Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2017: Justiz vs. Trump reloaded / Kritik an Mus­ter­klagen / Ärger für Face­book

07.02.2017

Der Kampf um das US-Einreiseverbot geht weiter. Außerdem in der Presseschau: Aus der Anwaltschaft kommt scharfe Kritik an geplanter Musterklage, Würzburger Facebook-Prozess hat begonnen und: Scheitert Fortbildungspflicht für Anwälte?

Thema des Tages

USA – Einreiseverbot: 97 US-amerikanische Unternehmen, darunter auch Apple, Google, Microsoft, Netflix, Facebook und Twitter haben sich mit einer "amicus curiae"-Stellungnahme vor dem Bundesberufungsgericht in San Francisco gegen das Verbot ausgesprochen, das Menschen aus sieben mehrheitlich muslimischen Ländern die Einreise in die USA verwehrt. Vor dem Berufungsgericht versucht die Trump-Regierung einen Beschluss, der dieses Verbot aufhob, rückgängig zu machen. Es berichten die FAZ (Roland Lindner), spiegel.de und das Hbl (Johannes Steger u.a.).

Andreas Ross (FAZ) bezeichnet das "Lebenszeichen einer selbstbewussten Justiz als wohltuend". Unabhängige Richter alleine reichten aber nicht aus.

Die SZ (Hubert Wetzel) schreibt über die Justiz in den USA und weist darauf hin, dass die Besetzung von Richter-Posten in den USA eine politische Angelegenheit sei. Kritik seitens der Politik an der Justiz gehöre daher zum "Alltag".

Rechtspolitik

Sammelklagen: Der Rechtsanwalt Volker Vorwerk, der für den Ausschuss Zivilverfahrensrecht des Deutschen Anwaltvereins eine Stellungnahme ausarbeitete, kritisiert den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage der Bundesregierung scharf. Die klageberechtigten Kammern könnten von der Befugnis kaum Gebrauch machen, da dies für sie oft finanziell nicht zu leisten sei und die Unternehmen oftmals Mitglieder der berechtigten Einrichtungen seien. Es berichtet das Hbl (Heike Anger).

Kristiana Ludwig (SZ) plädiert für eine möglichst schnelle Einführung der Musterklage. Auch wenn die VW-Fälle dann zum großen Teil verjährt seien, sollte sich die Regierung "auf die Seite der Autofahrer stellen".

Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt: Wie nun auch lto.de meldet, lehnt die Bundesregierung ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt ab.

Vorratsdatenspeicherung: Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags entspricht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in mehrfacher Hinsicht nicht den vom Europäischen Gerichtshof vorgegebenen Anforderungen, die dieser in einem Urteil im vergangenen Dezember zur schwedischen und britischen Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung aufgestellt hatte. Das deutsche Gesetz enthalte unter anderem keine geographische Beschränkung. Außerdem seien die Art der Daten und der Kommunikationsmittel sowie der betroffene Personenkreis nicht hinreichend definiert worden, es fehle zudem an einer Ausnahmeregelung für Berufsgeheimnisträger. Es berichtet nun auch lto.de (Marcel Schneider).

Polizeilicher Datenaustausch: Die SZ (Ronen Steinke) berichtet über die Sammlung polizeilicher Daten im zentralen, vom BKA verwalteten "Polizeilichen Informations- und Analyseverbund" (PIAV), die der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes vorsehe. Diese solle – unter Wahrung der grundsätzlichen Datenhoheit der Länder – einen Anreiz für die Länderpolizeien schaffen, am bundesweiten Datenaustausch teilzunehmen und den vielbeklagten "IT-Wildwuchs" zurückzuschneiden. Allerdings würde damit ausdrücklich ein bislang geltendes Grundprinzip des Datenschutzes, die Zweckbindung gespeicherter Daten, aufgehoben.

Abschiebungen nach Afghanistan: Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte die Länder zu einer beschleunigten Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan angehalten. Nun kündigten die Bundesländer Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Bremen und Berlin an, einen Abschiebestopp nach Afghanistan verhängen zu wollen. Allerdings gelte dieser nur begrenzt, "Gefährder" und "Straftäter" sollen weiterhin abgeschoben werden können. Es berichten die FAZ (Reinhard Bingener u.a.) und die taz (Jana Anzlinger).

Die Weigerung der Länder stelle eine gute Nachricht dar, meint Daniel Bax (taz). Allerdings sei auch eine Abschiebung von "Gefährdern" und "Straftätern" in ein Bürgerkriegsland nicht hinnehmbar.

Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte: Das "Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" droht laut einer Online-Vorabmeldung der NJW (Joachim Jahn) erneut zu scheitern. Mit diesem sollte das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer dazu ermächtigen können, eine generelle Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte zu regeln. Die Koalition aus Union und SPD sah kein Bedürfnis mehr für eine solche Regelung. Dies meldet auch lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Februar 2017: Justiz vs. Trump reloaded / Kritik an Musterklagen / Ärger für Facebook . In: Legal Tribune Online, 07.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22011/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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