Die juristische Presseschau vom 11. Januar 2017: Tod von Roman Herzog / Innere Sicher­heit / Koe­du­ka­tiver Schwim­m­un­ter­richt

11.01.2017

Justiz

EuG zu Schadensersatz für überlange Verfahrensdauer: Die EU muss den Unternehmen Cascogne und Gascogne Sack Deutschland Schadensersatz in Höhe von 55.000 Euro wegen überlanger Verfahrensdauer zahlen, wie das Gericht der Europäischen Union entschied. Die beiden Unternehmen hatten im Jahre 2006 mit ihren Klagen die Nichtigerklärung einer Entscheidung der EU-Kommission in einem Kartellverfahren begehrt. Diese Klagen wurden erst im Jahre 2011 vom EuG abgewiesen und später vom EugH mit dem Hinweis bestätigt, das Verfahren habe übermäßig lange gedauert, so lto.de.

BGH zu satirischen Äußerungen: Der Bundesgerichtshof hat die Klagen der Journalisten Josef Joffe und Jochen Bittner gegen die ZDF-Satiresendung "Die Anstalt", mit welchen sie sich gegen die Kritik an ihren Verbindungen zu angeblichen "Lobbyorganisationen" wehrten, abgewiesen. Die Äußerungen, so das Gericht, seien im Kern wahr, da diese in ihrem "Gesamtzusammenhang" betrachtet werden müssten. Das gelte insbesondere für satirische Äußerungen, denn diesen sei die "Verfremdung wesenseigen". Es berichten SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de (Markus Kompa).

VerfGH NRW zu Inklusion an Schulen: Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Verfassungsbeschwerden mehrerer Städte und Gemeinden gegen das Schuländerungsgesetz, das inklusive Bildung als Regelfall vorschreibt, als unzulässig verworfen, schreibt lto.de. Nach Vorbringen der Kommunen habe das Land NRW die verfassungsrechtlichen Vorgaben über den erforderlichen Belastungsausgleich nicht beachtet. Der VerfGH stellte aber fest, dass der Landesgesetzgeber dies getan habe, indem zeitgleich zur Schulrechtsänderung mit dem Inklusionsaufwendungsgesetz auch eine Belastungsausgleichsregelung in Kraft trat.

OLG Hamm zu Erbverzicht: Ein Vater und sein Sohn vereinbarten, dass Letzterer den Pkw des Vaters erhalte, wenn er auf sein Erbe verzichte und zudem bis zu seinem 25. Lebensjahr eine Ausbildung mit "sehr gut" abgeschlossen habe. Diese Vereinbarung ist, nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, sittenwidrig und damit unwirksam. Es berichtet lto.de.

OLG Nürnberg zu Verkehrssicherungspflicht: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einer Kundin Schadensersatz zugesprochen, die in der Bäckerei vor der eigentlichen Ladenöffnungszeit einkaufte und hierbei über eine am Boden liegende Palette stolperte, wie lto.de meldet. Die Ladeninhaberin treffe eine Verkehrssicherungspflicht. Allerdings ging das Gericht von einem erheblichen Mitverschulden der Kundin aus, da diese vor der Ladenöffnungszeit damit rechnen müsse, dass Waren angeliefert werden.

OLG München – NSU-Prozess: Am ersten Verhandlungstag des Jahres 2017 lässt Beate Zschäpe über ihren Verteidiger Mathias Grasel erklären, Mitgefühl mit den Opfern des NSU zu haben. Sie habe dies im Prozess nicht gezeigt, um "psychisch nicht zusammenzubrechen", zudem hätten ihre ersten Pflichtverteidiger davon abgeraten, wie die SZ (Annette Rammelsberger), spiegel.de (Björn Hengst) und die taz (Konrad Litschko) berichten. Nebenklage-Anwalt Sebastian Scharmer bezeichnet das Vorgehen als "reine Taktik".

LG Karlsruhe – Fehlurteil: Nun berichten auch die FAZ (Rüdiger Soldt) und die taz (Benno Stieber) über die Einigung des Justizopfers Harry Wörz und des Landes Baden-Wüttemberg, in der Wörz eine Entschädigung in Höhe von 450.000 Euro zugesprochen wurde. Wörz saß wegen versuchten Totschlags an seiner Frau zu Unrecht vier Jahre lang in Haft.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Januar 2017: Tod von Roman Herzog / Innere Sicherheit / Koedukativer Schwimmunterricht . In: Legal Tribune Online, 11.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21726/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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