Die juristische Presseschau vom 7. April 2017: Kir­chen­steuer für Kon­fes­si­ons­lose / Buback-Geden­ken / Min­der­hei­ten­schutz im US-Senat

07.04.2017

Justiz

EuGH zu Rosneft: Auf verfassungsblog.de erläutert der Rechtsprofessor Peter Van Elsuwege (in englischer Sprache) die Rosneft-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem März 2017, in der es um einschränkende Maßnahmen des Rates gegen russische Unternehmen, einschließlich der Ölfirma Rosneft ging. Die Entscheidung sei bedeutend, da sie kläre, inwieweit das Gericht die Jurisdiktion im Hinblick auf Akte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union habe.

BGH zu Haftung der Eltern: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht für Einkäufe haften, die ihre minderjährigen Kinder über 0900-Telefonnummern tätigen. Dies ergebe sich aus einer Sondervorschrift im Telekommunikationsgesetz, berichtet die FAZ (Marcus Jung).

BGH zu Haftung von Architekten: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs, über die der Rechtsanwalt Friedrich-Karl Scholtissek in der FAZ berichtet, können sich Architekten zukünftig nicht mehr wie bisher formularmäßig von Schadensersatzansprüchen für Mängel am Bauwerk freizeichnen.

BGH zu Bausparern: Wie die SZ (Benedikt Müller) schreibt, können Bausparer nach der nun veröffentlichten schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs über die Kündbarkeit von Bausparverträgen doch Anspruch darauf haben, dass ihre Verträge zumindest eine Zeit lang weiterlaufen.

OLG München zu Onlineberatung: Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass das Vergleichsportal Check 24 Kunden vor dem Online-Abschluss einer Versicherung besser beraten müsse. So müsse die eigene provisionsorientierte Maklertätigkeit künftig offengelegt und auch die Befragungs- und Beratungsleistung verbessert werden, berichtet die FAZ (Henning Peitsmeier).

LAG Berlin-Brandenburg zu Arbeitskämpfen: Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nicht grundsätzlich untersagt werden kann, Arbeitskampfmaßnahmen auf dem Betriebsgelände von Amazon durchzuführen. Wie der Rechtsprofessor Christian Rolfs auf community.beck.de erläutert, ist das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem genau gleich gelagerten Fall unlängst zu einer gegenteiligen Entscheidung gelangt.

Wirtschaftsstaatsanwaltschaften: Heribert Prantl (SZ) wirft die Frage auf, ob die großen Zeiten der Staatsanwaltschaften in puncto Wirtschaftskriminalität vorbei seien, spektakuläre Erfolge blieben jedenfalls aus. Es bestehe die Vermutung, dass zu viel und zu schnell angeklagt werde. Dabei erfordere es mehr Mut, auch einmal ein Verfahren einzustellen. Nicht alles, was empörend sei, habe auch strafrechtliche Substanz.


Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. April 2017: Kirchensteuer für Konfessionslose / Buback-Gedenken / Minderheitenschutz im US-Senat . In: Legal Tribune Online, 07.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22589/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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