Die juristische Presseschau vom 15. März 2017: Kopf­tuch­verbot in Unter­nehmen / Hate-Speech-Gesetz vor­ge­schlagen / Bau­ver­trags­recht besch­lossen

15.03.2017

Der Europäische Gerichtshof hat über Kopftuchverbote in privaten Unternehmen entschieden. Außerdem in der Presseschau: Ein Gesetz gegen Online-Hass wird geplant und das neue Bauvertragsrecht ist beschlossene Sache.

Thema des Tages

EuGH zu Kopftuch: Private Unternehmen dürfen das Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz unter bestimmten Bedingungen verbieten. Das hat der Europäische Gerichtshof in zwei Fällen aus Belgien und Frankreich entschieden, in denen muslimische Mitarbeiterinnen entlassen worden waren. Das Kopftuchverbot kann danach zulässig sein, wenn das Unternehmen eine allgemeine betriebliche Neutralitätsregelung aufstellt. Dies soll keine unmittelbare Diskriminierung darstellen, weil sich das Neutralitätsgebot gegen alle Religionen gleichermaßen richte. Auch eine darin möglicherweise zu sehende mittelbare Diskriminierung kann durch den Wunsch des Unternehmens gerechtfertigt sein, Neutralität gegenüber Kunden zu wahren. Jedenfalls ist aber, wie im zweiten Fall aus Frankreich, nicht ausreichend, dass das Verbot lediglich auf den Wunsch eines Kunden zurückgeht. Die beiden Urteile besprechen die SZ (Wolfgang Janisch), die FAZ (Marcus Jung), die taz (Christian Rath), der Tsp (Jost Müller-Neuhof) und Rechtsanwältin Sabine Jantzen auf lto.de

Für Heribert Prantl (SZ) stellen die Urteile "Leitentscheidungen gegen die Religionsfreiheit" dar. Reinhard Müller begrüßt in der FAZ die Entscheidungen und meint, das freie Europa dürfe sich nicht für radikale politische Signale missbrauchen lassen.  Christian Rath (BadZ) befürchtet einen Rückschlag für die Integration strenggläubiger Muslime, falls viele Unternehmen nun solche Neutralitätsregeln einführten.

Die FAZ (Alexander Hagelüken u.a.) befasst sich mit der Unternehmenspolitik in Deutschland; hier gibt es in den meisten Branchen keine Richtlinien oder Handlungshilfen zum Umgang mit religiösen Symbolen. spiegel.de (Matthias Kaufmann) interviewt Rechtsanwältin Doris-Maria Schuster zu den Konsequenzen für deutsche Unternehmen.

Rechtspolitik

Soziale Netzwerke: Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will soziale Netzwerke zu einem schnelleren und effektiveren Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte, Hasskommentare und "Fake News" verpflichten. Dazu hat er einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, wie unter anderem die SZ (Nico Fried), die FAZ (Hendrik Wieduwilt), netzpolitik.org (Markus Reuter), internet-law.de (Thomas Stadler) und lto.de (Pia Lorenz) berichten. Facebook und andere Social-Media-Anbieter sollen zur Einrichtung eines Meldeverfahrens angehalten werden, offensichtlich strafbare Inhalte schon innerhalb von 24 Stunden löschen und Mechanismen gegen erneutes Einstellen implementieren. Bei Verstoß drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Zudem wird eine Berichtspflicht über die Umsetzung der Maßnahmen geschaffen.

Detlef Esslinger (SZ) begrüßt den Entwurf als einen Anfang, den "verbalen Kampf aller gegen alle" auf den Plattformen einzudämmen. Alfons Kaiser (FAZ) fordert eine bessere Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden, "um gegen kriminelle Handlungen in dieser Parallelwelt vorgehen zu können".

Mega-Bundestag: Die Welt (Daniel Friedrich Sturm) befasst sich mit dem Problem der wachsenden Zahl von Bundestagssitzen aufgrund von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Die Gefahr bestehe nach wie vor, dass die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf bis zu 700 steigt. Neben der Idee einer Obergrenze, die Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) vorgebracht hat, schlage Wahlrechtsexperte Frank Decker vor, Überhangmandate mit Listenmandaten eines anderen Bundeslandes zu verrechnen. Eine Reform wird in dieser Legislaturperiode jedoch nicht mehr angestrebt.

Bauvertragsrecht: Der Bundestag hat die Reform des Bauvertragsrechts verabschiedet, mit der die Materie eigenständig geregelt wird.  Rechtsanwalt Paul Popescu erläutert auf lto.de die Einzelheiten der Novelle, die unter anderem ein Anordnungsrecht des Bestellers, Vergütungsregelungen und Regelungen zu Abschlagszahlungen und Abnahme vorsieht. Daneben wurde im Kaufrecht die Rechtsprechung zu den Ein- und Ausbaukosten bei Mängelbeseitigung umgesetzt.

Bayerisches Polizeirecht: Der Akademische Rat Martin Heidebach analysiert auf juwiss.de die Reform des bayerischen Polizeirechts, die zahlreiche Erweiterungen polizeilicher Befugnisse vorsieht. Die neu geschaffene Kategorie der "drohenden Gefahr" hält der Autor für eine verfassungswidrige Absenkung der Gefahrenschwelle.

Kindergeld für Unionsbürger: Nun berichtet auch die SZ (Cerstin Gammelin) von der gestoppten Kürzung des Kindergeldes für EU-Ausländer, deren Kinder im Herkunftsland verblieben sind. Rechtsprofessor Thorsten Kingreen erläutert auf verfassungsblog.de die deutsche und europäische Rechtsgrundlage der Debatte.

Steuerreform: Die FAZ (Manfred Schäfers/Henrike Roßbach) stellt die Steuerreformvorschläge von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) dar. In dem Papier, das am Donnerstag vorgestellt werden soll, will die Ministerin mittlere Einkommen entlasten, das Ehegattensplitting durch ein Realsplitting ersetzen und die Besteuerung von Eigenkapital reformieren.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. März 2017: Kopftuchverbot in Unternehmen / Hate-Speech-Gesetz vorgeschlagen / Bauvertragsrecht beschlossen . In: Legal Tribune Online, 15.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22365/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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