Die juristische Presseschau vom 3. März 2016: Kohl for­dert Rekord­schmer­zens­geld / VW-Mani­pu­la­tion kein Mangel / BKartA vs. Face­book

03.03.2016

Vor dem LG Köln verlangt Helmut Kohl ein Rekordschmerzensgeld. Außerdem in der Presseschau: höherer Schadstoffausstoß von VWs begründet keinen zur Rückgabe berechtigenden Mangel und das BKartA hat ein Verfahren gegen Facebook eröffnet.

Thema des Tages

LG Köln – Kohl-Protokolle: Vor dem Landgericht Köln beginnt am heutigen Donnerstag die Hauptsacheverhandlung im Schmerzensgeld-Prozess um die sogenannten Kohl-Protokolle. Altkanzler Helmut Kohl hat seinen einstigen Ghostwriter Heribert Schwan, den Journalisten Tilman Jens und die Verlagsgruppe Random House als Gesamtschuldner auf ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens fünf Millionen Euro verklagt. Es ist die Fortsetzung des Rechtsstreits um das 256 Seiten dicke Buch "Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle", in dem aus nicht freigegebenen Tonband-Aufnahmen zitiert worden war. Das Oberlandesgericht Köln hatte deshalb im Mai 2015 die weitere Verbreitung des Werkes mit 115 Kohl-Zitaten untersagt. Würde das geforderte Schmerzensgeld zugesprochen, wäre es das höchste der deutschen Rechtsgeschichte, schreiben die SZ (Bernd Dörries/Hans Leyendecker) und spiegel.de (Katharina Peters). Die Höhe sei von den Anwälten Kohls mit dem historischen Ausmaß der Persönlichkeitsrechtsverletzung begründet worden. Heribert Prantl (SZ) merkt an, dass eine so exorbitante Summe für die Verletzung der Ehre weit jenseits hiesiger Gepflogenheiten liegt. Richtig sei die Abschöpfung des Gewinns plus eines satten Strafzuschlags.

Rechtspolitik

CETA: Wie die taz (Anja Krüger) schreibt, verstößt der in dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen CETA nun vorgesehene Investitionsgerichtshof nach Auffassung des Deutschen Richterbundes gegen EU-Recht. Der EU fehle es an der notwendigen Kompetenz.

Rechte für Bauherren: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht nach dem Bauherren mehr Rechte bekommen sollen, schreibt die FAZ (Joachim Jahn). Bauunternehmer müssten ihren Kunden künftig vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen, die bestimmten Mindestanforderungen genügt. Zudem müssten mit Verbrauchern geschlossene Verträge verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Baus sowie ein Widerrufsrecht enthalten.

Eisenbahnregulierung: Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet, weil eine Richtlinie zur Eisenbahnregulierung aus dem Jahr 2012 nicht fristgerecht bis Mitte vorigen Jahres in Bundesrecht umgesetzt wurde. In der Richtlinie gehe es um Grundsätze zur Festlegung von Trassenpreisen, das Zuweisen entsprechender Kapazitäten und die Regulierungsaufsicht, schreibt die FAZ (Andreas Mihm).

Zuwanderungsrecht: Der Professor Oliviero Angeli spricht sich in der FAZ für eine preisbasierte Zuwanderungssteuerung aus. Nach diesem Modell könnten Arbeitsmigranten eine zeitlich beschränkte Zuzugs- und Niederlassungserlaubnis erwerben, deren Preis sich nach der Begehrtheit des Einreiselandes richtet. Nur bei Sicherung des Lebensunterhalts wandele sich diese in eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung um, andernfalls könne ein Großteil des Eintrittspreises zurückverlangt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. März 2016: Kohl fordert Rekordschmerzensgeld / VW-Manipulation kein Mangel / BKartA vs. Facebook . In: Legal Tribune Online, 03.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18660/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen