Die juristische Presseschau vom 4. Januar 2017: Zen­tra­li­sie­rung der Sicher­heit? / Mus­ter­klage gegen VW / Pol­ni­sches Ver­fas­sungs­ge­richt gekippt

04.01.2017

Justiz

LG Braunschweig – VW-Abgasskandal: Die Kanzlei Hausfeld will am Landgericht Braunschweig eine Musterklage einreichen, bei der ein VW-Käufer Rückabwicklung des Kaufvertrags für einen VW Eos Diesel im Neuwert von 41.000 Euro fordert. Das Fahrzeug hätte nicht verkauft werden dürfen, weil die eingebaute Abgasmanipulationssoftware nicht der EG-Typengenehmigung entsprochen habe. Die Klage wird von dem Prozessfinanzierer My Right finanziert, der im Erfolgsfall 35 Prozent der erstrittenen Summe erhält. Details zur Klage berichten FAZ (Marcus Jung - faz.net-Zusammenfassung), lto.de (Pia Lorenz) und spiegel.de.

In einem separaten Kommentar begrüßt Marcus Jung (FAZ) die Klage als gutes Zeichen für den kollektiven Verbraucherschutz. Allerdings sei eine Erfolgsbeteiligung von 35 Prozent sehr teuer. Betroffene VW-Käufer sollten sich daher überlegen, ob sie besser allein klagten.

BGH zu Mietzahlung: Es genügt, wenn ein Mieter am dritten Werktag des Monats seine Bank anweist, die Miete zu bezahlen. Eine mietvertragliche Klausel, die bereits den Eingang der Miete am dritten Werktag verlangt, sei unwirksam, entschied jetzt laut lto.de der Bundesgerichtshof.

BGH zu Autoraser: Der Bundesgerichtshof bestätigte laut spiegel.de ein Urteil des Landgerichts Köln vom Mai 2016, bei dem ein Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden war. Der Mann war mit 109 Stundenkilometern durch Köln gerast und hatte dabei einen Radfahrer erfasst, der später starb.

BVerwG – Küken: Das Bundesverwaltungsgericht hat nun doch die Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zugelassen, das die systematische Tötung männlicher Küken durch Brutbetriebe nicht als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet hatte. Damit war laut lto.de eine Nichtzulassungsbeschwerde des Landes NRW erfolgreich.

BVerfG zu Bayern: Die FAZ (Patrick Bahners) analysiert im Feuilleton den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine Volksabstimmung über den Austritts Bayerns aus der Bundesrepublik unzulässig wäre. Die Länder seien nicht "Herren des Grundgesetzes".

FG Berlin-Brandenburg zu DJ-Nächten: Der Rechtsreferendar Thomas Sendke bespricht auf juwiss.de ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg aus dem September. Danach ist der Eintritt in den Berliner Technoclub Berghain nur mit der ermäßigten Mehrwertsteuer von 7 Prozent belastet. Die Tätigkeit der Berghain-DJs habe künstlerischen Charakter und stehe daher Konzerten gleich. Sendke begrüßt das Urteil, das sich aber nicht auf normale Diskotheken übertragen lasse, wo nur Musik abgespielt werde.

BAW – IS-Kämpfer: Die Bundesanwaltschaft hat im Fall des Bremer Islamisten Harry S. laut spiegel.de einen neuen Haftbefehl wegen sechsfachen Mordverdachts beantragt. S. war im Juli 2016 wegen IS-Mitgliedschaft zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Nach Auswertung von Videoaufnahmen nimmt die BAW nun an, dass S. in Syrien auch an der Erschießung von Gefangenen beteiligt war.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Januar 2017: Zentralisierung der Sicherheit? / Musterklage gegen VW / Polnisches Verfassungsgericht gekippt . In: Legal Tribune Online, 04.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21658/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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