunter sei, gehe es auch um den zukünftigen Präsidenten. In Betracht kämen unter anderem die derzeitige EGMR-Richterin Angelika Nußberger, der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel, und der Staatsrechtslehrer Christian Waldhoff.

Burkaverbot und Leitkultur: Der Richter und Juradozent Lorenz Leitmeier kritisiert auf lto.de die von Bundesinnnenminister Thomas de Maizière aufgewärmte Leitkultur-Debatte sowie das vom Bundestag verabschiedete Gesetz, das Beamten und Soldaten verbietet, im Dienst ihr Gesicht zu verhüllen. Da es keinen einzigen derartigen Fall gebe, handele es sich um "Symbolgesetz ohne jedwede Relevanz". Der Bundestag sei jedoch kein Wahlkampfstand.

"State of the Union": Die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski) berichtet von der Konferenz "State of the Union" des Europäischen Hochschulinstituts. Michel Barnier, Chefunterhändler der EU für die Brexit-Verhandlungen, forderte dort, dass die Einhaltung der Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien auch nach dem Brexit vom Europäischen Gerichtshof überwacht werden müsste.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. bis 8. Mai: ICSID verurteilt Spanien / Kein Todesstrafen-Referendum in Deutschland / Vier Jahre NSU-Prozess . In: Legal Tribune Online, 08.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22843/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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