Die juristische Presseschau vom 3. März 2016: Kohl for­dert Rekord­schmer­zens­geld / VW-Mani­pu­la­tion kein Mangel / BKartA vs. Face­book

03.03.2016

Justiz

BVerfG – NPD-Verbotsverfahren: Am zweiten Verhandlungstag im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ging es vor allem um den verfassungsrechtlichen Maßstab für ein Parteiverbot. Dabei sei nach Ansicht der Richter keine konkrete Gefahr für die Demokratie erforderlich, schreibt die BadZ (Christian Rath). Vielmehr genüge es, wenn nicht ausgeschlossen sei, dass eine zu verbietende Partei ihre antidemokratischen Ziele erreichen könne. Zudem habe Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündet, dass nach "vorläufiger Einschätzung" keins der am ersten Verhandlungstag geprüften Verfahrenshindernisse gegeben sei. Es berichten auch die SZ (Wolfgang Janisch), FR (Ursula Knapp) und die FAZ (Helene Bubrowski). Ein Porträt des NPD-Anwalts Peter Richter findet sich auf spiegel.de (Christina Hebel).

BVerfG zu Treaty Override: Der Doktorand Hannes Rathke befasst sich auf juwiss.de noch einmal mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Treaty Override aus Dezember 2015. Danach verstößt das nachträgliche Überschreiben eines völkerrechtlichen Vertrages, konkret eines Doppelbesteuerungsabkommens, durch eine innerstaatliche Norm nicht gegen das Grundgesetz.

BAG zu Arbeitszeitdokumentation: Das Bundesarbeitsgericht hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom September 2015 entschieden, dass eine durch den Angestellten selbst vorgenommene Dokumentation der Überstunden nicht genügt, um einen Ausgleichsanspruch zu begründen. Dies sei selbst dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seine Dokumentation vertragswidrig unterlässt, berichten die Anwälte Thomas Griebe und Sabrina Fasholz auf lto.de.

LG Bochum – Rücknahme von VW-Autos: Nach vorläufiger Einschätzung des Landgerichts Bochum handelt es sich beim deutlich höheren Schadstoffausstoß eines VW Tiguan nicht um einen erheblichen Mangel, der eine Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigt. Denn der in der verbauten Manipulationssoftware liegende Mangel könne mit relativ geringem Aufwand durch ein 100 Euro teures Software-Update behoben werden. Das entäuschte "grüne Gewissen" genüge nicht als Grund. Über das Verfahren, welches Millionen Fahrzeuge betreffen könnte, berichten die SZ (Kristiana Ludwig) und die FAZ (Joachim Jahn).

LG Wiesbaden – Cum-Ex: Vor dem Landgericht Wiesbaden steht ein Musterverfahren zu den Cum-Ex-Deals bevor. Die auf große Wirtschaftsverfahren spezialisierte Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft wolle einen solchen Fall des Steuerbetrugs erstmals in Deutschland vor Gericht bringen. Sobald die Anklage fertig sei, gehe sie an das LG Wiesbaden. Dies sei aber schon jetzt hoffnungslos überlastet, schreibt die SZ (Klaus Ott).

LG Würzburg – V-Mann: Die Zeit (Daniel Müller) berichtet vom Verfahren gegen einen ehemaligen V-Mann des Bayrischen Landeskriminalamts wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln, das nach einer erfolgreichen Revision der Staatsanwaltschaft zum Bundesgerichtshof derzeit vor dem Landgericht Würzburg neu aufgerollt wird. Die Taten seien vermutlich mit Wissen der zuständigen Führungsbeamten begangen worden.

LG Köln zu Totschlag ohne Leiche: Vom Landgericht Köln ist ein Mann wegen Totschlags seiner Ehefrau zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden, obwohl deren Leichnahm nie gefunden wurde. Das Gericht sei nach einem langwierigen Indizienprozess davon überzeugt gewesen, dass der Angeklagte die Tat begangen habe, schreibt die FAZ (Reiner Burger).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. März 2016: Kohl fordert Rekordschmerzensgeld / VW-Manipulation kein Mangel / BKartA vs. Facebook . In: Legal Tribune Online, 03.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18660/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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