Marla-Svenja Liebich wurde zum Haftantritt in die JVA Chemnitz geladen. Catering-Betrieb hat Erfolg mit Verfassungsbeschwerde. Vor 60 Jahren urteilte das LG Frankfurt/M. im Auschwitz-Prozess.
Thema des Tages
StA Halle/S. – Marla-Svenja Liebich: Die Staatsanwaltschaft Halle/S. hat die u.a. wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich zum Haftantritt in der JVA Chemnitz geladen, der zentralen Frauen-JVA der Freistaaten Sachsen und Thüringen. Maßgeblich für die Auswahl der JVA sei zunächst ihr offizieller sächsischer Wohnort. Für die Entscheidung, ob Männer- oder Frauengefängnis, sei zunächst das eingetragene weibliche Geschlecht von Liebich maßgeblich. Über das weitere Vorgehen werde dann die JVA vor Ort entscheiden, so u.a. beck-aktuell.
LG Berlin II zu Marla-Svenja Liebich: Der Welt (Frederik Schindler) liegt ein am Montag ergangener Beschluss des Landgerichts Berlin II vor, nach dem es Liebich hinnehmen muss, von Nius-Chefredakteur Julian Reichelt ihr Frau-Sein abgesprochen zu bekommen. Der beanstandete X-Post des Journalisten habe sich kritisch mit dem von der Ampel-Koalition verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz auseinandergesetzt und zudem auch Liebichs Aktivitäten als Neonazi thematisiert. Beide Aspekte beträfen die Sozialsphäre der Antragstellerin, die daher den Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht dulden müsse.
Rechtspolitik
Justizetat: Im nun vorgelegten Entwurf des Haushaltsplans der Bundesregierung sind für die Justiz rund 1,16 Milliarden Euro vorgesehen. Die Ausgaben würden damit um rund 2 Millionen Euro steigen, schreibt beck-aktuell und führt weitere Zahlen an.
Justiz
BVerfG zu lebensmittelrechtlichem Verstoß: Die gesetzlich vorgeschriebene behördliche Information über lebensmittelrechtliche Verstöße eines Betriebs erfolgt dann nicht mehr "unverzüglich", wenn die Mitteilung fast anderthalb Jahre unterbleibt. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht in einem Ende Juli ergangenen Beschluss fest und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurück. Dieser hatte zuvor die Eilentscheidung eines VG über die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Hygieneverstößen eines Catering-Betriebes bestätigt, hierbei aber die erhebliche Verfahrensdauer und den hieraus erwachsenden Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit unberücksichtigt gelassen. FAZ (Katja Gelinsky), LTO und beck-aktuell berichten.
VerfGH RLP zu Neutralitätspflicht von Schweitzer: Am Verfassungsgerichtshof des Landes ist die rheinland-pfälzische CDU mit einer Organklage abgewiesen worden, durch die sie die Verletzung des Neutralitätsgebots durch Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) festgestellt haben wollte. Schweitzer hatte im Mai zu einem Pressetermin geladen, um über den rheinland-pfälzischen Einfluss in der neuen Bundesregierung zu informieren. Zugegen waren nur die neuen Ministerinnen Stephanie Hubertz (SPD) und Stefanie Hubig (SPD), nicht jedoch Patrick Schnieder (CDU), der auch aus Rheinland-Pfalz stammt. Nach Einschätzung des VerfGH habe die Parteizugehörigkeit bei diesem Pressetermin keine Rolle gespielt, weshalb die Nicht-Teilnahme von Schnieder den Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien nicht berühren konnte. Über den in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss berichtet beck-aktuell.
BGH – russischer Wegwerf-Agent: Am heutigen Mittwoch wird am Bundesgerichtshof über die Fortdauer der Untersuchungshaft eines mutmaßlichen "Wegwerf-Agenten" verhandelt. Der im Mai festgenommene Vladyslav T. wird verdächtigt, im russischen Auftrag einen Anschlag vorbereitet zu haben. Nach umfassenden Aussagen gegenüber dem Bundeskriminalamt bestünden nun aber Zweifel, ob ihm die Tragweite eines vermeintlichen Freundschaftsdienstes – die Versendung von mit GPS-Trackern ausgestatteten Paketen in die Ukraine – bewusst war. Gegenüber spiegel.de (Fidelius Schmid) gab der Verteidiger T.s an, dieser sei "als nützlicher Idiot missbraucht" worden.
BGH zu Cum-Ex/Avana: Das Hbl (Volker Votsmeier) hat erfahren, dass zwei vom Landgericht München I wegen Cum-Ex-Steuertricksereien verurteilte Fondsmanager des Unternehmens Avana ihre Revision zurückgezogen haben. Die Verurteilungen zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen sind damit rechtskräftig. Des Weiteren referiert der Beitrag die kürzlich veröffentlichte Begründung des Strafurteils.
BVerwG zu Verdachtsfall AfD: Nun berichtet auch welt.de (Frederik Schindler) über die inzwischen vorgelegte Begründung des Bundesverwaltungsgerichts zur Ablehnung der AfD-Nichtzulassungsbeschwerde gegen ihre Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Die Einstufung der AfD beruhe nicht auf den Aussagen von V-Leuten, sondern auf den Aussagen von sieben hochrangigen, nicht staatlich beeinflussten AfD-Funktionär:innen, u.a. von Alice Weidel und Björn Höcke.
LG Magdeburg – Angriff auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Wegen sechsfachen Mordes und weiterer Delikte hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage gegen Taleb A. erhoben. Der Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt sei durch "Unzufriedenheit und Frustration über den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen" motiviert gewesen, zitieren SZ, LTO und bild.de (Stephanie Walter) aus der 206 Seiten starken Anklageschrift. Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Landgericht Magdeburg.
LG Göttingen zu Fehler in Geburtsabteilung: Zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von mehr als einer Million Euro hat das Landgericht Göttingen eine Krankenhausgesellschaft verurteilt. In deren Geburtsabteilung waren 2016 bei der Geburt der jetzigen Klägerin zahlreiche Fehler geschehen, wegen denen sie nun vollständig pflegebedürftig ist. bild.de (Stephanie Walter) berichtet.
LG Hamburg – Entführung der Block-Kinder: Im Strafverfahren über die Entführung der Kinder von Christina Block setzte das Landgericht Hamburg seine Befragung der Hauptangeklagten fort. Block blieb bei der bereits in ihrer persönlichen Erklärung vorgetragenen Version, sie habe von der angeklagten Tat keine Ahnung gehabt und den Einsatz von Gewalt ohnehin abgelehnt. Bitten des Gerichts, konkreter auch zu den Umständen ihrer Fahrt nach Süddeutschland vorzutragen, blieben unerfüllt. Fragen des Vertreters ihres Ex-Manns, der als Nebenkläger am Verfahren teilnimmt, wurden dagegen wiederholt von Blocks Verteidiger beanstandet. Der Verhandlungstag endete vorzeitig, Blocks Befragung wird in der nächsten Woche fortgesetzt. Es berichten FAZ (Kim Maurus), spiegel.de (Julia Jüttner), LTO (Peymann Khaljani) und beck-aktuell.
VG Neustadt/W. zu AfD-Bürgermeisterkandidat: Kritisch kommentiert Fatina Keilani (Welt) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße, den Eilantrag des AfD-Kandidaten Joachim Paul gegen seine Nichtzulassung bei der anstehenden Bürgermeisterwahl in Ludwigshafen als unzulässig abzuweisen. Auch wenn keine inhaltliche Entscheidung gefällt wurde, mute es merkwürdig an, wenn der von der Amtsinhaberin geleitete Wahlausschuss die Nichtzulassung anordnet und sich hierbei auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes – "einer weisungsgebundenen Regierungsbehörde" – stützt. Versuche, den Landesbeamten Paul wegen mangelnder Verfassungstreue aus seinem Amt zu entfernen, seien nicht bekannt. Reinhard Müller (FAZ) mutmaßt, dass in Ludwigshafen "manchen Volksvertretern offenbar das Vertrauen in die eigenen Argumente und in das Volk abhandengekommen" sei. Sowohl Ausschuss als auch VG hätten die grundgesetzliche "Leitlinie", nach der im Zweifel für die Freiheit zu entscheiden sei, missachtet. Udo Vetter (lawblog.de) fühlt sich durch die Entscheidung des Wahlausschusses an "autoritäre Praktiken in anderen Ländern" erinnert, wo "die Opposition vorab eliminiert" werde. Demokratie werde nicht durch ihre Abschaffung gerettet. Kathrin Wiesel-Lancé (SZ) dagegen erkennt einen "Erfolg für die demokratischen Kräfte." Der Entzug des passiven Wahlrechts sollte nicht leichtfertig vorgenommen werden, es könne aber – wie im Fall Paul – "gute Gründe dafür geben."
VG Chemnitz zu Konto für Freie Sachsen: Zu Beginn des Jahres entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz, dass die örtliche Sparkasse ein Geschäftsgirokonto der rechtsextremen Partei Freie Sachsen nicht kündigen kann. In einem Interview mit spiegel.de (Tim Bartz) erklärt Sven Mücklich, zuständiger Bereichsleiter der Bank, warum sein Arbeitgeber die gerichtliche Auseinandersetzung suchte, sie nun aber nicht fortsetzen wird.
Recht in der Welt
Bosnien-Herzegowina – Milorad Dodik: Das Oberste Gericht Bosnien-Herzegowinas hat auch in der Berufung die Amtsenthebung des Präsidenten der serbischen Teilrepublik, Milorad Dodik, bestätigt. Die taz (Erich Rathfelder) berichtet.
Russland/Ukraine: Völkerrechtliche Implikationen möglicher Gebietsabtretungen der Ukraine zugunsten Russlands untersucht der ARD-RadioReportRecht (Max Bauer).
Juristische Ausbildung
VerfGH Thüringen – Zulassung zum Referendariat: Am 10. September wird der Thüringer Verfassungsgerichtshof über ein von der AfD-Fraktion des Freistaats initiiertes Normenkontrollverfahren verhandeln. In Streit steht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst, nach dem die Zulassung zum Referendariat zu versagen ist, wenn die bewerbende Person gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig geworden ist. LTO erinnert an bereits ergangene Gerichtsentscheidungen über die Mindestanforderungen an die Verfassungstreue im juristischen Vorbereitungsdienst.
KI bei Prüfungsleistungen: Über die Anfang Juli an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Regensburg veröffentlichten Leitlinien über den – damit grundsätzlich erlaubten – Einsatz von KI-Tools bei der Anfertigung schreibt nun auch beck-aktuell (Joachim Jahn). Die Regeln sollen Studierende auf ein Berufsleben vorbereiten, bei dem KI unzweifelhaft zum Einsatz kommen wird, gleichzeitig aber auch für Bereiche sensibilisieren, in denen der Einsatz keinen Sinn macht.
Sonstiges
Rechtsgeschichte – Auschwitz-Prozess: Nach 183 Verhandlungstagen verkündete das Landgericht Frankfurt/M. vor nun sechzig Jahren die Urteile im sogenannten Auschwitz-Prozess. taz.de (Klaus Hillenbrand) beschreibt aus diesem Anlass, wie Zufälle den Prozess in Gang brachten und er in gesellschaftlicher Hinsicht die Auseinandersetzung mit NS-Verbrechen beförderte, gleichzeitig aber nicht dazu beitrug, weitere Täter zu belangen. bild.de (Claudia Detsch) bringt ein Porträt des mittlerweile 96-jährigen Gerhard Wiese, der als Staatsanwalt am Verfahren beteiligt war.
Völkerrecht: In einem großen Interview der SZ (Wolfgang Janisch) beschreibt Rechtsprofessorin Heike Krieger die historischen Grundlagen des Völkerrechts, aktuelle Tendenzen und mögliche Zukunftsszenarien. Während sich die USA in der Vorbereitung des Irak-Kriegs noch darum bemühten, völkerrechtliche Rechtfertigungen abzugeben, herrsche unter der gegenwärtigen Regierung "eine komplette Abwendung". China dagegen bemühe sich, Rechtsnormen im eigenen Sinne umzudeuten, was immerhin auf Interesse an gemeinsamen Regeln schließen lasse. Bemerkenswert sei zudem die rege Beteiligung von Ländern des globalen Südens an Verfahren des Internationalen Gerichtshofs.
KI in der Kanzlei: Als Alternative zum berufsrechtlich nicht ganz unproblematischen Einsatz von KI-Tools externer Dienstleister in der anwaltlichen Arbeit stellt Rechtsanwalt Nico Kuhlmann auf beck-aktuell sogenannte Open-Weight-Modelle vor. Diese werden lokal in der jeweiligen Kanzlei betrieben, bedürfen aber eines gewissen technischen Aufwands.
Anwaltliche Sachverhaltsermittlung: Inhalt und Umfang der anwaltlichen Sachverhaltsermittlung als Grundlage einer ordnungsgemäßen Mandatsführung beschreibt Rechtsanwältin Inga Willems auf beck-aktuell.
Hackerangriff auf Badenberg: Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) ist Opfer einer Cyber-Attacke geworden, die dem Iran zugerechnet wird. Über gefälschte Mails des Zentralrats der Juden in Deutschland gelang Hackern der Zugriff auf Daten aus dem Leitungsbereich der Senatorin, so LTO.
Arbeitnehmerrechte: Der Politikwissenschaftler Nikolai Huke kommt in einer auf Umfragen beruhenden Studie zu dem Ergebnis, dass die Rechte von Arbeitnehmenden von Arbeitgebenden "alltäglich" und "umfassend" verletzt würden. Wegen des hohen Aufwands, solche Verletzungen gerichtlich ahnden zu lassen, scheuten Arbeitnehmende häufig Auseinandersetzungen. In einem ausführlichen Interview mit spiegel.de (Antonia Weber/Florian Gontek) erläutert der Forscher seine Erkenntnisse und diskutiert Lösungsansätze.
Juristencoach Boetzkes: Marie-Theres Boetzkes hat sich von ihrer anwaltlichen Tätigkeit in einer Großkanzlei verabschiedet und ist über ein Angestelltenverhältnis in einer NGO nun in der Selbständigkeit als Coach für Juristinnen und Juristen gelandet. Mit LTO-Karriere (Franziska Kring) spricht sie über ihre Beweggründe und die besonderen Herausforderungen ihres Berufsweges.
Das Letzte zum Schluss
"Smile": Nicht erst seit Donald Trump haben "mug shots", die im Zuge erkennungsdienstlicher Maßnahmen angefertigten Polizeifotos, ihre eigene Ästhetik. bild.de (Marco Dittmer) berichtet über eine neue Variante. Eine im US-Bundesstaat wegen des Verdachts auf schweren Vandalismus festgenommene Frau lächelt fröhlich und freundlich in die Kamera. Sie hatte zuvor das Auto ihres Ex-Partners zerstört.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 20. August 2025: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57939 (abgerufen am: 06.03.2026 )
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