Die juristische Presseschau vom 11. Januar 2017: Tod von Roman Herzog / Innere Sicher­heit / Koe­du­ka­tiver Schwim­m­un­ter­richt

11.01.2017

Zum Tod von Roman Herzog. Außerdem in der Presseschau: De Maizière und Maas einigen sich auf Vorschriften zur inneren Sicherheit und koedukativer Schwimmunterricht verstößt nicht gegen Religionsfreiheit.

Thema des Tages

Tod von Roman Herzog: Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. und Bundespräsident a.D. Roman Herzog ist im Alter von 82 Jahren gestorben, wie unter anderen die FAZ (Günter Bannas), die SZ (Helmut Kerscher), die Welt und zeit.de (Robert Leicht) berichten. Mit seinem juristischen Wirken beschäftigen sich lto.de (Pia Lorenz) und in einem Nachruf die BerlZ (Christian Bommarius). Herzog war ab 1983 Richter am Bundesverfassungsgericht, drei Jahre später dessen Präsident und während dieser Zeit beteiligt u.a. an Entscheidungen zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit – dem "Brokdorf-Beschluss" – , zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung und zur deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1991. Das Thema Europa lag dem Staatsrechtler am Herzen. Nicht nur befasste er sich in seiner Dissertation mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, er wurde auch im Jahr 1999 Vorsitzender des Europäischen Konvents, der den Entwurf der EU-Grundrechte-Charta erarbeitete. Er warnte aber gleichzeitig vor einem Übermaß an europäischer Integration, welche die demokratische Legitimation gefährde.

Rechtspolitik

Fußfesseln, Abschiebehaft u.a.:  Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas haben sich auf einen "Zehn-Punkte-Plan" geeinigt, der für mehr Sicherheit und Schutz gegen Terror sorgen soll. Der Entwurf sieht unter anderem eine erleichterte Abschiebehaft für mögliche ausländische Terroristen und auf Bundesebene den Einsatz elektronischer Fußfesseln zur Überwachung von sogenannten Gefährdern vor, die nicht strafrechtlich verurteilt wurden. Außerdem solle mehr Druck auf die Herkunftsländer ausgeübt werden, damit diese ihre abzuschiebenden Bürger wieder aufnehmen. Es berichten die SZ (nif), das Hbl (Frank Specht u.a.) und der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Mit der Wirksamkeit und Notwendigkeit dieser und anderer Maßnahmen setzt sich die taz (Christian Rath u.a.) ausführlich auseinander.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert, dass die von de Maizière und Maas vorgeschlagenen Maßnahmen zwar Eingriffe in die Grundrechte darstellten, jedoch verhältnismäßig seien.

Immobilienkauf: Die SPD will Käufer von Immobilien und Mieter besserstellen, schreiben lto.de, die Welt und taz (Jana Anzlinger). Dafür sollen die bislang nach Prozentsatz zum Kaufpreis berechneten Notargebühren durch einen Pauschalbetrag gedeckelt und das "Bestellerprinzip" ausgeweitet werden, also der Immobilienverkäufer die Maklerkosten selbst übernehmen. Mieter sollen außerdem besser vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden.

Lohngerechtigkeit: Die SZ (Constanze Buillon) gibt einen Überblick über den Gesetzentwurf, der mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen bezweckt, der von dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dem Kabinett zur Abstimmung vorgelegt wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 11. Januar 2017: Tod von Roman Herzog / Innere Sicherheit / Koedukativer Schwimmunterricht . In: Legal Tribune Online, 11.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21726/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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