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Die juristische Presseschau vom 28. September 2016: Haft für Kul­tur­schän­dung / Nie­der­lage für Wowe­reit / Schutz von Whatsapp-Daten

28.09.2016

Legal Voices - die juristische Presseschau

Der IStGH hat erstmals einen Angeklagten wegen der Zerstörung von Kulturstätten verurteilt. Außerdem in der Presseschau: Klaus Wowereit muss Fotos von Bar-Besuch dulden und Hamburgs Datenschutzbeauftragter geht gegen Facebook vor.

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IStGH zur Zerstörung von Kulturerbe: Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat den Islamisten Ahmad Al Faqi al Mahdi zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt. Al Mahdi war 2012 als Mitglied der islamistischen Gruppe Ansar Dine bei der Zerstörung von Kulturstätten in der malischen Stadt Timbuktu beteiligt. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Völkerrechts, dass die Zerstörung von Kulturgütern als Kriegsverbrechen geahndet wird. In der Urteilsbegründung betonten die Richter die religiöse, symbolische und emotionale Bedeutung der Bauwerke. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigten sie dessen umfassendes Geständnis. Die SZ (Ronen Steinke), die FAZ (Alexander Haneke/Thomas Scheen) und die taz (Dominic Johnson) berichten.

Laut Reinhard Müller (FAZ) bekräftigt die hohe Strafe für die Zerstörung von Kulturgütern den "Zweck des Völkerstrafrechts: die Ahndung von Taten, die alle angehen". Ronen Steinke (SZ) meint, dass zuerst die Gräuel an Menschen abgeurteilt werden müssten, die es auch im malischen Bürgerkrieg gegeben habe.

Rechtsprofessor Miloš Vec befasst sich in der FAZ mit der Kritik am Urteil sowie am Völkerstrafrecht allgemein und gibt zu bedenken, dass die Schändung von Kultur für Angreifer attraktiver werde, je stärker sie als schutzwürdig empfunden wird. lto.de (Maximilian Amos) lässt die Strafrechtlerin Sabine Swoboda zu Wort kommen, die in dem Verfahren einen Beispielprozess sieht, der Orientierung für die internationale Gemeinschaft biete.

Rechtspolitik

Migrantenquote: Die Grünenpolitiker Berivan Aymaz und Volker Beck erklären in der FAZ, dass der Migrantenanteil in der Polizei nicht durch eine Migrantenquote anzuheben sei. Anders als bei der Förderung von Frauen und Menschen mit Behinderung, sei die Ungleichbehandlung aufgrund der Herkunft ausnahmslos verboten. Daher sei eine Migrantenquote verfassungswidrig. Stattdessen sollten interkulturelle Kompetenzen und der Diskriminierungsschutz ausgebaut werden.

Verbraucherschutz im Abgasskandal: Im Interview mit dem Hbl (Jan Hildebrand und Steven Norton) zeigt sich Věra Jourová, EU-Verbraucherkommissarin, frustriert über die eingeschränkten rechtlichen Möglichkeiten von VW-Kunden in Europa im Vergleich zur USA. Ein Vorstoß für ein Sammelklagerecht auf EU-Ebene werde geprüft.

Berichtspflichten für Unternehmen: Die Rechtsanwälte Klaus-Stefan Hohenstatt und Thomas Voland stellen in der FAZ einen Gesetzentwurf vor, mit dem Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet werden, Berichte über nichtfinanzielle Belange, etwa Menschenrechte oder den Umweltschutz, abzugeben. Rechtlich verbindliche Ziele sollen im Gegensatz zu Plänen anderer Ländern nicht gesetzt werden. Stattdessen soll der Druck der Zivilgesellschaft zu einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur führen.

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  • Seite 1:

    Tagesthema & Rechtspolitik: Haft für Kulturschänder, Migrantenquote wäre verfassungswidrig, Berichtspflicht für Unternehmen

  • Seite 2:

    Justiz: Hohe Kosten für Umbuchungen bei Pauschalreisen, Wowereit unterliegt beim BGH, dm und Alnatura streiten

  • Seite 3:

    Welt & Weiteres: CMS eröffnet Büro in Teheran, Facebook soll Whatsapp-Daten löschen, Gestaltungsmöglichkeiten nach der Erbschaftsteuerreform

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Die juristische Presseschau vom 28. September 2016: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20705 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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