Die juristische Presseschau vom 10. März 2017: Keine Löschung aus Gesell­schafts­re­gister / Daten­schutz im Bun­destag / Neben­ein­künfte beim BGH

10.03.2017

Das Recht auf Vergessenwerden gilt laut EuGH nicht gleichermaßen für Gesellschaftsregister. Außerdem in der Presseschau: Im Bundestag wird über Datenschutz diskutiert und der BGH hat Zahlen zu Nebeneinkünften der Richter veröffentlicht.

Thema des Tages

EuGH zu Gesellschaftsregister: Einträge in Gesellschaftsregistern müssen nicht nach einer bestimmten Frist gelöscht oder anonymisiert werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Gesellschaftsregister diene der Rechtssicherheit und habe auch über die Auflösung einer Gesellschaft hinaus Bedeutung. Wann Informationen gelöscht werden müssten, sei den Mitgliedstaaten überlassen. Im Einzelfall könne die Speicherung auch gegen Unionsrecht verstoßen. Im konkreten Fall habe der Kläger jedoch kein "Recht auf Vergessenwerden". Die FAZ (Marcus Jung) fasst das Urteil zusammen.

In einem gesonderten Kommentar äußert sich Marcus Jung (FAZ) zustimmend: Wer als Geschäftsführer oder Vorstand Verantwortung übernehme, habe sich auf die Regeln des Wirtschaftslebens einzustellen.

Rechtspolitik

GWB-Novelle: Der Bundestag hat die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Das melden die FAZ (Kerstin Schwenn) und die SZ (Michael Kläsgen). Nach den Änderungen kann das Bundeskartellamt einfacher gegen Machtmissbrauch auf digitalen Märkten vorgehen. Außerdem wird die Ministererlaubnis zeitlich gestrafft, Klagemöglichkeiten werden eingeschränkt.

Neues Bauland: Der Bundestag hat beschlossen, die Ausweisung von neuem Bauland zu erleichtern. In dem Gesetz, das gestern vom Bundestag beschlossen wurde und eigentlich EU-Vorgaben umsetzt, ist ein Passus enthalten, nach dem Gemeinden am Ortsrand Neubaugebiete ohne Umweltverträglichkeitsprüfung ausweisen dürfen. Damit soll die Wohnungsnot gelindert werden. Experten und Umweltschutzverbände warnten vor einem massiven Anstieg des Flächenverbrauchs, schreibt die SZ (Michael Bauchmüller).

In einem gesonderten Kommentar kritisiert Michael Bauchmüller (SZ) das Gesetz. Es löse nicht die Probleme in den Städten, sondern führe zu Wildwuchs auf dem Land. Deutschland verbaue seine Dörfer.

Zugriff auf Passbilder: netzpolitik.org (Markus Reuter) weist auf einen gestern im Bundestag behandelten Gesetzentwurf hin, mit dem Geheimdienste Zugriff auf die Passbilder der Bürger erhalten sollen. Dadurch "könnte durch die Hintertür eine zentrale biometrische Datenbank aller Bürger entstehen".

Datenschutzreform: Im Bundestag wurde gestern über das Datenschutzanpassungsgesetz beraten, mit dem unter anderem die EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt werden soll. netzpolitik.org (Simon Rebiger) stellt den Gesetzentwurf und andere datenschutzrechtlich relevante Vorhaben vor. In einem Gastbeitrag für netzpolitik.org kritisiert Heinrich Dorn, der in der Privatwirtschaft als betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig ist, die Bundesregierung dafür, dass sie die Betroffenenrechte gegenüber der Datenschutzgrundverordnung einschränken will.

Autonomes Fahren: Am heutigen Freitag wird im Bundestag ein Gesetzentwurf diskutiert, der das autonome Fahren insbesondere in Hinblick auf Haftungsfragen regeln soll. Den Vorschlag und die Kritik daran stellt die SZ (Markus Balser/Max Hägler) vor. Die taz (Tanja Tricarico) beleuchtet die datenschutzrechtlichen Probleme, die damit einhergehen, dass der Computer im Fahrzeug zahlreiche Informationen speichert.

Sichere Herkunftsstaaten: Die Einstufung von Marokko, Algerien und Tunesien als "sichere Herkunftsstaaten" im Sinne des Asylrechts wird voraussichtlich im Bundesrat keine Mehrheit finden. Bei der für den heutigen Freitag angesetzten Abstimmung wollen Berlin, Bremen und Thüringen gegen das Gesetz stimmen, die meisten anderen Länder mit grüner Regierungsbeteiligung wollen sich enthalten. Das berichtet die taz (Christian Jakob).

Handydaten: Die SZ (Lena Kampf/Georg Mascolo) befasst sich mit den Plänen der Bundesregierung, die Handys von Flüchtlingen auszulesen und die Daten auszuwerten. Am heutigen Freitag soll der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert werden. Unklar sei noch, ob der von Grünen-Justizministern geforderte Richtervorbehalt aufgenommen werde und wer Zugriff auf die Daten erhalten soll.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 10. März 2017: Keine Löschung aus Gesellschaftsregister / Datenschutz im Bundestag / Nebeneinkünfte beim BGH . In: Legal Tribune Online, 10.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22334/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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