Die juristische Presseschau vom 8. März 2017: Face­book und Merkel-Selfie / EU und Flücht­lings­visa / Fischer und Wendt

08.03.2017

Justiz

EuGH zu humanitären Visa: Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom gestrigen Dienstag sind die EU-Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet, von Krieg und Verfolgung Betroffenen humanitäre Visa für die Einreise in die EU auszustellen, weil EU-Recht auf derartige Fallkonstellationen nicht anwendbar sei. Es berichten die taz (Christian Rath), die SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de (Tanja Podolski). Nach Meinung von Jost Müller-Neuhof (Tsp) zeigt die Entscheidung, dass Grund- und Menschenrechte nicht alleine Antwort auf politische Grundprobleme geben könnten. Katharina Schuler (zeit.de) findet die Entscheidung aus praktischen Gründen begrüßenswert, spricht sich jedoch dafür aus, Alternativen, beispielsweise Flüchtlingskontingente, voranzubringen.

EuGH – Beweislastverteilung: Die Rechtsanwälte Tobias Lenz und Mike Weitzel nehmen auf lto.de Stellung zu den Schlussanträgen in einem Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, das die Auslegung der Produkthaftungsrichtlinie in Bezug auf die Beweislastverteilung bei fehlerhaften Medizinprodukten betrifft. 

EuG zu Paketzusteller-Übernahme: Das Europäische Gericht hat die Untersagung der Übernahme des Paketzustellers TNT Express N.V. durch den US-amerikanischen Logistikkonzern United Parcel Service Inc. (UPS) für nichtig erklärt. Auf lto.de begrüßt der Rechtsanwalt Christian Karbaum diese Entscheidung, durch die der Rang des rechtlichen Gehörs und der Verteidigungsrechte von Zusammenschlussparteien in Fusionskontrollverfahren gestärkt werde.

BGH zu Automatisierungssoftware: In der FAZ beschäftigt sich der Rechtsanwalt Andreas Lober mit den Folgen einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Oktober 2016, nach der die Herstellung von nicht autorisierter Automatisierungssoftware (sogenannte "Cheatbots") die Urheberrechte eines Spieleentwicklers verletzt. Auch ein Vorgehen gegen Meinungsroboter ("Social Bots") lasse sich auf diese Rechtsprechung stützen.

OLG München – NSU-Prozess: Wie die SZ (Wiebke Ramm) berichtet, ist im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München mit einem baldigen Ende der Beweisaufnahme zu rechnen. Einen Urteilstermin gebe es aber noch nicht.

OLG Dresden – Gruppe Freital: Über den Prozessauftakt vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen acht Mitglieder der sogenannten Gruppe Freital, denen die Bildung einer rechtsterroristischen Vereinigung, versuchter Mord und weitere Delikte vorgeworfen werden, berichten die SZ (Annette Ramelsberger), die FAZ (Stefan Locke) und die taz (Konrad Litschko). Konrad Litschko (taz) stellt den Prozess in den Zusammenhang mit weiteren Verfahren gegen mutmaßliche rechtsterroristische Vereinigungen.

LG Köln – Förderschüler: Vor dem Landgericht Köln klagt ein ehemaliger Förderschüler gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf Schmerzensgeld sowie Schadensersatz in Höhe von knapp 40.000 Euro, weil er unfreiwillig eine Förderschule besuchen musste. Deutschland habe sich 2009 mit der Unterzeichnung der UN-Konvention für Behindertenrechte dazu verpflichtet, jedem Kind den Besuch einer allgemeinen Schule zu ermöglichen, berichtet die SZ (Paul Munzinger/Jan Bielicki).

StA Wuppertal – Betverbot: Die Schulleitung des Johannes-Rau-Ganztagsgymnasiums gab der Lehrerschaft auf, bei auffälligem Beten muslimischer Schüler einzugreifen. Bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf sei darum eine Anzeige gegen das Gymnasium eingegangen, schreibt zeit.de (Lukas Koschnitzke).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. März 2017: Facebook und Merkel-Selfie / EU und Flüchtlingsvisa / Fischer und Wendt . In: Legal Tribune Online, 08.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22262/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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