Die juristische Presseschau vom 20. August 2014: Deutsche vertrauen dem Rechtssystem – IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt – Smiley im Arbeitszeugnis

20.08.2014

Recht in der Welt

England/Australien – Assange: Die Anwältin von Wikileaks-Gründer Julian Assange hat einem australischen Fernsehsender mitgeteilt, Assange werde die ecuadorianische Botschaft in London nur gegen die Zusicherung verlassen, dass sein Recht auf "politisches Asyl" respektiert bleibe. Das meldet zeit.de.

USA – Deutsche Bahn verklagt Fluggesellschaften: Die Deutsche Bahn hat laut handelsblatt.com rund ein Dutzend Fluggesellschaften vor einem New Yorker Gericht verklagt, unter anderem Air France und KLM. Insidern zufolge laufe die Klage auf eine Summe von einer halben Milliarde Euro hinaus – Geld, das die Bahn als Geschädigte eines Luftfrachtkartells fordert, das schon vor Jahren wegen illegaler Preisabsprachen aufgeflogen sei.

USA – Justizminister Eric Holder: US-Präsident Obama hat seinen Justizminister Eric Holder nach Ferguson (USA) entsandt. Nach der Tötung des schwarzen Jugendlichen Michael Brown vor knapp zwei Wochen soll Holder Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen. Die FAZ (Patrick Welter) stellt den Justizminister kurz vor. 

Sonstiges

Kartellbeschwerde gegen Amazon: Im Streit um die Verteilung der Erlöse bei E-Books ruft die Geschäftspolitik des Online-Versandriesen Amazon immer mehr Kritiker auf den Plan. Der Börsenverband des Deutschen Buchhandels hat im Juni Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt. Der Vorwurf: Amazon missbrauche seine Marktmacht. Christian Rath (Badische Zeitung) meint, die Beschwerde sei derzeit rechtlich nicht erfolgversprechend – sondern eher eine Marketing-Maßnahme, "um die Öffentlichkeit auf die eigene Seite zu ziehen und Amazon ins moralische Unrecht zu setzen". Am Ende könnte die Bewahrung der Verlagsvielfalt eine Aufgabe für den Gesetzgeber werden, so Rath.

EU-Kommission gegen Autovermieter: Als klaren Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie sieht die EU-Kommission laut einem Bericht der SZ (Michael Kuntz) die offenbar gängige Tarifpolitik einiger Autovermieter an: Diese würden unterschiedlich hohe Preise für die gleiche Leistung von Kunden verlangen – abhängig nach deren Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Die EU-Kommission gehe jetzt gegen die Unternehmen vor.

Das Letzte zum Schluss

Zur lachenden Unterschrift verdonnert: Die Justiz muss sich auch einmal mit Smileys herumschlagen, wie laut justillon.de ein Urteil des Arbeitsgerichts Kiel aus 2013 zeigt. Dass die Unterschrift des Vorgesetzten auf einem Arbeitszeugnis ein trauriges Smiley enthielt, wollte der klagende Ergotherapeut nicht auf sich sitzen lassen. Er habe das Gericht davon überzeugen können, dass der Vorgesetzte für gewöhnlich seine Unterschrift mit einem lachenden Smiley versieht. Zweideutigkeiten in Arbeitszeugnissen seien aber unzulässig. Der Therapeut habe Anspruch auf ein neues Zeugnis – dieses Mal mit lachender Unterschrift.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. August 2014: Deutsche vertrauen dem Rechtssystem – IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt – Smiley im Arbeitszeugnis . In: Legal Tribune Online, 20.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12943/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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