Die juristische Presseschau vom 4. August 2017: "Jugend rettet" unter Ver­dacht / Ver­zicht auf Anwalts­ge­bühren kann legal sein / Kon­f­likt um pol­ni­schen Urwald

04.08.2017

Haben deutsche Flüchtlingshelfer mit Schleppern kooperiert? Außerdem in der Presseschau: Eine anwaltliche Erstberatung darf kostenfrei angeboten werden. Polen ignoriert EuGH-Anordnung zu Waldrodungen.

Thema des Tages

Italien – "Jugend rettet": Die italienische Staatsanwaltschaft hat das Schiff "Iuventa" der deutschen Hilfsorganisation "Jugend rettet" sichergestellt. Hintergrund sind Ermittlungen wegen "Beihilfe zur illegalen Einwanderung". Das Schiff habe im Mittelmeer nicht nur Flüchtlinge in Lebensgefahr gerettet, sondern auch Flüchtlinge von Schleppern "übernommen". Es berichten die SZ (Andrea Bachstein), die FAZ (Jörg Berger) und die taz (Christian Jakob).

Heribert Prantl (SZ) kommentiert: "Offenbar ist es heute so: Wer Flüchtlinge ertrinken lässt, handelt richtig – weil der Tod abschreckt und die Abschreckung von Flüchtlingen als gut gilt. Wer aber Ertrinkende aufs Schiff holt, ist verdächtig – weil er so Sogwirkung erzeuge."

Rechtspolitik

Musterklagen: Rechtsanwalt Robert Peres kritisiert auf lto.de den Plan von Justizminister Heiko Maas (SPD) zur Einführung einer Musterfeststellungsklage. Dies spare der Justiz und den Verbrauchern keine Zeit, weil nach Abschluss des Musterverfahrens doch jeder Verbraucher für sich klagen müsse. Besser seien Sammelklagen, bei denen Verbraucher sofort gemeinsam klagen können.

Hendrik Wieduwillt (FAZ) attestiert im Wirtschafts-Leitartikel dagegen, dass Maas' Entwurf  in die richtige Richtung gehe. Kritisiert wird dabei ein älterer Vorschlag der Grünen für eine Gruppenklage mit Opt-Out-Möglichkeit. "Das wäre eine Bevormundung des Verbrauchers, ein Bruch mit Prozessprinzipien und ein Fest für marktschreierische Kanzleien."

Justizpolitik: Der Deutsche Richterbund und der Deutsche Anwaltverein haben der FAZ (Reinhard Müller) gemeinsam ihre Forderungen zur Bundestagswahl vorgestellt. Unter anderem solle das Strafprozessrecht modernisiert werden, inklusive audiovisueller Aufzeichnung von Beschuldigtenvernehmungen. An Landgerichten solle das Kammerprinzip gegenüber den Einzelrichtern gestärkt werden. Es solle untersucht werden, warum in Zivilverfahren die Klagen so stark zurückgehen. Im Strafrecht sollen Gesetze, die sich nicht bewährt haben, wieder gestrichen werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. August 2017: "Jugend rettet" unter Verdacht / Verzicht auf Anwaltsgebühren kann legal sein / Konflikt um polnischen Urwald . In: Legal Tribune Online, 04.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23795/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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