Die juristische Presseschau vom 28. September 2016: Haft für Kul­tur­schän­dung / Nie­der­lage für Wowe­reit / Schutz von Whatsapp-Daten

28.09.2016

Recht in der Welt

Iran – CMS-Büro in Teheran: Die Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle hat als erste internationale Sozietät in Teheran ein Büro eröffnet. Das Hbl (Tanja Kewes) stellt Büroleiterin Shaghayegh Smousavi vor, die als Zehnjährige aus Iran nach Deutschland kam.

Sonstiges

Schutz von Whatsapp-Daten: Der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat Facebook mit einer Anordnung untersagt, die Daten von Whatsapp-Nutzern zu erheben. Das berichten die SZ (Simon Hurtz), die FAZ (Martin Gropp), die BadZ (Christian Rath) und lto.de. Facebook hat Whatsapp vor zwei Jahren gekauft, Nutzer des Nachrichtendienstes haben jedoch nicht ausdrücklich in die Weitergabe der Daten eingewilligt. Der Internet-Konzern, der von Hamburg aus seine Geschäfte in Deutschland betreibt, will gegen den Bescheid vorgehen und beruft sich auf die Nicht-Anwendbarkeit deutschen Rechts.

Reinhard Müller sieht durch die fehlende Zustimmung den Kern des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung berührt und begrüßt die Anordnung. Laut Martin Gropp (FAZ) zeigt der Fall, "wie unverfroren amerikanische Digitalkonzerne mit Blick auf deutsches und europäisches Datenschutzrecht agieren".

Gestaltungsmöglichkeiten nach Erbschaftsteuerreform: Im Hinblick auf den vom Vermittliungsausschuss gefundenen Kompromiss bezüglich der Erbschaftsteuerreform untersuchen die Rechtsanwälte Christian von Oertzen und Frank Hannes in einem Gastbeitrag für die FAZ die gesellschafts-, familien- und erbrechtlichen Handlungsmöglichkeiten von Familienunternehmen. In Folgeartikeln in den kommenden Wochen sollen einzelne Aspekte für unterschiedliche Unternehmenstypen aufgezeigt werden.

Ehrenamt im Mindeslohngesetz: Rechtsprofessor Claus Koss befasst sich auf blog.beck.de mit der Auslegung des Begriffs der "ehrenamtlichen" Tätigkeit, die vom Mindestlohngesetz ausgenommen ist und kritisiert die diesbezüglich nichtssagende Gesetzesbegründung.

Fischer zu Strafe: In seine Kolumne auf zeit.de wendet sich Bundesrichter Thomas Fischer nach einem kurzen Exkurs zur Berichterstattung über die Berliner Wahl dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot, dem Strafrahmen und der Strafzumessung zu.

Dolmetscher bei den Nürnberger Prozessen: spiegel.de (Katja Iken) stellt das Leben von George Sakheim vor, der 1933 vor den Nazis floh und 1945 als Dolmetscher bei den Nürnberger Prozessen arbeitete.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/dw

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. September 2016: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20705 (abgerufen am: 15.04.2026 )

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