Die juristische Presseschau vom 16. März 2017: Krank­heit schützt vor Räu­mung / Urteil gegen Neo­nazi-Gruppe / Ein­rei­se­verbot erneut gestoppt

16.03.2017

Recht in der Welt

Luxemburg – Luxleaks: Nach Meldungen von SZ (Alexander Mühlauer) und lto.de wurden die Strafen gegen zwei Whistleblower, die für die sogenannten "Luxleaks" verantwortlich sind, in der Berufungsinstanz deutlich reduziert. Die beiden früheren Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatten Steuerdeals zwischen Unternehmen und luxemburgischen Finanzbehörden ans Licht gebracht.

Vereinigtes Königreich – Haftung für EU-Schulden: Der Rechtsprofessor und CDU-Politiker Heribert Hirte setzt sich in der FAZ mit der Haftung Großbritanniens für Verbindlichkeiten der Europäischen Union auseinander. Für den Fall des Brexits liege eine gesamtschuldnerische Haftung nahe, die auch nicht zwischen der EU und Großbritannien für das Außenverhältnis ausgeschlossen werden könne. Über Streitfälle habe der Europäische Gerichtshof zu entscheiden.

Türkei – Deniz Yücel: Während das Auswärtige Amt noch immer keinen Kontakt zum in der Türkei inhaftierten Welt-Journalisten Deniz Yücel hat, hat ein Istanbuler Amtsgericht dessen Freilassung abgelehnt. Das meldet zeit.de.

USA – Einreiseverbot: Auch das neue von US-Präsident Donald Trump erlassene Einreiseverbot für Menschen aus sechs mehrheitlich muslimischen Ländern ist vorerst gerichtlich ausgesetzt worden. Das meldet zeit.de. Kurz vor Inkrafttreten des neuen Dekrets entschied ein Bundesrichter in Hawaii, dass es wahrscheinlich verfassungswidrig sei und zu irreparablen Verletzungen von Rechten führen könne.

Juristische Ausbildung

Wissenschaftliche Mitarbeit: lto.de (Sabine Olschner) berichtet von Vorteilen der Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei oder an der Universität. Neben Einblicken in bisher unbekannte Rechtsgebiete biete die Mitarbeit mitunter auch ordentliche Gehälter und mache sich gut im Lebenslauf.

Sonstiges

Universelle Rechte: Die FAZ (Reinhard Müller) nimmt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Kopftuch am Arbeitsplatz als Ausgangspunkt, um die grundsätzlichen Herausforderungen zu beleuchten, vor denen die universellen Menschenrechte heute stehen. Dabei lässt er unter anderen den ehemaligen Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhof und die EGMR-Richterin Angelika Nußberger zu Wort kommen, die eine Gefahr in der Widersprüchlichkeit der Rechtsprechung sieht.

Türkisches Referendum in Deutschland: Wie die SZ (Stefan Braun) schreibt, hat das Auswärtige Amt in einer Verbalnote seine Zustimmung zu weiteren Wahllokalen für das Referendum zur türkischen Verfassungsreform erklärt. Diese wird jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die vollständige Transparenz über alle Wahlveranstaltungen. Reinhard Müller (FAZ) nimmt die Auseinandersetzung zum Anlass, sich mit dem Verhältnis der Deutsch-Türken zu Deutschland und den Rechten ausländischer Politiker in Deutschland zu befassen.

Das Letzte zum Schluss

Kein Schadensersatz für Mops: Die Züchterin eines Mopses namens Ronja muss keinen Schadensersatz leisten. Das zeichnete sich nach der mündlichen Verhandlung am Landgericht Ingolstadt ab. Die Käufer der Hündin verlangen den Kaufpreis zurück, weil der Mops an einer Hirnhautentzündung leide. Eine als Gutachterin bestellt Tierärztin kam jedoch zu dem Schluss, dass die Erkrankung nicht eindeutig auf züchterisches Fehlverhalten zurückzuführen sei, so welt.de.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. März 2017: Krankheit schützt vor Räumung / Urteil gegen Neonazi-Gruppe / Einreiseverbot erneut gestoppt . In: Legal Tribune Online, 16.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22385/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen