Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2019: BGM gegen BVerwG / Pass­entzug für IS-Rück­kehrer / Klage gegen Not­stand

20.02.2019

Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Außerdem in der Presseschau: Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit heimkehrender IS-Anhänger und Klage gegen Notstandserklärung Donald Trumps.

Thema des Tages

Sterbehilfe: Im März 2017 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Schwerkranken unter strengen Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Erwerb tödlich wirkender Betäubungsmittel erteilt werden kann. Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verfügt, dass entsprechende Anträge Betroffener bei dem dem Ministerium unterstellten Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte „im Ergebnis versagt werden“. Diese Haltung sei durch ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten des früheren Verfassungsrichters Udo di Fabio argumentativ unterfüttert worden. Von 123 eingegangenen Anträgen habe das Bundesamt bislang keinen einzigen positiv beschieden. Vor einer für heute geplanten Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags fordert die FDP nach einem Bericht von spiegel.de eine gesetzliche Klarstellung zur Beendigung des aktuell „nicht haltbaren“ Zustandes für Schwerstkranke.

In einem separaten Kommentar weist Jost Müller-Neuhof (Tsp) darauf hin, dass der Gesundheitsminister die unmittelbar nach dem Gerichtsurteil verkündete Auffassung seines Amtsvorgängers „exekutiert“. Angesichts seiner offenbaren Bereitschaft, christlich-konservative Überzeugungen in anderen Bereichen wie der Organspende „einzutauschen“, zeige sich, „dass dem notorischen Aufsteiger die Ethik so lange als Argument dient, wie sie seiner Politik nicht im Wege steht“. Dies bleibe sein Vorrecht, die Achtung von Recht und Gesetz dagegen nicht verhandelbar.

Rechtspolitik

IS-Rückkehrer: In der Debatte über eine Rückkehr von Anhängern des IS in ihre europäische Heimatstaaten gehen Berichte der SZ (Constanze von Bullion) und der taz (Konrad Litschko/Christian Rath) auch auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, betroffenen Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, ein. Ein Referentenentwurf des Innenministeriums werde derzeit noch im Justizministerium geprüft, heißt es auch bei der FAZ (Helene Bubrowski/Matthias Wyssuwa), die im Übrigen das Schicksal einer aus Hamburg stammenden Frau darstellt. spiegel.de (Jörg Diehl) beschreibt die Schwierigkeiten für Ermittler und Gerichte, „aus der Ferne in fremden Kriegsgebieten Beweise für strafbare Taten Einzelner finden zu müssen“. Eine Systematisierung dieser Arbeit stünde bislang noch aus.

Moritz Koch (Hbl) kommentiert, dass es bei der Rücknahme auch von Kriegsverbrechern „keinen Aufschub mehr geben“ dürfe. Die Europäer hätten jahrelang Zeit gehabt, über einen angemessenen Umgang mit den Rückkehrern nachzudenken, nun gelte es, einem durchaus möglichen Wiedererstarken des IS vorzubeugen. Reinhard Müller (FAZ) erinnert daran, dass auch der Entzug von Pässen einen Rechtsweg mit entsprechender Dauer nach sich zöge. Dies bedeute nicht, dass man die Maßnahme verwerfen sollte, gleichwohl seien „Herausforderungen in der Sicherheits- und in der Einwanderungspolitik“ groß genug.

§ 219a StGB: Berichte zu der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags, bei der die geplante Reform des § 219a Strafgesetzbuch überwiegend Kritik empfing, bringen lto.de und netzpolitik.org (Chris Köver). Der Entwurf solle nun bereits am morgigen Donnerstag im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und im Anschluss verabschiedet werden. Dies berichtet spiegel.de (Florian Gathmann/Christian Teevs). In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch unternimmt die Bundestagsabgeordnete Gyde Jensen (FDP) eine Analyse der Beweggründe der Befürworter einer Beibehaltung des gegenwärtigen Werbeverbots und schlussfolgert, dass diesen „eine uninformierte Entscheidung gegen einen Schwangerschaftsabbruch“ genehmer erscheint „als eine informierte dafür“.

Ausweise: Vorbehaltlich einer Bestätigung durch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten sollen Personalausweise in der EU künftig auch Fingerabdrücke der Inhaber enthalten. Zu der erzielten Einigung berichten SZ (Karoline Meta Beisel/Mike Szymanski) und netzpolitik.org (Alexander Fanta). Heribert Prantl (SZ) befürchtet, dass hierdurch die Daten von 370 Millionen Europäern "in einer Zentraldatei registriert sein werden". Das „Fingerabdruck-Regime“ überschreite eine Grenze.

Arzneimittelversorgung: Als Reaktion auf mehrere Fälle illegalen Vertriebs mutmaßlich schadhafter Arzneimittel hat das Bundeskabinett nun einen Gesetzentwurf „für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ vorgelegt. Rechtsanwalt Nikolas Gregor stellt auf lto.de die geplanten Neuregelungen vor. Rechtlich besonders interessant seien Bestimmungen zu Regressansprüchen gesetzlicher Krankenkassen: wenn mangelhafte Arzneimittel an Patienten abgegeben werden, sollen Gewährleistungsansprüche per Legalzession an die Kassen übergehen.

Raubkunst: Bei einer heutigen Anhörung im Kulturausschuss des Bundestags will die FDP einen Plan für die umfassende Neuorganisation der sogenannten Limbach-Kommission vorstellen. Dies berichtet die SZ (Jörg Häntzschel/Catrin Lorch) und stellt auch die Kritik an der bisherigen Arbeit der Kommission dar. In einem Interview mit der SZ (Jörg Häntzschel) geht der Kommissionsvorsitzende und frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, auf diese Kritik ein und erläutert Alternativmodelle, hier insbesondere die Schaffung eines Restitutionsgesetzes.

Wechselmodell: Im FAZ-Einspruch stellen die Rechtsanwälte und Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Volker Ullrich (CSU) Pro und Kontra der Regelanordnung eines umgangsrechtlichen Wechselmodells dar.

Digitalpakt: Nach Informationen der SZ (Cerstin Gammelin/Wolfgang Wittl) ist zum sogenannten Digitalpakt für Schulen eine Einigung erzielt worden. Bereits am morgigen Donnerstag solle der Bundestag abstimmen, die Abstimmung des Bundesrats sei für den 15. März vorgesehen.

Personenbeförderung: Das Bundesverkehrsministerium hat Eckpunkte für eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes vorgelegt, Einzelheiten berichten FAZ (Manfred Schäfers) und SZ (Jan Willmroth).  Der Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands bezeichnet den Entwurf in einem Interview mit der SZ (Marco Völklein) als „Katastrophe“ und „Untergang des Taxigewerbes“.

Justiz

BGH zu Namensänderung: Ein im EU-Ausland gewählter Adelstitel eines deutschen Staatsangehörigen führt nicht zur inländischen Anerkennung. Zwar berühre die Frage auch das europäische Recht der Freizügigkeit, die Ablehnung des begehrten Eintrags im Geburtenregister sei aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt. Über die einen jahrelangen, mehrere Instanzen umfassenden Rechtsstreit beendende Entscheidung des Bundesgerichtshofs berichtet lto.de.

BAG zu Urlaubsanspruch: Arbeitgeber müssen urlaubsberechtigte Arbeitnehmer „klar und rechtzeitig“ auf nicht genommenen Urlaub aufmerksam machen. Dies stellte das Bundesarbeitsgericht in Fortschreibung einer entsprechenden Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof fest. Über die Entscheidung und ihre Konsequenzen schreiben Welt (Karsten Seibel) und SZ (Larissa Holzki).

BerlVerfGH zu Bürgermeister-Tweet: Der Berliner Verfassungsgerichtshof wird heute zur Zulässigkeit eines von der AfD gerügten Tweets des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) urteilen. Aus diesem Anlass untersucht der Tsp (Jost Müller-Neuhof), warum Mitteilungen über digitale Medien einen besonderen Reiz für Regierungsstellen besitzen und fordert im Ergebnis, dass der Staat aufhören solle, auf diesen Kanälen „seinen Senf dazuzugeben“.

OLG Braunschweig zu VW: Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Klage eines VW-Fahrers, der wegen der illegalen Abschaltvorrichtung seines Fahrzeugs forderte, auch in der Berufungsinstanz abgewiesen. Nach der lto.de (Maximilian Amos) vorliegenden Begründung stelle die vom VW erstellte sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung keine Garantie des Unternehmens dar. Deliktische Ansprüche des vom Prozessfinanzierer myRight unterstützten Klägers lägen ebenso wenig vor. MyRight-Vertreter begrüßten den raschen Fortgang und erwarteten nun eine Klärung durch den Bundesgerichtshof. Auf Seiten von VW sehe man einer Revision indes gelassen entgegen. Hbl (Laura de la Motte) und FAZ (Carsten Germis/Marcus Jung) berichten ebenfalls.

Nach dem Kommentar von Marcus Jung (FAZ) wirken die Stellungnahmen von myRight „eben auch wie eine Durchhalteparole“. Der Verfahrensausgang sei angesichts einer möglichen Anrufung des Europäischen Gerichtshofs keineswegs gewiss. Sicher dagegen sei, dass die die Geschädigten „viel Geduld“ bräuchten.

OLG Frankfurt zu Testierfreiheit: Eine testamentarische Verfügung, nach der das Erbe von Enkeln davon abhängig gemacht wurde, dass diese ihren Opa regelmäßig besuchten, ist nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt sittenwidrig und damit nichtig. Auch im Hinblick auf die Testierfreiheit des Erblassers sei eine derartige Einflussnahme auf die Entschließungsfreiheit der Enkelkinder nicht hinzunehmen, schreibt lto.de über die Entscheidung.

LG Nürnberg-Fürth – Eingemauert: Wegen gemeinschaftlichen Mordes ist ein Ehepaar vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth angeklagt. Der Ehemann soll auf Betreiben seiner Frau seine Eltern erschlagen und die Leichen im Anschluss gemeinsam mit ihr eingemauert haben. Zu Beginn des Prozesses wurde eine Videoaufzeichnung der polizeilichen Vernehmung der Angeklagten vorgeführt. Es berichten SZ (Hans Holzhaider) und FAZ (Karin Truscheit).

LG Aachen – Kraftwerksbesetzung: Wegen eines besetzungsbedingten Produktionsausfalls im Braunkohlekraftwerk Weisweiler fordert der Energiekonzern RWE von fünf Besetzern und einem Journalisten Schadensersatz in Höhe von 2,1 Millionen Euro. Über die beim Landgericht Aachen anhängig gemachte Klage berichtet die taz (Jana Lapper).

LG Erfurt – Justizkasse: Wegen Untreue in einem besonders schweren Fall muss sich eine Beamtin vor dem Landgericht Erfurt verantworten. Als Leiterin der Zahlstelle des Amtsgerichts Gotha soll die Angeklagte mehr als 200.000 Euro veruntreut haben, schreibt bild.de (Martin Wichmann).

VG Stuttgart zu Unterhaltsbeihilfe: Die baden-württembergischen Rechtsreferendaren gegenwärtig gewährte Unterhaltsbeihilfe von 1.252 Euro brutto sichere nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Stuttgart das Existenzminimum der Empfänger. Der mit der gegenteiligen Auffassung begründete Antrag eines Referendars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde damit vor zwei Wochen abgewiesen, berichtet lto.de.

AG Kerpen zu Hambach-Protest: Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Kerpen eine Aktivistin zu neun Monaten Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt. Bei der Räumung einer Protestveranstaltung im Hambacher Forst hatte sich die junge Frau der Festnahme widersetzt. Nach dem Bericht der taz (Bernd Müllender) wirkte die mündliche Urteilsbegründung „wie ein Rückgriff in Zeiten von Rachejustiz und schwarzer Pädagogik“.

Angelika Nußberger: juwiss.de (Judith Sikora/Nico Schröter) interviewt Angelika Nußberger zu „Verfassungen – ihre Rolle im Wandel der Zeit“, dem Thema der diesjährigen Assistentagung Öffentliches Recht, zu der die Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Festrede hielt. Die Rechtsprofessorin erklärt ihren Bezug zur Frage des Verfassungswandels und äußert sich zu Versuchen, Urteile ihres Gerichts auf nationaler Ebene nicht umzusetzen.

Rechtsreport: Das Vertrauen der Bürger in das deutsche Justizsystem ist weiterhin relativ hoch. Zu dieser Einschätzung gelangt der im Auftrag der Roland-Rechtsschutz-Versicherung erstellte Rechtsreport, über dessen Ergebnisse lto.de (Markus Sehl) berichtet. Beschwerden beträfen vor allem als lang empfundene Verfahrensdauern, dies gelte gleichermaßen für ebenfalls befragte Richter und Staatsanwälte. Letztere klagten vor allem über angespannte Personalsituationen an ihren Dienststellen, glaubten aber auch überwiegend, dass Justiz-Strukturen in Deutschland nicht widerstandsfähig genug wären, wenn durch politische Angriffe der Regierung die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet würde. Ein Bericht zur Studie findet sich auch im FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden).

Recht in der Welt

USA – Notstand: Vor einem Bundesgericht in San Francisco haben Vertreter von 16 US-Bundesstaaten Klage gegen die Notstandserklärung von Präsident Donald Trump eingereicht. Sein Versuch, durch die Erklärung Gelder für den Bau einer Grenzmauer zu generieren, verletze nach Auffassung der Kläger die  Verfassung, berichten u.a. lto.de und taz (Dorothea Hahn). Die FAZ (Majid Sattar) porträtiert den kalifornischen Justizminister Xavier Becerra, dessen Heimatstaat mittlerweile drei Dutzend Klagen gegen die nationale Regierung anhängig gemacht habe. Andreas Ross (FAZ) macht in einem Kommentar auf ein Dilemma republikanischer Abgeordneter und Senatoren aufmerksam. Ihr Haushaltsrecht werde nun von demokratisch regierten Bundesstaaten verteidigt. Die Möglichkeit, das Dekret „ihres“ Präsidenten zu kassieren, würden die Abgeordneten wohl dennoch verstreichen lassen.

Sonstiges

Gesichtsschleierverbot: Für den verfassungsblog.de unterzieht Jens T. Theilen, Doktorand, das jüngst verfügte Verbot einer Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen der Kieler Christian-Albrechts-Universität einer kritischen Analyse. Die taz (Stefanie Huschle) interviewt die Studentin Katharina K., deren Entschluss, ihr Gesicht zu verhüllen, den vermeintlichen Auslöser der Richtlinie bildete, zu ihren Beweggründen. K. sieht sich in ihrem Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt und strebt eine verfassungsgerichtliche Klärung an.

Gleichberechtigung: Aus Anlass des diesjährigen 70. Jubiläums des Grundgesetzes bringt deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) ein aus dem Jahr 2009 stammendes Feature zu Art. 3 Abs. 2 GG. Im ersten Teil beleuchtet die Autorin die Entstehungsgeschichte der Bestimmung und die hierbei maßgebliche Rolle der SPD-Politikerin und Rechtsanwältin Elisabeth Selbert.

Persönlichkeitsrecht: Dem FAZ-Einspruch (Jochen Zenthöfer) ist aufgefallen, dass gängige Online-Datenbanken die Verurteilung des früheren Geheimagenten Werner Mauss durch das Landgericht Bochum aus ihren Sammlungen entfernt haben. Der Beitrag mutmaßt, dass dies aufgrund von Abmahnungen wegen der im Urteil dargestellten persönlichen Situation des wegen Steuerhinterziehung Verurteilten geschehen ist und ordnet die Maßnahme als den bekannten Konflikt zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Geheimhaltungsinteresse des Beteiligten ein.

Darknet: Der dieswöchige SWR RadioReportRecht (Peggy Fiebig) befasst sich mit dem Darknet und beleuchtet, wie Strafverfolgungsbehörden gegen illegale Machenschaften in diesem parallelen Internet vorgehen.

Das Letzte zum Schluss

Für die Katz: Karl Lagerfeld hat das Zeitliche gesegnet, seine Katze Choupette dürfte auch ohne zweifelhafte Erbansprüche in Zukunft keine Not leiden. Wie spiegel.de mitteilt, soll die Birmakatze bereits zu Lebzeiten ihres Herrchens über Einnahmen aus Werbeverträgen und einem Buch zur Millionärin aufgestiegen sein.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. Februar 2019: BGM gegen BVerwG / Passentzug für IS-Rückkehrer / Klage gegen Notstand . In: Legal Tribune Online, 20.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33941/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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