Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2013: Häftlinge nicht mehr namenlos – erschwerte Revisionsrücknahme – Sicherheitsvorkehrungen beim Staatsbesuch

19.06.2013

Das Schicksal der Häftlinge in Guantanamo ist weiter ungewiss – nun ist die US-Regierung zumindest zur Veröffentlichung der Namen aller Häftlinge verurteilt worden. Außerdem in der Presseschau: die Reform des Revisionsrechts im Zivilprozess, die Befragung von Carsten S. von der Nebenklage im NSU-Verfahren, die Sicherheitsvorkehrungen beim Obama-Besuch und warum der belgische König vielleicht doch nicht abdanken könnte.

USA – Guantánamo: Ein Gericht in Washington hat die US-Regierung verurteilt, die Namen aller Häftlinge des Gefangenenlagers Guantánamo im Südosten von Kuba zu veröffentlichen. Die amerikanischen Tageszeitungen "Miami Herald" und "New York Times" hatten zuvor auf Grundlage des Gesetzes zur Informationsfreiheit Anträge auf Preisgabe der Namen gestellt. Die Liste der nunmehr veröffentlichten Namen umfasst auch die 46 als "unbefristete Häftlinge" eingestuften Insassen. Diese gelten nach Einschätzung des Pentagon als zu gefährlich, um freigelassen zu werden, und können gleichzeitig auch nicht vor Gericht gestellt werden, weil sie mit brutalen Verhörmethoden befragt worden waren, und die daraus gewonnenen Erkenntnisse nicht vor Gericht verwendet werden können. zeit.de, die taz (Dorothea Hahn) und die FAZ (Matthias Rüb) berichten.

Weitere Themen – Rechtspolitik

Änderungen im Revisionsrecht: Rechtsprofessor Raphael Koch und Rechtsreferendar Alexander Scheuch stellen auf lto.de die vergangene Woche vom Bundestag verabschiedeten Änderungen des Revisionsrechts im Zivilprozess vor, die verhindern sollen, dass eine Partei einen Rechtsstreit in letzter Instanz einseitig beendet. Hintergrund ist, dass besonders Banken oder Versicherungen oft auf diese Weise versuchen, ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs zu verhindern, wenn sich im Revisionsverfahren eine für sie ungünstige Entscheidung abzeichnet. Sowohl Anerkenntnis des gegnerischen Anspruchs als auch Rücknahme der Revision sollen daher nach der Neuregelung von der Mitwirkung der Gegenseite abhängig sein. Auch die SZ (Friedrike Krieger) schildert die Gesetzesänderung.

Kollektive Vermögensanlagen: Rechtsanwalt Jürgen van Kann befasst sich auf der Recht und Steuern-Seite der FAZ mit dem Gesetz für kollektive Vermögensanlagen, das im Mai vom Bundestag zur Umsetzung einer Richtlinie über Verwalter alternativer Investmentfonds beschlossen wurde. In dem neuen, 350 Paragraphen starken Kapitalanlagengesetzbuch (KaGB) werden die bislang im Investmentgesetz enthaltenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Anlagen in Wertpapierfonds erweitert und auf alternative Investments, etwa Hedgefonds und Private-Equity-Fonds, angewandt. Insbesondere regelt das Gesetz eine neuartige zweijährige Ausschüttungssperre ab Erwerb der Kontrolle über ein Unternehmen mit Ausnahme der laufenden Gewinne, um die Ausschlachtung des Unternehmens mit dem Ziel schneller Profite zu verhindern.

Selbstanzeige von Unternehmen: Angesichts der derzeitigen Diskussion um die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige im Steuerstrafrecht betonen Rechtsanwältin Ocka Stumm und Rechtsanwalt Jochen Meyer-Burow auf der Recht und Steuern-Seite der FAZ, dass dieses Instrument auch für Unternehmer und deren Angestellte wichtig sein kann. Viele Unternehmer seien sich gar nicht bewusst, wie leicht man sich etwa im Hinblick auf die Umsatzsteuer wegen Steuerhinterziehung strafbar machen könne. Auch kämen die Strafzumessungsleitlinien des Bundesgerichtshofs, wonach bei hinterzogenen Steuern von mehr als einer Million Euro eine Freiheitsstrafe verhängt werden muss, bei mittelständischen und größeren Unternehmen, die derartige Beträge schnell erreichten, grundsätzlich zur Anwendung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2013: Häftlinge nicht mehr namenlos – erschwerte Revisionsrücknahme – Sicherheitsvorkehrungen beim Staatsbesuch . In: Legal Tribune Online, 19.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8958/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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