Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2017: Erdoğan-Anwalt beendet Mandat / Kein Flücht­lings­status für wehrpf­lich­tigen Syrer/ Ima­ge­wandel für Groß­kanz­leien

05.05.2017

Recht in der Welt

Griechenland – Auslieferungen: Ein griechisches Gericht hat die Auslieferung zweier türkischer Soldaten abgelehnt, die nach dem Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 nach Griechenland geflohen waren. Dies berichtet spiegel.de. Die türkische Justiz wirft den Männern vor, an dem Putsch beteiligt gewesen zu sein. Das griechische Gericht führt an, es sei nicht auszuschließen, dass den Soldaten in der Türkei ein unfaires Verfahren oder Folter drohe.

Ungarn – Anklage gegen Schleuser: Die ungarische Staatsanwaltschaft hat gegen vier Männer Anklage wegen Mordes erhoben, die für den Tod von 71 Flüchtlingen verantwortlich sein sollen. Dies meldet die FAZ. Die Leichen der Flüchtlinge waren im August 2015 in einem Kühllaster in Österreich aufgefunden worden.

Schweiz – Verfassung und Völkerrecht: Rafael Häckl und Stefan Schlegel erläutern auf juwiss.de ein geplantes Verfassungsreferendum in der Schweiz. Nach dem Gesetzentwurf soll in der Schweizerischen Bundesverfassung ein "Vorrang" derselben gegenüber dem Völkerrecht festgelegt werden. Häckl und Schlegel kritisieren, der Gesetzentwurf führe zu massiven Rechtsunsicherheiten und zu einer mangelnden Verlässlichkeit der Schweiz als Vertragspartnerin.

USA – Jens Söring: Die SZ (Karin Steinberger) porträtiert den US-amerikanischen Sheriff Chip Harding, der sich für die Freilassung des in Virginia inhaftierten deutschen Staatsbürgers Jens Söring einsetzt. Dieser ist wegen des Mordes an den Eltern seiner damaligen Freundin 1985 in Haft, bestreitet die Tat jedoch. Nach umfangreichen Recherchearbeiten ist auch der Sheriff von Sörings Unschuld überzeugt. Die Ergebnisse seiner Untersuchung hat er nun dem Gouverneur von Virginia übergeben.

Sonstiges

Schleswig-Holstein – Abschiebehaft: Mangels Kapazitäten zur Unterbringung konnte die Kieler Polizei einen 25-jährigen Albaner, der per Haftbefehl zur Abschiebung ausgeschrieben war, nicht inhaftieren. Dies berichten focus.de und lto.de. Das Land unterhält bereits seit 2014 kein eigenes Abschiebegefängnis mehr; auch bundesweit fand sich im betreffenden Zeitraum kein anderer Platz für den Mann. Eine gemeinsame Unterbringung mit Strafhäftlingen ist nach einem EuGH-Urteil unzulässig. Innenminister Sudt (SPD) fordert nun, eine gemeinsam zu nutzende Abschiebehaftanstalt für die norddeutschen Länder zu schaffen.

BKartA – Wettbewerb bei Ablesediensten: Das Bundeskartellamt fordert verstärkten Wettbewerb bei Anbietern von Ablesediensten, wie lto.de und SZ (Benedikt Müller) melden. Mehr als 50 Prozent des Umsatzes im Jahr 2014 entfielen auf die beiden Unternehmen Ista und Techem. Eine Belebung des Wettbewerbs könne zu niedrigeren Preisen für die Verbraucher führen.

Das Letzte zum Schluss

Kein rechtsfreier Raum: Nachdem ein Besucher einer Tabledance-Bar in Berlin-Kreuzberg auch nach mehrfachen Ermahnungen nicht davon abließ, die Tänzerinnen zu berühren, setzten sich diese körperlich zur Wehr. Dies meldet die BerlZ. Die anschließende Rangelei endete für den Mann mit einer Platzwunde. Gegen ihn wird nun strafrechtlich ermittelt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mps

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Mai 2017: Erdoğan-Anwalt beendet Mandat / Kein Flüchtlingsstatus für wehrpflichtigen Syrer/ Imagewandel für Großkanzleien . In: Legal Tribune Online, 05.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22831/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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