Die juristische Presseschau vom 2. März 2018: BGH zu Raser­un­fällen / Lebens­lang für IS-Mes­ser­s­te­cher / Bild darf nicht anpran­gern

02.03.2018

Wenn Raser einen tödlichen Unfall verursachen, ist das laut BGH wohl eher kein Mord. Außerdem in der Presseschau: Das OLG Hamburg verurteilte den Messerstecher von Barmbek und das OLG München verbietet Bild das Outen von Facebook-Hetzern.

Thema des Tages

BGH zu tödlichen Raserunfällen: Der Bundesgerichtshof hat drei Revisionsurteile verkündet, die sich mit tödlichen Verkehrsunfällen befassen, die durch Raser verursacht wurden. So hob der BGH das Mord-Urteil des Landgerichts Berlin auf, weil das LG den Mordvorwurf nur auf einen "nachträglichen Vorsatz" stützen konnte. Außerdem habe es nicht ausreichend geprüft, ob die Raser schon aus Angst um das eigene Leben auf einen guten Ausgang hofften und daher nur fahrlässig handelten. Aufgehoben wurde auch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/M. wegen fahrlässiger Tötung. Die Annahme, dass ein unangeschnallter Raser immer auch um das eigene Leben fürchte, könne nicht einfach unterstellt werden. Bestätigt wurde nur ein Urteil des Landgerichts Bremen, das den Motorrad-Videoblogger "Alpi", der einen bei Rot auf die Straße gelaufenen Betrunkenen getötet hatte, wegen fahrlässiger Tötung verurteilte. Bei Raser-Fällen komme es immer auf die Umstände des Einzelfalls an, betonte die Vorsitzende Richtern Beate Sost-Scheible. Es berichten die SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Constantin van Lijnden), Welt (Christiane Kensche), spiegel.de (Dietmar Hipp/Benjamin/Schulz) und BadZ (Christian Rath).

Wolfgang Janisch (SZ) kommentiert: Raser seien Gefährder, keine Mörder. Sie müssten gleichwohl hart bestraft werden, denn: "Wer die Straße zur Spaßarena macht, der begeht einen zivilisatorischen Bruch." Gudula Geuther (deutschlandfunk.de) begrüßt die BGH-Entscheidung. Anders als die Polizeigewerkschaft meine, sei es nicht Aufgabe der Justiz, "Signale" zu setzen, sondern nach Recht und Gesetz zu urteilen. Auch Jost Müller-Neuhof (Tsp) begrüßt, dass der BGH das LG Berlin korrigierte und damit verhinderte, dass der Rechtsstaat "aus der Kurve fliegt". Wer das BGH-Urteil als falsche Milde kritisiere, möge "bei der nächsten Landstraßentour oder in innerstädtischer Eile dieselbe Strenge gegen sich selbst wenden".

Rechtsprofessor Michael Kubiciel führt auf lto.de das Aufkommen einer rücksichtslosen Raser-Szene in Deutschland auf die milde Ahndung von Verkehrsverstößen und die geringe Kontrolldichte zurück. Die Feinheiten der BGH-Rechtsprechung, die Kubiciel darstellt, kämen bei den Rasern nicht an, hier zählten "deutlich höhere Bußgelder". Die Juniorprofessorin Elisa Hoven spricht sich auf zeit.de im Anschluss an eine Darstellung der Urteile für eine erneute Mord-Verurteilung der Berliner Raser aus. Außerdem plädiert sie für eine spezielle Strafbarkeit von "leichtfertigem" Handeln, um die schwierige Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit zu überwinden.

Rechtspolitik

Innenminister: Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) unterstützt im Interview mit der SZ (Moritz Geier) die Ansicht von Noch-Innenminister Thomas de Maizière (CDU), dass ein Inneminister eigentlich Jurist sein sollte. "Für das Innen- und das Justizministerium sind Grundkenntnisse der Juristerei nach meiner Erfahrung schon sehr wichtig", so Leutheusser-Schnarrenberger.

Soziale Netzwerke: Die EU-Kommission lehnt verbindliche Vorgaben für das Beschwerdemanagemet von sozialen Netzwerken (nach dem Vorbild des deutschen NetzDGs) ab. Bei terroristischen Inhalten empfiehlt die Kommission allerdings die Entfernung binnen einer Stunde, berichtet die SZ (Thomas Kirchner).  "Wo etwas ohne Kontextualisierung als illegal erkannt werden kann“, also etwa bei Terror, Kinderpornografie oder Produktfälschungen, müssten auch proaktiv Technologien zur automatischen Blockierung eingesetzt werden.

Steuerflucht: Die Rechtsprofessorin Johanna Hey kritisiert in einem Gutachten für die Bundessteuerberaterkammer, die auf EU-Ebene diskutierten Pläne, Steuerberater zu verpflichten, künftige Steuerspar-Modelle dem Staat anzuzeigen. Dies lasse die grundgesetzliche Berufsfreiheit nicht zu, so Hey, da innovative Steuerberater behindert und das Vertrauensverhältnis zu den Mandanten belastet würde. Über das Gutachten berichtet exklusiv die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

Justiz

Von Danwitz am EuGH: Die FAZ (Dietmar Müller) portraitiert den deutschen EuGH-Richter Thomas von Danwitz, dessen Amtszeit bereits zum zweiten Mal um sechs Jahre verlängert wurde. Er will im Dialog "die nationalen Gerichte mitnehmen“, um so die Akzeptanz der Luxemburger Rechtsprechung zu erhöhen.

EuG zu Schuh-Markenrecht: Das europäische Markenamt durfte die Markeneintragung einer belgischen Firma mit zwei seitlichen Streifen am Turnschuh ablehnen, entschied nun laut lto.de das Europäische Gericht. Hier werde das Ansehen der Marke Adidas mit drei Streifen durch das Benutzen von zwei Streifen in unlauterer Weise ausgenutzt.

EGMR zu Abschiebung von Vater: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht keine Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben, wenn ein Nigerianer nach einem langen Gefängnisaufenthalt wegen Drogenhandels aus Deutschland abgeschoben werden soll, obwohl er eine hier lebende Tochter hat. Dies meldet lto.de.

BVerwG zu Auskunftsansprüchen: Der Bundesnachrichtendienst hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht teilweise mit dem ehemaligen DDR-Ministerpräsidenten Hans Modrow geeinigt. Dessen auf das BND-Gesetz gestützte Auskunftsansprüche über Informationen, die der BND über ihn speichere, seien damit erledigt, berichtet lto.de. Offen sind noch Ansprüche, die Modrow auf das Bundesarchivgesetz stützt. Ob diese durchgreifen, prüft das BVerwG nun in einem In Camera-Verfahren.

OVG Berlin-Brandenburg zu Auskunftsansprüchen: Das Bundesinnenministerium muss einem Journalisten keine Informationen über vertrauliche Inhalte der Innenministerkonferenz geben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg laut lto.de. Wenn der Bundesminister gezwungen wäre vertrauliche Informationen herauszugeben, bekäme er keine Informationen von den Landesministern mehr, was eine Gefahr für die Innere Sicherheit wäre.

OLG Hamburg zu islamistischem Messerstecher: Das Oberlandesgericht Hamburg hat Ahmad A. zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. A. hatte im Juli 2017 in einem Supermarkt in Barmbek aus Sympathie für den IS Kunden mit einem Messer angegriffen und dabei einen Mann getötet. Es berichtet u.a. spiegel.de.

OVG Hamburg zu Whatsapp-Daten: Facebook darf die personenbezogenen Daten deutscher WhatsApp-Nutzer derzeit weder erheben noch speichern. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Hamburg laut lto.de in einem Eilbeschluss. Die Zustimmung der Whatsapp-Anwender zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien entspreche voraussichtlich nicht den deutschen Datenschutzvorschriften. Das Gericht bestätigte damit eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten.

OLG München zu Bild-Pranger: Die Bild-Zeitung durfte einzelne Facebook-Hetzer nicht mit Foto an den journalistischen Pranger stellen. Das entschied jetzt das Oberlandesgericht München. Es handele sich zwar um Vorgänge der Zeitgeschichte nach dem Kunsturhebergesetz, allerdings gingen die berechtigten Interessen der Privatpersonen vor. "Wenn im Text zwei Mal drin steht, dass hier jemand an den Pranger gestellt wird, dann fällt es mir schwer zu sagen: Hier wird niemand an den Pranger gestellt“, sagte der Vorsitzende Richter laut SZ (Karoline Meta Beisel).

OLG Nürnberg zur Haftung in Schwimmbädern: Im Nassbereich eines Schwimmbades sind keine speziellen Hinweise auf die Rutschgefahr erforderlich. Eine Frau, die sich den Zeh gebrochen hatte, bekommt nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Nürnberg keinen Schadensersatz vom Badbetreiber, so lto.de. Im Rahmen einer Verkehrssicherungspflicht müssten nur diejenigen Gefahren ausgeräumt werden, welche für sorgfältige Benutzer nicht oder nicht ohne weiteres erkennbar seien.

BGH zu Pflichten von Google: Nun berichtet auch internet-law.de (Thomas Stadler) über ein Urteil des Bundesgerichtshof von Ende Februar. Danach treffen Google als Betreiber einer Suchmaschine erst dann spezifische Verhaltenspflichten, wenn Google durch einen konkreten Hinweis Kenntnis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Rechtsverletzung erlangt hat. Stadler stuft das Urteil, dass sich an der klassischen Störer-Rechtsprechung orientiere, als "durchaus suchmaschinenfreundlich" ein.

BVerwG zu Diesel-Fahrverboten: tagesschau.de (Frank Bräutigam) stellt klar, dass das Bundesverwaltungsgericht Diesel-Fahrverbote nicht nur als Möglichkeit zugelassen habe. In Stuttgart seien diese vielmehr nach den Feststellungen des örtlichen Verwaltungsgerichts das einzige effektive Mittel, um die Stickoxid-Grenzwerte schnellstmöglich einzuhalten.

Gnadengesuch Gröning: Der 93-jährige frühere SS-Mann Oskar Gröning hat erneut ein Gnadengesuch gestellt, um seinen bevorstehenden Haftantritt abzuwenden. Gröning war wegen Beihilfe zum Mord in Ausschwitz zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein erstes Gnadengesuch hatte die Staatsanwaltschaft Hannover abgelehnt. Jetzt wandte sich Gröning an die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU), berichtet lto.de.

LG München I  Mollath: Justizopfer Gustl Mollath fordert 2,1 Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern wegen einer rund siebenjährigen Zwangsunterbringung in der Psychiatrie. Anfang kommender Woche will er eine Klage beim Landgericht München I einreichen. Zuvor waren Verhandlungen mit dem Freistaat gescheitert, der nur 170 000 Euro angeboten hatte, meldet die FAZ.

Recht in der Welt

Polen  Justizverwaltungsrat: In Polen hat die Wahl des neu zusammengesetzten Justizverwaltungsrats begonnen, der die Unabhängigkeit der polnischen Justiz sichern soll. Rechtsprofessor Marcin Matczak charakterisiert auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) die Kandidaten. Die meisten hätten Verbindungen zu Justizminister Ziobro, andere seien einfach nur mittelmäßige bis schlechte Juristen.

Sonstiges

Essener Tafel und AGG: Die Essener Tafel, die derzeit nur noch deutsche Neukunden aufnimmt, verstößt nach Ansicht des Linken-Politikers und Anwalts Jasper Prigge gegen § 19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Es handele sich um eine Benachteiligung bei der Durchführung eines Schuldverhältnisses. Andere Juristen, die spiegel.de zitiert, halten das AGG nicht für anwendbar. Die symbolische Zahlung von einem Euro pro Einkauf begründe kein Schuldverhältnis.

Spionage und Völkerrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Simon Gauseweg prüft auf lto.dewelche völkerrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten Deutschland auf den aktuellen Hackerangriff hat. Eine militärische Reaktion sei ausgeschlossen, möglich wären aber Wirtschaftssanktionen oder Spionage im Verursacherstaat. Auch die Änderung oder gar der Abbruch diplomatischer Beziehungen, die Ausweisung von Diplomaten oder offizielle Proteste seien zulässig.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/chr

(Hinweis für Journalisten) 

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Sie können die tägliche lto-Presseschau im Volltext auch kostenlos als Newsletter abonnieren.
 
 

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 2. März 2018: BGH zu Raserunfällen / Lebenslang für IS-Messerstecher / Bild darf nicht anprangern . In: Legal Tribune Online, 02.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27307/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen