Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2026: MdEP Nie­bler bleibt immun / Verbot des Han­dels mit Gegen­ständen von NS-Opfern? / Ten­gel­mann-Chef wird ange­klagt

20.05.2026

Das EU-Parlament verweigerte die Aufhebung der Immunität von Angelika Niebler (CSU). Der Bundesrat unterstützt eine NRW-Initiative. Der Bruder des als verschollenen geltenden Milliardärs Karl-Erivan Haub wird wegen Falschaussage angeklagt. 

Thema des Tages

EuStA – MdEP Angelika Niebler: Das Europäische Parlament votierte mit 309 zu 283 Stimmen (bei 53 Enthaltungen) gegen die Aufhebung der Immunität der Europa-Abgeordneten und CSU-Vizevorsitzenden Angelika Niebler. Damit kann die Europäische Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, ob Niebler öffentliche Gelder sachfremd verwendet hat. Ihr wird vorgeworfen, dass sie Mitarbeiter:innen für mandatsfremde Arbeiten eingesetzt und dabei zehntausende Euro Schaden verursacht habe. Nieblers Unterstützer:innen sprechen von einem politischen Prozess. Die Hauptbelastungszeugin, eine frühere Mitarbeiterin Nieblers, habe ein politisches Motiv, weil sie bei einer Verurteilung Nieblers eventuell als Nachrückerin auf der CSU-Landesliste selbst Europa-Abgeordnete werden könnte. Kritiker:innen halten dem entgegen, dass ein Anfangsverdacht nicht deshalb entfalle, weil ein Zeuge ein politisches Motiv für seine Aussage habe. Es berichtet u.a. zeit.de

Rechtspolitik

Gegenstände von NS-Opfern: In der vergangenen Woche sprach sich der Bundesrat für einen nordrhein-westfälischen Antrag aus, den gewerblichen Handel mit Nachlassgegenständen von NS-Opfern zu verbieten. Dass sogenannte Judensterne oder persönliche Aufzeichnungen von KZ-Insassen auf Online-Börsen und in Auktionshäusern gehandelt werden, sei unerträglich, erklärte Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) laut FAZ (Reiner Burger). 

Leugnung des Existenzrechts Israels: Rechtsprofessor Ino Augsberg wendet sich im FAZ-Einspruch gegen die These, die von Hessen vorgeschlagene Strafbarkeit der Leugnung des Existenzrechts Israels sei verfassungsrechtlich problematisch. Tatsächlich beruhe die Annahme auf einem "zu kurz" greifenden Verständnis der Schrankenregelung von Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz. Die dort erwähnten "allgemeinen Gesetze" umfassten unstreitig auch Strafnormen, die eine Billigung usw. des Nationalsozialismus verbieten. Darüber hinaus sei beachtlich, dass im Entwurf auch die Eignung der Äußerung zur Erhöhung der Bereitschaft zu antisemitischer Gewalt gefordert wird.

Unternehmensform: Notar Martin Thelen kritisiert auf LTO, dass die Geldwäschebekämpfung bei der von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen europaweiten Gesellschaftsform "EU Inc." nicht genügend berücksichtigt wurde. Der weitgehende Verzicht auf Identifizierung – und Identifizierbarkeit – der gründenden Personen passe zwar zum offensichtlichen Vorbild (dem für seine minimalen Gründungsanforderungen berühmten US-Bundesstaat Delaware), verkenne aber, dass sich gerade dort ein Zentrum der im vergangenen Jahrzehnt bekannt gewordenen Geldwäscheskandale befand. 

Teilarbeitsunfähigkeit: Noch vor der parlamentarischen Sommerpause will die Regierung ihr geplantes GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verabschiedet sehen. Um gesetzlichen Krankenkassen Kostenersparnisse zu ermöglichen, sieht der bisherige Entwurf auch die Möglichkeit einer nur teilweisen Arbeitsunfähigkeit vor. Fachanwältin Ulrike Schulke stellt auf LTO die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besorgt jedoch, dass etwaige Spareffekte durch bürokratische Vorgaben und entsprechenden organisatorischen Mehraufwand aufgehoben werden.

Beamtenbesoldung: Stephan Klenner (FAZ) kommentiert die vor einigen Wochen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgestellten Pläne einer Reform der Beamtenbesoldung. Diese war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen mehrerer Bundesländer beanstandet hatte. Ob die neuen Vorschläge die von Karlsruhe gerügten Verletzungen des Abstandsgebotes vollständig beheben, sei zweifelhaft. Angesichts der mit jeder Besoldungsreform verbundenen Kosten sei es unabdingbar, "die Zahl der Bundesbeamten" zu verringern.

Tötung von Frauen: Mecklenburg-Vorpommerns Landesregierung beschloss eine Bundesratsinitiative, mit der der Bundestag zur Prüfung aufgefordert werden soll, ob geschlechtsbezogene Tatmotive einer Tötung nicht genauer durch die Einführung eines spezifischen Mordmerkmals berücksichtigt werden könnten. Es sei zwar schon bisher möglich, bei Trennungstötungen "niedrige Beweggründe" als Mordmerkmal anzunehmen, das geschehe in der Praxis aber "nicht verlässlich genug", so die Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) laut beck-aktuell.

Sozialversicherungspflicht: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ kritisiert Rechtsprofessor Stefan Greiner die Rechtsprechung zur Einstufung von Tätigkeiten als abhängige Beschäftigung (mit der Konsequenz einer Sozialversicherungspflicht). Es sei nicht hinzunehmen und auch verfassungsrechtlich problematisch, dass der Kreis der Betroffenen durch Gerichtsentscheidungen (wie das Herrenberg-Urteil des BSG) immer wieder erweitert werde und zu kaum erfüllbaren Nachforderungen führe. Die von der Politik bislang angebotenen "punktuelle Interventionen" etwa zugunsten von Musikschulen reichten nicht aus, notwendig sei vielmehr eine präzise gesetzliche Festlegung.

Finanzkriminalität: Die frühere Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hält es für "wahrscheinlich", dass kriminelle Cum-Ex-Steuertricksereien auch weiterhin betrieben werden. Nach wie vor fehle eine zentrale Ermittlungsbehörde gegen schwere Wirtschaftskriminalität, wie sie etwa in Österreich existiere, so die jetzige Vorständin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende bei einer Veranstaltung in Frankfurt/M. Über Brorhilkers Auftritt schreibt beck-aktuell.

Justiz

LG Köln – Christian Haub: Die Staatsanwaltschaft Köln erhebt am örtlichen Landgericht Anklage gegen den jetzigen Tengelmann-Chef Christian Haub. Sie wirft dem Bruder des seit 2018 verschwundenen damaligen Tengelmann-Chefs Karl-Erivan Haub vor, im Zusammenhang mit dem 2021 abgeschlossenen Toderklärungsverfahren eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben. Der Angeschuldigte soll das damals zuständige Amtsgericht Köln im Unklaren über seine private Beauftragung von Ermittlungen und deren Ergebnisse gelassen haben. Es berichten spiegel.de (Martin Mehringer), LTO und bild.de.

BGH zu Untersuchung von Anwältin: Über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass die Anwaltskammer den Gesundheitszustand einer verhaltensauffälligen Anwältin untersuchen darf, schreibt nun auch LTO.

BayObLG – Amazon Prime: Auf Klage der Verbraucherzentrale Sachsen verhandelte das Bayerische Oberste Landesgericht über die Rechtmäßigkeit einer Tariferhöhung bei Amazon Prime. Amazon hatte sein Streamingangebot Prime zunächst als werbefrei angepriesen, im Februar 2024 dann aber Werbung eingeführt und eine Zusatzgebühr für werbefreies Programm gefordert. In einer vorläufigen Einschätzung teilte das Gericht mit, dass es fraglich sei, ob in den Nutzungsbedingungen Amazons wirklich Werbefreiheit zugesichert worden war. Sollte diese Ansicht bis zum Verkündungstermin am 17. Juli Bestand haben, wären mögliche Schadensersatzansprüche der mehr als 200.000 Sammelkläger hinfällig. SZ (Mirjam Hauck) und beck-aktuell berichten.

OLG Hamm zu Impfschäden: Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass an vermeintliche Impfgeschädigte keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden dürfen, wenn sie Auskunft über Wirkungen verabreichter Impfstoffe verlangen. Erforderlich, aber auch ausreichend sei, dass die behauptete Ursächlichkeit zwischen Impfung und Gesundheitsschaden plausibel erscheint. Das OLG wandte dabei die neue Rechtsprechung des BGH an und verwies die mit 150.000 Euro bezifferte Schadensersatzklage zur erneuten Verhandlung an das LG Arnsberg zurück. Ein Mann aus Arnsberg behauptet, er habe mindestens eine seiner zwei Corona-Impfungen des Herstellers Biontech nicht vertragen. wdr.de (Philip Raillon) und beck-aktuell berichten.

OVG NRW zu Dienstunfall: Ein auf dem Weg zur Arbeit auf dem Fahrrad erlittener Bienenstich kann als Dienstunfall eines Beamten gewertet werden. Dass dieser sich mit der Fahrt gleichzeitig auch körperlich ertüchtigen wollte, stehe der Einschätzung nicht im Wege. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem in der vergangenen Woche ergangenen Beschluss, mit dem der Antrag des Dienstherrn auf Zulassung der Berufung verworfen wurde. beck-aktuell berichtet.

OVG NRW zu vermutetem Bodendenkmal: Die 2022 in Nordrhein-Westfalen gesetzlich eingeführte Kategorie des "vermuteten Bodendenkmals" begegnet nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts NRW keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Mit der Neuregelung sei lediglich das erforderliche Maß an Wahrscheinlichkeit abgesenkt, nicht jedoch aufgehoben worden. Im zugrundeliegenden Fall existierten zudem ausreichende wissenschaftliche Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Bodendenkmals. Ein Grundstückseigentümer wurde daher mit seiner Klage gegen die behördliche Einstufung abgewiesen, berichtet beck-aktuell.

OVG NRW zu Ausweisung von Raser: Per Eilbeschluss hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Beschwerde des sogenannten Rasers von Moers gegen den Verlust seines Aufenthaltsrechts abgewiesen. Er kann nun aus der Haft in den Kosovo abgeschoben werden. Der Beschwerdeführer wurde 2023 wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge verurteilt, daraufhin ordnete die Stadt Duisburg seine Ausweisung an. LTO berichtet.

LG Hannover zu Reisemangel: Einen deutschen Reiseveranstalter treffen keine über die Angabe "allgemeiner" Pass- und Visumserfordernisse im Reiseland hinausgehenden Informationspflichten. Dies stellte das Landgericht Hannover klar und wies damit die Klage eines Urlaubers ab, dessen kanadischer Ehefrau mangels Visums die Einreise in Ägypten verweigert worden war. Den somit nutzlos aufgebrachten Reisepreis könne der Kläger nicht zurückverlangen, da es dem Ehepaar selbst oblegen habe sich über die Einreiseerfordernisse zu informieren. Über das nun veröffentlichte, Anfang Februar verkündete Urteil berichtet beck-aktuell.

Meinungsfreiheit: In einem Gastbeitrag für die Welt zieht Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel eine Bilanz seiner gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Bundesrepublik. Im Gegensatz zu "vielen eingeschüchterten Bürgern" besitze der Autor die Ressourcen, sich "zu wehren" und könne es sich daher leisten, "die Faeser-Doktrin", nach der es mit der Macht zu tun bekomme, "wer die Macht kritisiert", anzuprangern. Sein Buch, "Der Staat gegen Steinhöfel", ist soeben erschienen.

KI-Training: Die FAZ (Thomas Thiel) schreibt im Forschungs- und Lehre-Teil über zahlreiche internationale Versuche, die Produzenten von KI-Sprachmodellen für ihre Nutzung von Daten zum KI-Training zur Kasse zu bitten. Während der Europäische Gerichtshof wohl schon bald im Rechtsstreit des ungarischen Verlags Like mit Google entscheiden werde, hat der weltgrößte Wissenschaftsverlag Elsevier soeben in New York Meta verklagt. Wolle man menschliche Kreativität schützen und bewahren, sei eine angemessene Vergütung, vorzugsweise auf Grundlage einer EU-weiten Regelung, unerlässlich.

NS-Verbrechen: Die SZ (Ronen Steinke) bringt eine Reportage über die Arbeit der Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Dem seit 2020 als Leiter fungierenden Thomas Will sei schon bei seinem Antritt in Ludwigsburg 2003 bedeutet worden, dass die Behörde vor der Abwicklung stehe. Gegenwärtig würden noch zwei Vorermittlungen gegen frühere Wachmänner von Kriegsgefangenenlagern betrieben.

Recht in der Welt

IStGH – Folter in Libyen: Chalid Mohammed Ali al-Hischri ist am Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in insgesamt 17 Fällen angeklagt worden. Als mitverantwortlicher Leiter eines Gefängnisses in der libyschen Hauptstadt Tripolis soll al-Hischri schwerste Misshandlungen von Insassen befehligt und zum Teil auch selbst vorgenommen haben. Über die Eröffnung des Verfahrens muss nun das Gericht entscheiden, berichtet LTO.

Österreich – Egisto Ott: Womöglich noch am heutigen Mittwoch wird das Landesgericht Wien sein Urteil über den unter anderem wegen der Unterstützung eines geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs angeklagten Egisto Ott verkünden. Über den bizarr anmutenden Fall des Chefinspekteurs des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der sich wohl von russischen Diensten und dem flüchtigen Jan Marsalek habe  abschöpfen lassen, schreibt die FAZ (Alexander Haneke).

Spanien – Jose Luis Zapatero: Der frühere spanische Ministerpräsident Jose Luis Zapatero ist wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, Einflussnahme und Urkundenfälschung angeklagt worden, schreibt die FAZ (Hans-Christian Rößler). Nach seiner Amtszeit soll Zapatero an illegalen Provisionszahlungen im Zusammenhang mit der staatlichen Rettung einer Fluglinie während der Corona-Pandemie beteiligt gewesen sein.

USA – Elon Musk vs. OpenAI: Über die im US-amerikanischen Bundesstaat Kalifornien abgewiesene Klage des Unternehmers Elon Musk gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI schreiben nun auch FAZ (Roland Lindner), SZ (Jürgen Schmieder) und LTO.

Für Roland Lindner (FAZ) hat der Sieg des OpenAI-Chefs Sam Altmann einen "bitteren Beigeschmack". Auch wenn Elon Musk als übertölpelter Wohltäter kaum glaubwürdig gewesen sei, seien Altmanns Auftritte vor Gericht auch nicht überzeugender gewesen. Angesichts eines bevorstehenden Börsengangs und des Ansturms von Konkurrenten dürfe das Unternehmen froh sein, einen Konflikt weniger zu haben.

USA – Entschädigung für politische Verfolgung: Über die Pläne des US-amerikanischen Justizministeriums, "Opfer von politischer Verfolgung und der Instrumentalisierung von Rechtsverfahren" aus einem neu einzurichtenden Fonds mit 1,776 Milliarden Dollar entschädigen zu wollen, schreiben nun auch FAZ (Oliver Kühn) und taz (Bernd Pickert).

Sonstiges

Kunstfreiheit: Für den Neue Sachbücher-Teil der FAZ stellt Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz den von Rechtsprofessor Christoph Möllers und seinem Lehrstuhlmitarbeiter Nils Weinberg verfassten Band "Öffentliche Kunstfreiheit" vor. Auf einem zum Documenta-Skandal 2022 aufbauenden Gutachten beruhend, untersucht die Studie das spannungsgeladene Verhältnis Kunstschaffender zum Staat, der sie regelmäßig subventioniert.

Diversität: Im Gespräch mit beck-aktuell (Manuel Leidinger) erklärt Rechtsprofessor Emanuel V. Towfigh Aufgaben, Ziele, Forschungsgebiete und Herausforderungen des von ihm geleiteten Center for Diversity in Law.

KI in der anwaltlichen Praxis: Die vom Anbieter Anthropic vorgestellten Zusatzprogramme für den KI-Chatbot Claude waren das Hauptgesprächsthema einer digitalen Gesprächsrunde des Legal Tech Verbands Deutschland. Unter den Teilnehmenden herrschte Einigkeit über die nicht zu unterschätzende Bedeutung des Angebots für den Rechtsmarkt, schreibt die FAZ (Marcus Jung).

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Mediums.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

(Hinweis für Journalisten und Journalistinnen) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60010 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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