Justiz
EuGH – Vorratsdatenspeicherung: Nachdem der Europäische Gerichtshof vor zwei Jahren die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hatte, verhandelte er am Dienstag erneut - über all die Fragen, auf die sich in dem Urteil keine Antworten finden. Viele von ihnen bezogen sich auf die sensiblen Standortdaten, berichtet SZ (Wolfgang Janisch). Im Kontext all der Staaten, die mehr Speicherung zur Terrorismusabwehr beschworen hätten, stehe Deutschland mit seinem neuen, restriktiven Speichermodell als Musterknabe da.
BVerfG zu Akkreditierung: Das HBl (Stefani Hergert) erläutert die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus März, wonach das nordrhein-westfäliche Modell zur Akkreditierung von Studiengängen nicht verfassungskonform ist. Nun müsse der Gesetzgeber die Qualitätskontrolle neu regeln und dabei selber festlegen, nach welchen Kriterien begutachtet wird und wie das Verfahren abläuft. Entsprechender Regelungsbedarf bestehe auch in anderen Bundesländern.
BGH zur Berichterstattung über Organentnahme: Die taz hat im Rechtsstreit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) vom Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen. So wie der von der DSO beanstandete Artikel über eine unprofessionelle Organentnahme vom "unbefangenen Durchschnittsleser" verstanden werde, handele es sich um eine "wahrheitsgemäße" Aussage. Der BGH habe zudem das "erhebliche öffentliche Interesse" an dem Thema und die von der taz dabei ausgeübte "Kontrollfunktion" der Presse betont, schreibt die taz.de (Christian Rath).
EGMR – Nato-Spion: Der vom Oberlandesgericht Koblenz im November 2013 wegen landesverräterischer Ausspähung zu sieben Jahren Freiheitsentzug verurteilte frühere Nato-Mitarbeiter Manfred K. klagt dagegen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der Fall werfe ein Schlaglicht auf die rechtliche Problematik um den Begriff "Staatsgeheimnis". Dieser werde fast immer von der betroffenen Behörde selbst definiert, erläutert spiegel.de (Jörg Diehl).
LG München I – Deutsche-Bank-Prozess: Im Prozess gegen fünf ehemalige Topmanager der Deutschen Bank wegen versuchten Prozessbetrugs und uneidlicher Falschaussage hat die Staatsanwaltschaft mehrjährige Haftstrafen gefordert. Rolf-Ernst Breuer soll für dreineinhalb Jahre ins Gefängnis, sein Nachfolger Josef Ackermann für zweieinhalb Jahre – beide ohne Bewährung. Das Gericht zeigte sich jedoch nicht von der Anklage überzeugt. Ein Urteil könnte am 25. April fallen, schreibt die FAZ (Joachim Jahn).
StA München I – Panama Papers: Wie der Rechtsanwalt Fabian Meinecke auf lto.de schreibt, würde die Staatsanwaltschaft (StA) München I in der Affäre um die Panama Papers gerne mögliche Verwicklungen der Bayrischen Landesbank und Siemens ermitteln, werde jedoch daran gehindert, weil die belastenden Dokumente bei Medien liegen. Eine Beschlagnahme sei nicht möglich, weil die Pressefreiheit neben dem Schutz des Informanten auch die durch anonyme Quellen zur Verfügung gestellten Unterlagen einschließe. So lange dies so sei, könne niemand einen Anfangsverdacht prüfen, konstatiert der Rechtsanwalt Daniel M. Krause in der FAZ. Zudem sei fraglich, ob die Dokumente vor Gericht als Beweismittel verwertet werden können, da es sich nahezu ausschließlich um vertrauliche Anwaltspost handele.
Fehler beim BGH: In seiner Kolummne auf zeit.de befasst sich Thomas Fischer dieses Mal mit den Fehlern, die auch beim Bundesgerichtshof (BGH) nicht ausbleiben und veranschaulicht dies am Beispiel der Wirren um die "rechtsstaatswidrige Tatprovokation".
Die juristische Presseschau vom 13. April 2016: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19054 (abgerufen am: 14.12.2025 )
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