Die juristische Presseschau vom 20. September 2018: Zen­su­s­ur­teil des BVerfG / Zukunft des Ver­fas­sungs­schutzes / Mehr­fach­kün­di­gungen im Wohn­raum­miet­recht

20.09.2018

Das BVerfG hat über die Verfassungsmäßigkeit des Zensus von 2011 entschieden. Außerdem in der Presseschau: Causa Maaßen zieht Pläne zur Zukunft des Verfassungsschutzes nach sich und Wohnraum-Mehrfachkündigungen sind laut BGH möglich.

Thema des Tages 

BVerfG zu Zensus: Die Vorschriften, die sich auf Vorbereitung und Durchführung des Zensus beziehen, sind laut dem gestern verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß. Die abstrakten Normenkontroll-Begehren der Länder Berlin und Hamburg wurden damit als unbegründet abgewiesen. Die unterschiedliche Verfahrensweise bei großen und kleinen Gemeinden, die von den beiden Stadtstaaten problematisiert wurde, sei durch sachliche Gründe gerechtfertigt und die vom Gesetzgeber gewählte Erhebungsmethode überschreite nicht den ihm hierbei zukommenden Gestaltungsspielraum. Die registergestützte Erhebung, nach der lediglich jeder Zehnte befragt wird, sei zudem grundrechtsschonend. Insbesondere der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sei weniger intensiv als bei einer Vollerhebung. Die Länder hätten bei Konzeption und Umsetzung auch ausreichende Mitwirkungsmöglichkeiten gehabt. Es berichten unter anderem SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Constantin von Lijnden), lto.de und zeit.de. Laut swr.de (Klaus Hempel) soll die nächste Volksbefragung im Jahr 2021 mittels Smartphone erfolgen. Über das verwendete Verfahren und die finanziellen Auswirkungen des Urteils für Hamburg und Berlin gibt tagesschau.de (Frank Bräutigam) nähere Auskunft. 

Wolfgang Janisch (SZ) begrüßt das Urteil, weil es dem Gesetzgeber den notwendigen Spielraum lasse und keine zu hohen Verfahrensanforderungen stelle.

spiegel.de (Leonie Krzistetzko) nimmt das Urteil zum Anlass, an das Volkszählungsurteil von 1983 und die damit einhergehenden Proteste zu erinnern. 

Rechtspolitik 

Kita-Gesetz: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) stellte gestern einen Gesetzentwurf vor, nach dem die Länder temporär mehr Geld bekommen sollen, um die Qualität der Kitabetreuung zu verbessern und die Elternbeiträge einkommensabhängig zu gestalten. Es berichten unter anderem Welt (Sabine Menkens) und SZ (Henrike Roßbach). Der Bund, der keine Gesetzgebungszuständigkeit für Bildung hat, wird keine verbindlichen Vorgaben dafür formulieren, wie die Länder ihr Angebot an Kindertagesstätten verbessern sollen, sondern mit allen Bundesländern Einzelvereinbarungen treffen, was die taz (Simone Schmollack) als ein "Novum im bundesdeutschen Föderalismus" bezeichnet

Zuwanderungsgesetz: In einem Gastbeitrag für spiegel.de spricht sich Ex-CDU-Generalsekretär Peter Tauber für ein Zuwanderungsgesetz aus, das die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte ermöglichen und diese als gleichberechtigte Bürger anerkennen soll.

Zukunft des Verfassungsschutzes: Anlässlich der Absetzung Hans-Georg Maaßens als Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutzes werden Stimmen laut, die eine Abschaffung des Verfassungsschutzes fordern. Im Interview mit der FAZ (Helene Bubrowski/Thomas Holl) fordern die Bundesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck und Annalena Baerbock, dass es statt des Bundesamtes für Verfassungsschutz einerseits eine im Bundesinnenministerium angesiedelte Spionage- und Terrorabwehr und andererseits ein unabhängiges Institut für Verfassungsschutz geben sollte, das keine geheimdienstlichen Befugnisse hat. Über ein Papier zur "Optimierung des Frühwarnsystems der Verfassungsschutzbehörden" von zehn Landesämtern für Verfassungsschutz, das ebenfalls einen Umbau des Bundesamtes vorsieht, berichtet die SZ (Ronen Steinke)

Abschaffung § 219a StGB: Im Interview mit der taz (Patricia Hecht) schildert Elke Hannack, Mitglied des Bundesvorstands der CDU und DGB-Vizechefin, wie sie die Abschaffung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche in ihrer Partei durchsetzen möchte.

Beschleunigtes Planungsverfahren: Wie das Hbl berichtet, lehnen die Bundesländer den vom Bundesverkehrsminister vorgelegten Gesetzesentwurf für ein beschleunigtes Planungsverfahren bei Verkehrsprojekten ab, weil es nicht geeignet sei, "eine effektive Beschleunigung bei der Planung von Infrastrukturprojekten herbeizuführen".

Justiz

BGH zu Mehrfachkündigung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses hilfsweise mit einer ordentlichen Kündigung verbunden werden kann. Er hob damit ein anders lautendes Urteil des Landgerichts Berlin auf, das nach Auffassung des BGH den der Kündigung zugrunde liegenden Lebenssachverhalt "künstlich aufspaltete". Es berichten taz (Christian Rath), zeit.de (Hasan Gökkaya) und lto.de

BAG zu Ausschlussklauseln: Über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu arbeitsvertraglichen Ausschlussklauseln berichten nun auch FAZ (Marcus Jung) und community.beck.de (Prof. Dr. Markus Stoffels).

LG Nürnberg-Fürth zu Fluggastrechten: Laut einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth ist die Vereinbarung eines Abtretungsverbots von Fluggastrechten durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fluggesellschaften wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam. lto.de und lawblog.de berichten.

VG Gelsenkirchen zu Sami A.: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat einen Antrag von Sami A. auf Verpflichtung der Stadt Bochum zur Ausstellung eines Notreiseausweises zur einmaligen Einreise nach Deutschland abgelehnt. Dem Antragsteller sei es zuzumuten, sich in Tunesien selbst um Ausweispapiere zu kümmern, meldet lto.de (Tanja Podolski).

EU-Kommission zu Luxleaks-Ermittlungen: Wie FAZ, SZ und spiegel.de berichten, hat die EU-Kommission ihre Ermittlungen gegenüber McDonald's im Zuge der Luxleaks-Ermittlungen eingestellt. Der Konzern habe von einer Gesetzeslücke profitiert, die nun geschlossen werden soll. Auch Luxemburg habe nicht gegen das europäische Beihilfenrecht verstoßen.

Recht in der Welt

Ukraine/EGMR  Mobilfunkdaten einer Journalistin: In einer Eilentscheidung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den ukrainischen Behörden untersagt, die Verbindungsdaten einer Investigativjournalistin bei ihrem Mobilfunkbetreiber abzurufen. Laut taz (Bernhard Clasen) recherchiert sie zu Korruptionsvorwürfen gegenüber ranghohen Beamten und unterlag zuvor vor zwei ukrainischen Gerichten.

Türkei/EGMR  Putschversuch: In einem Gastbeitrag für lto.de nimmt Claudia Kornmeier einen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der im Juni erging, zum Anlass, näher zu untersuchen, unter welchen Bedingungen das Gericht einem Antrag auf Überprüfung eines Kammerurteils durch die Große Kammer stattgibt. Sie kritisiert konkret die Entscheidung, das Kammerurteil zu einer Verurteilung nach dem Putschversuch in der Türkei nicht zur Überprüfung durch die Große Kammer anzunehmen, obgleich es sowohl relevant für künftige Verfahren als auch von besonderer politischer Bedeutung sei.

USA – Glyphosaturteil: Wie FAZ und spiegel.de berichten, hat das Bayer-Tochterunternehmen Monsanto vor einem kalifornischen Gericht Widerspruch gegen das Urteil eingelegt, nach dem das Unternehmen zu einer Schadensersatzzahlung von 289 Millionen Dollar  an einen Mann verpflichtet sei, der seine Krebserkrankung auf das Monsanto-Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat zurückführt.

Russland – WADA-Entscheidung: Heute ergeht die Entscheidung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) dazu, ob die Sanktionen gegenüber Russland aufgehoben werden sollen. Eine mögliche Wiederzulassung der Russischen Anti-Doping-Agentur wird allgemein kritisiert, wie SZ und spiegel.de berichten.

Sonstiges

Kritik am Anwaltspostfach: In einem Gastbeitrag für lto.de weisen die Anwälte Marcus Werner und Julius Oberste-Dommes darauf hin, dass das besondere elektronische Anwaltspostfach anzeigt, welche Anwälte das beA entgegen der Verpflichtung aus der Bundesrechtsanwaltsordnung bisher nicht in Betrieb genommen haben. Hierbei handle es sich nicht um eine Panne, sondern um einen gezielten, ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit der betroffenen Anwälte.

Maaßen als neuer Staatssekretär für Sicherheit: Wie unter anderem FAZ (Helene Bubrowski/Johannes Leithäuser/Markus Wehner), die taz (Sabine am Orde/Anja Maier/Stefan Reinecke) und spiegel.de berichten, wird Hans-Georg Maaßen Staatssekretär mit Zuständigkeit für innere Sicherheit. Er wird damit als Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz abgesetzt. Die Fachaufsicht für den Verfassungsschutz wird daher aus Maaßens zukünftigem Ressort ausgegliedert, was insbesondere deshalb als problematisch gilt, weil im Zuge der Aufarbeitung des NSU-Komplexes eine bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden angestrebt wurde. Wie zeit.de (Hasan Gökkaya) weiß, war zunächst im Gespräch, dass Maaßen Chef des Bundeskriminalamts wird. 

Heribert Prantl (SZ) hält die Entscheidung, Maaßen zum Staatssekretär zu machen, in Anbetracht seiner Äußerungen zu den rechtsextremen Vorfällen in Chemnitz für problematisch. Maaßen werde zudem ein besonders machtvoller Staatssekretär sein, weil er die Abläufe im Innenministerium sehr gut kenne und juristisch versierter sei als Bundesinnenminister Horst Seehofer. In seinem Videoblog kritisiert Heribert Prantl (sueddeutsche.de) die Beförderung als eine "Entscheidung zur Potenzierung des Politiker- und des Politikverdrusses", die angesichts der zu erwartenden Machtfülle Maaßens besonders problematisch sei.

Pflanzenrechte: Anlässlich der Debatte um die Rodung des Hambacher Forstes stellt Rainer Erlinger in der SZ mehrere Ansätze für die philosophische Begründung von Pflanzenrechten dar und vergleicht den Schutzgehalt von Artikel 20a Grundgesetz mit Artikel 120 der Schweizerischen Bundesverfassung. 

BAMF-Skandal: Wie die FAZ (Reinhard Bingener/Helene Bubrowski) berichtet, geht aus zwei Prüfberichten, die am Montag im Innenausschuss des Bundestages besprochen werden sollen, hervor, dass die Defizite in der Bremer Außenstelle gravierender sind als zuletzt vermutet. Danach seien deren Entscheidungen in 22,3 Prozent der Fälle "kritikwürdig" gewesen. Zudem habe es Defizite in der Verfahrensgestaltung und Aufsicht gegeben, insbesondere habe die Bremer Außenstelle zahlreiche Fälle angenommen, für die sie nicht zuständig gewesen sei. Laut den Berichten gab es jedoch "keinen flächendeckenden Asylbetrug", sondern lediglich ein kritikwürdiges Verhalten einzelner Mitarbeiter.

Reinhard Müller (FAZ) kommentiert dies und sieht durch die Berichte als belegt an, dass in der Bremer Außenstelle "Politik gemacht" wurde und es sich keinesfalls um eine Rufmordkampagne gegenüber der ehemaligen Leiterin handelte.

Waffenexporte: Nach Informationen von spiegel.de (Matthias Gebauer/Gerald Traufetter) hat der Bundessicherheitsrat entgegen dem Koalitionsvertrag, der vorsah, keine Waffen mehr an Parteien des Jemen-Kriegs zu liefern, Waffenexporte an Jemen, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate genehmigt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels. 

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/asp

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. September 2018: Zensusurteil des BVerfG / Zukunft des Verfassungsschutzes / Mehrfachkündigungen im Wohnraummietrecht . In: Legal Tribune Online, 20.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30879/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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