Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Februar 2016: Klage gegen CETA / Kein Urteil gegen Pfle­genot / Maas ohne Maß­an­züge

22.02.2016

Recht in der Welt

USA - Apple und Entschlüsselung: Corinna Budras (FAS) kritisiert im Leitartikel, die Weigerung von Apple an der Entschlüsselung der PIN eines Terroristen-Handys mitzuwirken. Es gehe hier nicht um unkontrolliertes Regierungshandeln, sondern um eine gerichtliche Anweisung im Einzelfall.

USA/Kasachstan - Urheberrecht: Der US-Fachzeitschriftenverlag Elsevier klagt vor einem Gericht in New York gegen eine kasachische Nachwuchswissenschaftlerin, die das Online-Portal SciHub zur illegalen Verteilung von Artikeln aus Fachzeitschriften eingerichtet hat. Das Handelsblatt (Norbert Häring) geht davon aus, dass der unbeliebte Verlag den Prozess zwar gewinnen wird, dass das immer professioneller auftretende Portal das Geschäft von Elsevier aber nachhaltig bedrohe.

Spanien - Kunst- und Meinungsfreiheit: die Montags-taz (Rainer Wandler) beschreibt, dass in Spanien immer häufiger rechtlich gegen kritische Künstler vorgegangen wird. Zur Anwendung komme dabei unter anderem ein neues Anti-Terror-Gesetz.

Sonstiges

Christian Klar im Bundestag: Am Freitag ist bekannt geworden, dass der Linken-Abgeordnete Diether Dehm den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar im Bundestag beschäftigt. Die Samstags-BerlZ (Christian Bimmarius) betrachtet die Angelegenheit unter dem Aspekt der Resozialisierung und konstatiert: "Zum Leben in 'sozialer Verantwortung' ohne Straftaten gehört ein eigenes Einkommen." Marc Felix Serrao (Montags-SZ) weist dagegen darauf hin, dass der Bundestag kein normaler Arbeitsplatz sei, weil dort auch die Kanzlerin herumlaufe und geheime Unterlagen liegen: "Ein Mörder wie Klar" müsse damit rechnen, "dass man ihm nach der Haftentlassung skeptisch begegnet, wenn er sich nie öffentlich von seinem Tun distanziert hat."

Jost Müller-Neuhof (Samstags-Tsp) moniert die mangelnde Transparenz der Bundestagsverwaltung beim Umgang mit aufsehenerregenden Vorfällen im Parlament, wie den Lobby-Listen und der Hausausweisdiskussion für den Neonazi Uwe Meenen und nun auch Christian Klar.

Cum-Ex-Untersuchungsausschuss: Am Freitag hat der Bundestag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Steuerskandal rund um die Cum-Ex-Geschäfte beschlossen, berichtet die Samstags-FAZ (Joachim Jahn). Damit haben Banken und Anleger eine doppelte Steuererstattung erreicht und so den Fiskus um geschätzte 12 Milliarden Euro geschädigt. Der Untersuchungsausschuss soll klären, warum die seit einem Jahrzehnt bekannte Gesetzeslücke lange Zeit nicht geschlossen worden ist.

Rechtsvergleichung: Die Montags-FAZ (Jochen Zehnthöfner) stellt das Buch "Rechtsvergleichung" des Rechtsprofessors Uwe Kischel vor. Er habe die Grundlagen der Rechtsvergleichung ganz neu erarbeitet, das Buch sei eine "Sensation". Kischel arbeite vor allem den Kontext des Rechts heraus und warne vor dem rechtsimperialistischen Glauben, das jeweils eigene Recht sei das beste.

Das Letzte zum Schluss

Heiko Maas ohne Maßanzüge: Vor einem Monat wurde Justizminister Heiko Maas vom Magazin GC zum bestangezogenen Mann 2016 gewählt. In einem Interview bekannte Maas jetzt, dass er nicht einmal Maßanzüge trage. Die Samstags-SZ (Dennis Braatz) stellt fest: "Ja, der 49-Jährige zieht sich schon ganz gut an, aber eben nur im direkten Vergleich zu seinen Kollegen aus dem deutschen Politikbetrieb, bei denen ausnahmslos zu weite oder zu lange Anzüge Gesetz sind."

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/ms/chr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. Februar 2016: Klage gegen CETA / Kein Urteil gegen Pflegenot / Maas ohne Maßanzüge . In: Legal Tribune Online, 22.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18504/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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