Die juristische Presseschau vom 14. März 2017: Sch­le­cker sagt aus / Bun­desrat gegen NPD-Finan­zie­rung / Brexit-Gesetz ver­ab­schiedet

14.03.2017

Recht in der Welt

Vereinigtes Königreich – Brexit: Das britische Parlament hat das Brexit-Gesetz verabschiedet und so die Regierung dazu ermächtigt, gegenüber der EU den Austritt zu erklären und die Verhandlungen zu beginnen. Zuvor hatte das Unterhaus noch den Änderungsantrag des Oberhauses abgelehnt, der u.a. dem britischen Parlament ein Veto-Recht in Sachen Brexit-Abkommen sichern sollte, meldet tagesschau.de.

Schottland – Unabhängigkeitsreferendum: Schottlands Regierungschefin Nicola Sturgeon will die schottische Bevölkerung erneut über eine Abspaltung von Großbritannien abstimmen lassen. Ihre Gründe resümieren unter anderem die SZ (Alexander Menden) und das Hbl (Katharina Slodczyk). Die taz (Ralf Sotscheck) wirft verschiedene Fragen rund um eine etwaige schottische Unabhängigkeit auf.

In einem separaten Kommentar betont Alexander Menden (SZ), dass es sich bei Sturgeons Vorhaben um wenig mehr als eine Willenserklärung handele. Dass die britische Regierung zustimmen werde, sei so gut wie ausgeschlossen. Vielmehr wolle Sturgeon zeigen, dass ihr der Verbleib in der EU wichtiger ist als die britische Einheit.

EuGH zu humanitären Visa: In einem englischsprachigen Beitrag äußert der Doktorand Michal Ovádek auf verfassungsblog.de seine Bedenken zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über humanitäre Visa. Es sei beunruhigend, dass das Gericht dazu bereit sei, den Anwendungsbereich der EU-Grundrechtecharta zu limitieren, wenn sie am meisten gebraucht werde.

Sonstiges

Sicherheitsbehörde liest Messenger: Die SZ (Reiko Pinkert/Ronen Steinke) erläutert, warum es rechtlich problematisch sei, wenn Sicherheitsbehörden von außen auf Messenger-Accounts zugreifen – also Daten abfangen, bevor sie verschlüsselt versendet werden. Die Rechtsgrundlage für diese Maßnahme sei noch nicht geklärt, § 100a Strafprozessordnung umfasse diesen Zugriff nicht. Das Justizministerium plane, die Vorschrift zu ergänzen.

Deutsche "Sanctuary Cities": Nach US-amerikanischem Vorbild der "Sanctuary Cities" streben nun auch deutsche Städte an, vor Ort lebende Flüchtlinge vor einer als überzogen empfundenen Abschiebepolitik zu schützen. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Helene Heuser erläutert für verfassungsblog.de, wie ein "Sanctuary City"-Konzept in Deutschland rechtlich umgesetzt werden könnte. Sie fasst zudem die Kritik an der Abschiebepolitik zusammen und erklärt weitere städtische Handlungsspielräume.

Wahlrecht nach Residenz: Anlässlich des Eklats um Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in EU-Ländern präsentiert Alan Posener (Die Welt) eine Lösung: Würde das Wahlrecht an die Residenz und nicht an den Pass geknüpft, bräuchte es kein fragwürdiges Verbot von Werbeauftritten ausländischer Politiker.

Google-Bildersuche: Warum die neue Google-Bildersuche "kri­tikwürdig, aber eben nicht rechtswidrig" ist, erläutert der Anwalt für Urheberrecht Arno Lampmann auf lto.de. Er führt auch die Kritik der Urheberverbände an der Darstellung der Bilder aus.

Demokratisierung der Eurozone: Der Professor für öffentliches Recht Sébastien Platon erläutert auf verfassungsblog.de in einem englischsprachigen Beitrag den Vorschlag des französischen Präsidentschaftskandidaten Benoît Hamon für eine Demokratisierung der Eurozone und diesbezügliche unionsrechtliche Streitfragen.

Resozialisierung: Die SZ (Peter Brandhorst) schildert die Resozialisierung und ihre Schwierigkeiten aus der Perspektive des Täters – eines nach 15 Jahren entlassenen verurteilten Mörders.

Bundeskartellamt und Digitalisierung: Im Hbl hält Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, ein Plädoyer dafür, dass die Behörde verstärkt die Einhaltung von Verbraucherschutzrechten im Internet gewährleisten solle. Er begrüßt daher die Kartellrechtsnovelle, die einen Schritt in diese Richtung begründe.

Das Letzte zum Schluss 

Überteuerte Parkgebühr: Für Wucher hat ein Aalener Parkscheinautomat naturgemäß kein Rechtsbewusstsein – er verlangte von einer Frau eine Gebühr von 6.800 Euro. Diese wollte die enorme Summe natürlich nicht begleichen, woraufhin sich der Automat weigerte, die Schranke freizugeben. Letztlich hat die Polizei die Frau retten müssen, weil sich beim Notruf des Tiefgarage niemand meldete, um den offensichtlichen technischen Fehler zu beheben, meldet spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 14. März 2017: Schlecker sagt aus / Bundesrat gegen NPD-Finanzierung / Brexit-Gesetz verabschiedet . In: Legal Tribune Online, 14.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22349/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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