Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2017: Justiz vs. Trump reloaded / Kritik an Mus­ter­klagen / Ärger für Face­book

07.02.2017

Justiz

EuGH zu Urheberrecht: Der Rechtsanwalt Arno Lampmann bespricht auf lto.de das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum polnischen Urheberrecht, das Urhebern von unerlaubt genutzten Werken das Recht einräumt, das Doppelte oder Dreifache der eigentlich angemessenen Vergütung zu verlangen. Eine solche Regelung sei nicht europarechtswidrig, so der EuGH. Das deutsche Urheberrecht kenne eine ähnliche Rechtsfigur, weshalb laut Lampmann die Entscheidung für Deutschland relevant sei.

BVerfG zu Rückmeldegebühren: Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zu der zwischen 2001 und 2007 von den Brandenburger Universitäten erhobenen Rückmeldegebühr für nichtig erklärt, meldet die taz. Die Rückmeldegebühr in Höhe von 51 Euro stehe im "groben Missverhältnis" zum tatsächlichen Verwaltungsaufwand von 20 Euro. Es berichtet ausführlicher rbb-online.de.

OLG Nürnberg zu Haustieren: Die Rechtsanwältin Agnes Wendelmuth spricht in einem Interview mit der Welt (Katja Mitic) über das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg zur Frage, wem das Haustier nach der Scheidung zu stehe und erklärt die juristischen Hintergründe.

LSG Baden-Württemberg zu Rückzahlung von Witwenrente: Eine 76-jährige Frau muss ihre Witwenrente zurückzahlen, wie das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied. Nach dem Tod ihres Mannes hatte sie im Jahre 2003 in Las Vegas erneut geheiratet und unterließ es, dies der Rentenversicherung mitzuteilen. Vor Gericht argumentierte die Seniorin, sie habe die Heirat für einen "Urlaubsspaß" gehalten, der in Deutschland nicht rechtsgültig sei, berichtet lto.de.

VG Aachen zu Einstellungsverfahren bei Polizei: Das Verwaltungsgericht Aachen hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass Bewerberinnen bei der Polizei nicht mindestens 1,63 Meter groß sein müssten, wie lto.de meldet. Es gebe keine plausible Begründung für die vorgegebene Mindestkörpergröße. Der Artikel verweist auch auf vorherige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zum Auswahlverfahren der Polizei.

LG Würzburg – Fake News auf Facebook: Die SZ (Dunja Ramadan) berichtet zum gestrigen Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Würzburg, in dem der Syrer Anas M. von Facebook die Löschung von Postings mit verleumderischem Inhalt verlangt. In dem Prozess gehe es auch um die generelle Frage nach der Haftung von Facebook in derartigen Fällen. Auch netzpolitik.org (Markus Reuter) berichtet über das Verfahren, weist auf die Gefahr für die Meinungs- und Pressefreiheit im Netz hin und gibt zu Bedenken, dass eine "Mitschuld" derjenigen bestehe, die in fremdenfeindlicher Absicht derartige Falschmeldungen verbreiteten.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) begrüßt zwar das Vorgehen von Anas M. und dessen Anwalt Chan-jo Jun gegen Facebook, mittelfristig, so Neuhof, müsse aber der Gesetzgeber im Kampf gegen Falschnachrichten tätig werden.

LG Bochum – Werner Mauss: Im Verfahren gegen den Agenten Werner Mauss, der sich vor dem Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung verantworten muss, hat dessen Verteidiger beantragt, eine Person "auf Führungsebene eines ausländischen Geheimdienstes" als Zeugen anzuhören. Dieser sei aber nur dann zur Aussage bereit, wenn Öffentlichkeit und Medien während der Anhörung, aber auch bei der eigentlichen Antragstellung vom Verfahren ausgeschlossen würden. Es berichtet die SZ (Ralf Wiegand).

LG Potsdam – Brandanschlag Nauen: Im Prozess um den Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Nauen sorgten die beiden Verteidiger des angeklagten Maik S. für Aufsehen, indem sie sich gegenseitig mit Strafforderungen für ihren Mandanten überboten. Am kommenden Donnerstag soll das Urteil ergehen, wie die taz-Berlin meldet.

StA Frankfurt – Frankfurter Börse: Die Frankfurter Staatsanwaltschaft prüft, ob die Deutsche Börse ihre Aktionäre rechtzeitig über die Fusion mit der London Stock Exchange informiert hat, schreibt das Hbl (Michael Brächer). Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits gegen den Börsenchef Carsten Kengeter, dem sie Insiderhandel vorwirft. Dieser habe bei seinem Aktienkauf von der geplanten Fusion bereits gewusst.

StA Braunschweig – Abgasaffäre: Der ehemalige Vorsitzende des VW-Aufsichtsrats Ferdinand Piëch sagte vor der Staatsanwaltschaft Braunschweig aus, er habe bereits im Februar 2015 Kenntnis von der Software-Manipulation bei Dieselfahrzeugen in den USA erhalten und VW-Chef Martin Winterkorn darauf angesprochen. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kündigten daraufhin an, gegen Piëch Haftungsansprüche geltend machen zu wollen. Träfe seine Aussage zu, so IG-Metall-Chef Jörg Hofmann, habe Piëch seine Pflichten als Aufsichtsratsvorsitzender verletzt. Es berichtet die FAZ (Marcus Jung).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2017: Justiz vs. Trump reloaded / Kritik an Musterklagen / Ärger für Facebook . In: Legal Tribune Online, 07.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22011/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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