Die juristische Presseschau vom 16. März 2017: Krank­heit schützt vor Räu­mung / Urteil gegen Neo­nazi-Gruppe / Ein­rei­se­verbot erneut gestoppt

16.03.2017

Eine Krankheit kann eine besondere Härte sein, die ein Mieter gegen die Kündigung geltend machen kann. Außerdem in der Presseschau: Die Oldschool Society ist eine terroristische Vereinigung und Trumps Einreisestopp wurde erneut gestoppt.

Thema des Tages

BGH zu Härtefall bei Wohnungskündigung: Wehrt sich der Wohnungsmieter gegen eine Kündigung, muss das Gericht auch Krankheiten des Mieters berücksichtigen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für eine Familie mit Kindern. Der 87-jährige Mieter machte geltend, wegen seiner Demenzerkrankung nicht seine gewohnte Umgebung verlassen zu können. Seine Frau weigere sich zudem, in ein Altenpflegeheim zu ziehen. Jetzt muss das Landgericht prüfen, ob eine besondere Härte vorliegt. Den Fall schildern die FAZ (Helene Bubrowski) und die Welt (Michael Fabricius).

In einem Kommentar meint Wolfgang Janisch (SZ), dass trotz des Urteils klar sei, dass der BGH die Gewichte im Bereich der Eigenbedarfskündigung immer stärker auf die Seite der Eigentümer verschiebe. Es sei Sache des Gesetzgebers, "dieser Rechtsprechung ein Kündigungsschutzrecht entgegenzusetzen, das auch den Mietern eine Chance gibt".

Die SZ (Wolfgang Janisch/Benedikt Müller) beantwortet die wichtigsten Fragen zur Sozialklausel und zur Eigenbedarfskündigung.

Rechtspolitik

"Hate Speech": In einem Kommentar setzt sich Christian Rath (taz.de) mit dem Vorschlag von Justizminister Heiko Maas zu Löschpflichten von Social-Media-Anbietern auseinander. Die Löschpflicht sei nichts Neues. Gegen ungerechtfertigte Löschungen könnten sich die Betroffenen immer noch wehren. Im Interesse der Opfer von Hate Speech solle der Vorschlag ausprobiert werden. Michael Hanfeld (FAZ) sieht den Gesetzentwurf kritischer. Er öffne "Zensur nach dem Wisch-und-weg-Prinzip Tür und Tor".

Datenschutzrecht: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) befasst sich mit der am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme des Bundesrates zum Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz. Einige der von den Ausschüssen vorgeschlagenen Kurskorrekturen hätten keine Mehrheit gefunden. Nachbesserungen würden hingegen beim Scoring, der Zweckbindung und beim Recht auf Datenlöschung gefordert.

Störerhaftung: netzpolitik.org (Lennart Mühlenmeier) fasst die verschiedenen Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Störerhaftung zusammen.

Ausländerwahlrecht: Ein Gesetz zur Einführung des Wahlrechts für alle Ausländer bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen hat nicht die für eine Verfassungsänderung erforderliche Mehrheit bekommen. In der Debatte warf Armin Laschet (CDU) der rot-grünen Landesregierung vor, die Grundlage dafür schaffen zu wollen, dass man "demnächst in jedem Stadtrat in Nordrhein-Westfalen Herrn Erdogan sitzen" habe. Die Welt (Kristian Frigelj) berichtet.

Präventivhaft in Bayern: In einem zweiten Beitrag zur geplanten Novelle des bayerischen Polizeirechts beschäftigt sich der Akademische Rat Martin Heidebach auf juwiss.de mit der geplanten Ausweitung der Präventivhaft. Die Absenkung der Gefahrenschwelle durch die Kategorie der "drohenden Gefahr" und die Streichung der zeitlichen Obergrenze verstoße gegen die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. März 2017: Krankheit schützt vor Räumung / Urteil gegen Neonazi-Gruppe / Einreiseverbot erneut gestoppt . In: Legal Tribune Online, 16.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22385/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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