Die juristische Presseschau vom 20. August 2014: Deutsche vertrauen dem Rechtssystem – IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt – Smiley im Arbeitszeugnis

20.08.2014

Justiz

VG Potsdam zum Rundfunkbeitrag: Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam hält den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß. Das VG hat laut lto.de die Klagen mehrerer Beitragsschuldner abgewiesen. Die Schutzbereiche von Informations-, Religions- oder allgemeine Handlungsfreiheit seien gar nicht erst eröffnet, so das Gericht, und der Meldeabgleich verstoße nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch sei der Rundfunkbeitrag nicht als Steuer zu werten.

BGH zu Werbung mit Selbstverständlichkeiten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Werbung eines Online-Händlers mit einer "14-tägigen Geld-zurück-Garantie" unzulässig ist. Das meldet die FAZ (Joachim Jahn). Das Widerrufsrecht ist ohnehin im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei daher unlauter und daher verboten, so der BGH laut FAZ. Zulässig sei hingegen der Satz: "Für alle Produkte gilt selbstverständlich ebenfalls die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren".

EuGH – BVerwG legt Frage zum Aufenthaltsrecht vor: Können Flüchtlinge in der Bundesrepublik zu einem bestimmten Wohnsitz verpflichtet werden? Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Auslegung einer EU-Richtlinie über Mindestnormen beim Umgang mit Flüchtlingen vorgelegt. Dem liegen Verfahren syrischer Flüchtlinge zugrunde, die sich gegen Wohnsitzauflagen wenden. Die Welt (Sven Eichstädt) berichtet.

OLG Koblenz – Rock am Ring: Der Konzertveranstalter Marek Lieberberg hat laut lto.de im Streit um die Namensrechte für das Musikfestival "Rock am Ring" beim Oberlandesgericht Koblenz Berufung eingelegt. Lieberberg wehrte sich mit der Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz, das ihm im Juni dieses Jahres die Verwendung des Titels "Rock am Ring" für weitere Festivals untersagt hatte.

Drohende Klagewelle gegen Tagebaue: Weil Dutzende Dörfer in Brandenburg und Sachsen dem Braunkohleabbau weichen sollen, droht laut SZ (Markus Balser) eine neue Klagewelle gegen Tagebauen. Die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace planen demnach entsprechende Gerichtsverfahren. Sie monieren einseitige Genehmigungsverfahren; außerdem seien die Umsiedlungen überflüssig.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. August 2014: Deutsche vertrauen dem Rechtssystem – IT-Sicherheitsgesetz vorgestellt – Smiley im Arbeitszeugnis . In: Legal Tribune Online, 20.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12943/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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