Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2015: Edathy-Ausschuss: Hartmann schweigt – Replik auf Thomas Fischer – USA und Netzneutralität

06.02.2015

Justiz

BGH zu Eigenbedarfskündigung: "In Zeiten stark steigender Mieten in den Ballungsräumen benötigt man nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, was die weniger redlichen Charaktere unter den Vermietern – die es gibt – mit dieser Karlsruher Einladung zur Eigenbedarfskündigung anfangen können", kommentiert Wolfgang Janisch (SZ) die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom vergangenen Mittwoch zum Thema Eigenbedarfskündigungen. Die würden nun deutlich einfacher – im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung.

OVG Münster zu "DÜGIDA": Das Oberverwaltungsgericht Münster ließ Mitte Januar per einstweiligem Rechtsschutz den Düsseldorfer Oberbürgermeister gewähren, vor einer "DÜGIDA"-Demonstration zu warnen und die städtische Beleuchtung zu löschen – nach zuvor gegenteilger Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Die Entscheidung des OVG grenzt an Rechtsschutzverweigerung, meint Sebastian Roßner auf lto.de. Das Gericht wird dem Beitrag zufolge dem Maßstab einer summarischen Prüfung nicht gerecht, indem es zur Begründung ausführt, die Neutralitätspflicht von Amtsträgern sei gerichtlich noch nicht hinreichend geklärt.

OLG München – NSU-Prozess: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) zufolge haben die Verteidiger von Beate Zschäpe einen Antrag gestellt, um eine Nebenklägerin und ihren Anwalt aus dem Prozess auszuschließen. Konkret geht es um die Frage, ob eine Frau, die während des Kölner Nagelbombenattentats in ihrer Wohnung war, ein Opfer des NSU war.

VG Aachen zur Altershöchstgrenze bei Beamten: Die Altershöchstgrenze von vierzig Jahren, um verbeamtet zu werden, ist nicht absolut. Ausnahmen gelten bei vorangegangener Kindererziehung. Die Ausnahme kann nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen auch dann greifen, wenn die Mutter währenddessen in der Privatwirtschaft gearbeitet hat. lto.de berichtet.

VG Neustadt zu Dauerparkplätzen: Autofahrer genießen keinen Vertrauensschutz dahingehend, dass zunächst rechtmäßiges Dauerparken unbegrenzt erlaubt bleibt. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden, wie lto.de meldet.

VG Trier zu Kinderlärm: Kinderlärm steht nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Trier unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Wie lto.de meldet, scheiterten die Betreiber einer Weinstube mit dem Antrag, den Betrieb eines benachbarten Kinderspielplatzes einzustellen oder zu verlegen.

LG Hamburg zu Chantals Methadon-Tod: Drei Jahre nach dem Methadon-Tod der elf Jahre alten Chantal hat das Landgericht Hamburg sein Urteil gegen die Pflegeeltern verkündet. Der Pflegevater wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, die Pflegemutter zu acht Monaten Haft auf Bewährung. spiegel.de und die SZ (Hannah Beitzer) berichten.

LG Paderborn zu Waschanlagen: Der Betreiber einer Autowaschanlage haftet für Schäden an Autos ihrer Kunden, wenn die Schäden aus Störungen an der Anlage rühren. Der Betreiber kann sich nach einem Urteil des Landgerichts Paderborn auch nicht darauf berufen, dass automatische Schutzvorrichtungen oder Aufsichtspersonal zu teuer sind. lto.de berichtet.

Aufrüstung der Bundesanwaltschaft: Die Bundesanwaltschaft wird aufgerüstet, berichtet die taz (Christian Rath). Der Generalbundesanwalt bekommt wegen der Verzehnfachung der Verfahren gegen mutmaßliche Islamisten 18 neue Staatsanwälte (zwanzig Prozent mehr). Im Nachgang der NSU-Affäre habe es nur drei neue Planstellen gegeben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 6. Februar 2015: Edathy-Ausschuss: Hartmann schweigt – Replik auf Thomas Fischer – USA und Netzneutralität . In: Legal Tribune Online, 06.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14610/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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