Justiz
BGH zu Umbuchungen bei Pauschalreisen: Reiseveranstalter dürfen von ihren Kunden erhebliche Kosten für die Umbuchung auf eine andere Person verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In den entschiedenen Fällen ging es um Pauschalreisen nach Dubai und Thailand, bei denen die Reiseveranstalter jeweils für die Umbuchung mehr Geld verlangten als die Reise ursprünglich kostete. Grund dafür ist, dass die Fluglinien ihre Tickets an konkrete Personen binden, um einen Zweitmarkt zu verhindern, sodass die Reiseveranstalter neue Flüge buchen mussten. Die Frage, ob diese Mehrkosten auch von § 651 b BGB umfasst sind, hat der BGH nun bejaht. Die Kläger sahen darin eine Entwertung des Rechts, den Reisenden auszutauschen. Die SZ (Wolfgang Janisch) und swr.de (Bernd Wolf) stellen das Urteil und die zugrundeliegenden Fälle vor.
BGH zu Fotos von Wowereit: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bild-Zeitung Fotos des damaligen regierenden Bürgermeisters von Berlin, Klaus Wowereit, abdrucken durfte, die ihn beim Besuch der Paris Bar zeigen. Die Fotos würden Wowereit zwar "in einer für sich genommen privaten Situation" zeigen, seien jedoch im Zusammenhang mit der am nächsten Tag stattfindenden Vertrauensabstimmung im Berliner Senat zu sehen. Der Zeitpunkt des Bar-Besuchs sowie die Personen, mit denen sich Wowereit getroffen hatte, führen nach Ansicht des BGH zum Überwiegen des öffentlichen Interesses gegenüber des Persönlichkeitsschutzes. Anders hatten dies noch das Berliner Landgericht und das Kammergericht gesehen. Die SZ (Wolfgang Janisch) und die taz (Christian Rath) berichten und weisen darauf hin, dass sich das Urteil in die bisherige Rechtsprechung einreiht.
In einem Kommentar bezeichnet Jost Müller-Neuhof (Tsp) das Urteil als "eine überfällige Korrektur von etwas verklemmten Urteilen der Hauptstadt-Justiz, die allzu oft meint, sich schützend vor Politiker werfen zu müssen, wenn deren privates Leben in ihr öffentliches hineingezogen wird".
BGH – Berichterstattung über Lauterbach: Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat eine Klage vor dem BGH gegen aus seiner Sicht unzulässiger Berichterstattung zurückgezogen. Das schreibt der Tsp (Jost Müller-Neuhof). Es ging um ein imageschädigendes Interview, das seine ehemalige Ehefrau 2013 gegeben hatte und von verschiedenen Medien aufgegriffen wurde.
LG Darmstadt – dm gegen Alnatura: Die SZ (Max Hägle), die FAZ (Bernd Freytag) und spiegel.de (Florentin Schumacher) berichten über den Streit zwischen der Drogeriekette dm und dem Bio-Händler Alnatura. Deren Gründer Götz Werner und Götz Rehn teilen nicht nur den Vorname und die anthroposophische Haltung, sondern sind auch verschwägert. Nach jahrelanger Zusammenarbeit stehen sie jetzt gegeneinander vor Gericht. In einem vom Landgericht Darmstadt verhandelten Fall geht es um einen Kooperationsvertrag aus den Achtzigerjahren, der dm Mitspracherechte bei der Wahl der Vertriebspartner von Alnatura zusichert. Alnatura sieht sich nicht mehr an den Vertrag gebunden, seitdem dm Ende vergangenen Jahres rund 200 Alnatura-Produkte aus dem Sortiment nahm. In einem weiteren Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, in dem im Februar nächsten Jahres verhandelt werden soll, geht es um die Frage, ob die Marke Alnatura durch den jahrelangen Vertrieb inzwischen dm zusteht.
LG Essen – Klage wegen Klimawandel: Vor dem Landgericht Essen verklagt ein peruanischer Bergführer den Energieriesen RWE wegen dessen Beitrag zum Klimawandel auf Schadensersatz, Beseitigung und Unterlassung. Der Rechtswissenschaftler Sven Stumpf nimmt den Fall auf juwiss.de als Beispiel, um zu zeigen, welche Fragen die ökonomische Theorie der öffentlichen Güter an die Rechtswissenschaft stellt.
LG Bonn – Hassan Z.: Die SZ (Bernd Dörries) berichtet vom Prozess gegen Hassan Z., der wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Bonn angeklagt ist. Dem 35-Jährigen wird vorgeworfen, seine drei Kinder aus dem Fenster geworfen zu haben, weil seine Frau zu viele Freiheiten einforderte.
LG Frankfurt – S&K-Prozess: Die SZ (Varinia Bernau/Markus Zydra) befasst sich mit dem Prozess gegen ehemalige Mitarbeiter der Immobilien-Gruppe S&K und den Schwierigkeiten von Prozessen im Wirtschaftsstrafrecht. Das Verfahren, in dem es um schweren bandenmäßigen Betrug und Untreue geht, hat mit der Verlesung einer 1.700 Seiten langen Anklageschrift begonnen und dauert inzwischen 76 Verhandlungstage.
LG München I zu Leo Kirch: Die FAZ (Henning Peitsmeier) nimmt die nun vorliegende niedergeschriebene Urteilsbegründung des Landgerichts München I vom letzten Kirch-Prozess zum Anlass, die verschiedenen Verfahren gegen den ehemaligen Chef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, Revue passieren zu lassen.
StA Essen zu Petra Hinz: Die Staatsanwaltschaft Essen leitet nach einer Meldung von zeit.de kein Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige Bundestagsabgeordnete Petra Hinz (SPD) ein. Juristin sei keine geschützte Bezeichnung.
StA Stuttgart – Bosch im Abgasskandal: Anlässlich der bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eingegangenen Anzeigen gegen den Geschäftsleiter von Bosch prüfen die Rechtswissenschaftler Christian Brand und Dominik Hotz, "ob die Lieferung von Komponenten, die der Empfänger auch zu kriminellen Zwecken einsetzen kann, bereits den strafrechtlichen Beihilfevorwurf rechtfertigt". Sie kommen zu dem Ergebnis, dass den Strafverfolgungsbehörden insbesondere angesichts der Figur der neutralen Beihilfe der Nachweis strafbaren Verhaltens schwerfallen werde.
Die juristische Presseschau vom 28. September 2016: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20705 (abgerufen am: 18.04.2026 )
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