Die juristische Presseschau vom 8. März 2017: Face­book und Merkel-Selfie / EU und Flücht­lings­visa / Fischer und Wendt

08.03.2017

Muss Facebook aktiv nach Hass-Postings im Zusammenhang mit dem Merkel-Selfie suchen? Außerdem in der Presseschau: Flüchtlinge haben keinen Anspruch auf Visa zur Einreise in die EU und Fischer äußert sich zur Besoldung von Wendt.



Thema des Tages

LG Würzburg zu Merkel-Selfie: Das Landgericht Würzburg hat den Antrag des Syrers Anas Modamani, dessen Selfie mit Angela Merkel für Hasspropaganda im Netz missbraucht wird, auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen der Komplexität des Problems abgelehnt. Mit dem Antrag wollte Modamani erreichen, dass Facebook aktiv nach den verleumderischen Postings suchen muss, statt sie nur auf Mitteilung hin zu löschen. Entscheidend dabei sei, ob dies technisch ohne zu großen Aufwand realisierbar und damit zuzumuten ist. Das müsse von Sachverständigen geklärt werden, was im Eilverfahren nicht möglich sei, erläutert die taz (Christian Rath). Es berichten auch netzpolitik.org (Constanze Kurz), die SZ (Claudia Henzler) und die FAZ (Marcus Jung).

Nach Einschätzung von Jost Müller-Neuhof (Tsp) kann sich Facebook jedoch nicht auf der Entscheidung ausruhen, weil das Würzburger Gericht darauf hingewiesen habe, dass von Betroffenen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht verlangt werden könne, jede Netz-Fundstelle nachzuweisen. Jannis Brühl (SZ) merkt an, dass es längst Software gibt, die verbotene Inhalte filtern könne. Da deren Einsatz Facebooks Weltklasse-Programmierern möglich sein müsste, kommt er zu dem Ergebnis, dass die Richter in Würzburg auf Facebook hereingefallen seien.

Neue Gesetze: Das Hbl (Dana Heide/Dietmar Neuerer) nimmt die Entscheidung zum Anlass, einen Überblick über den Stand der Gesetzgebungsbemühungen zum Umgang mit rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken zu geben.

Rechtspolitik

Schiedsgerichtsordnung: Seit März gilt die neue Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, durch die sich die Anforderungen an die Gestaltung von Schiedsvereinbarungen erhöht haben. Was sich im Einzelnen geändert hat, erklärt der Rechtsanwalt Philipp Schütt in der FAZ.

Bundeswehr im Inneren: In der Simulation eines Anti-Terror-Einsatzes, die sechs Bundesländer noch bis zum morgigen Donnerstag gemeinsam mit dem Bundesverteidigungsministerium durchspielen, ist die Bundeswehr erstmals für einen derartigen Einsatz im Inneren eingeplant. Solche gemeinsamen Übungen seien ein Kompromiss, geboren aus der im vergangenen Jahr am Widerstand der Sozialdemokraten gescheiterten Grundgesetzänderung, schreibt die SZ (Christoph Hickmann/Ronen Steinke). In einem gesonderten Kommentar erklärt Ronen Steinke (SZ), dass die Bundeswehr bei der Terrorbekämpfung im Inland nichts verloren habe, weil dies zu einer Erhöhung der Dschihadisten zu völkerrechtlich gleichrangigen Subjekten beitrage und die Polizei zudem besser für Terrorlagen gerüstet sei.

Videoüberwachung: Ein ausführlicher Beitrag auf netzpolitik.org (Tomas Rudl) setzt sich mit den rechtlichen und faktischen Problemen einer flächendeckenden Videoüberwachung auseinander, über deren Einführung das Bundestagsplenum am kommenden Donnerstag abstimmen soll.

Nebeneinkünfte von Bundesrichtern: Viele Bundesrichter bessern ihr Gehalt ganz beträchtlich durch Nebeneinkünfte auf. Da dies Zweifel an ihrem Arbeitsschwerpunkt und der richterlichen Unabhängigkeit zulässt, hat sich der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, dafür ausgesprochen, dass der Gesetzgeber die gesamte Vortragstätigkeit von Bundesrichtern der Genehmigungspflicht unterstellt. Bisher müssen solche Tätigkeiten dem Gerichtspräsidenten lediglich angezeigt werden, schildert die FAZ (Helene Bubrowski) die Lage.


Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. März 2017: Facebook und Merkel-Selfie / EU und Flüchtlingsvisa / Fischer und Wendt . In: Legal Tribune Online, 08.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22262/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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