Die juristische Presseschau vom 19. Dezember 2018: AfD schei­tert in Karls­ruhe / Rück­wärts­gang für Fahr­verbot? / Aus­sch­rei­tungen in der Elb­chaussee

19.12.2018

Das BVerfG weist Anträge der AfD zur Flüchtlingspolitik der Bundesregierung als unzulässig ab. Außerdem in der Presseschau: Der HessVGH hat Zweifel an einer Fahrverbots-Entscheidung, Prozessauftakt zu Elbchaussee-Ausschreitungen.

Thema des Tages

BVerfG zu Flüchtlingspolitik: Durch ein Organstreitverfahren mit drei verschiedenen Anträgen wollte die AfD-Bundestagsfraktion beim Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur vorgeblichen Rechtswidrigkeit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung ab dem Jahr 2015 erstreiten. Die Anträge wurden nun als unzulässig zurückgewiesen. Das Organstreitverfahren diene der Kompetenzabgrenzung von Verfassungsorganen, eine objektive Rüge vermeintlich verfassungswidrigen Handels der Bundesregierung könne hiermit nicht erreicht werden, so lto.de (Maximilian Amos) über den Beschluss. Dass gerade letzteres Ziel der AfD gewesen sei, sei durch ihre Einlassung, nicht beim Zustandekommen eines geforderten Parlamentsgesetzes mitzuarbeiten, belegt. Die Entscheidung findet die Zustimmung des im Text zitierten Rechtsprofessors Klaus Ferdinand Gärditz. Berichte finden sich auch bei swr.de (Gigi Deppe), deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) und der taz (Christian Rath).

Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) fragt sich, ob das "zaunklapperdürre Beschlüsschen" nicht noch bereut werde. Der "erzrassistische Kern dieses ganzen Rechtsbruchs-Mythos, den die AfD seit drei Jahren mit ungebrochenem Erfolg allen erzählt", bleibe durch die Entscheidung unberührt. Ähnlich argumentiert Christian Rath (taz). Bislang hätten die Karlsruher Richter noch immer einen Weg gefunden, sich zu einer Rechtsfrage zu äußern. Bei einem "der schwersten Verfassungskonflikte der letzten Zeit" unterließen sie dies nun. Matthias Kamann (Welt) dagegen hält Verfahrensausgang "peinlich für die AfD". Sie geriere sich als "Wahrheitspartei", die suggeriere, dass es bei "der politisch höchst komplexen und abwägungsabhängigen Migrationspolitik" eindeutige Regeln gebe, "die in Karlsruhe bloß ausgesprochen werden müssten". Reinhard Müller (FAZ) schließlich erinnert daran, dass das Parlament "alle wesentlichen Entscheidungen treffen" muss. "Immerhin" sei diese Botschaft seit 2015 "angekommen".

Rechtspolitik

Zuwanderung: Die Bundesregierung plant, heute zwei gesetzliche Neuregelungen zur Fachkräftezuwanderung und zu einer Duldungsregelung für in den Arbeitsmarkt integrierte Flüchtlinge zu verabschieden, berichtet das Hbl (Moritz Koch/Frank Specht). Im Gespräch mit dem FAZ-Einspruch (Constantin van Lijnden) äußert sich Rechtsprofessor Daniel Thym zu den wesentlichen Zielen der geplanten Regelungen, deren "versteckter Agenda", dem Ziel und Regelungsgehalt des sogenannten Spurwechsels für abgelehnte Asylbewerber sowie Alternativen zu beiden Bestimmungen. Nach Ansicht von Heribert Prantl (SZ) ist das neue Gesetz zwar "nicht der Weisheit letzter Schluss", aber doch immerhin ein "wichtiger Schritt für die Migrationspolitik".

Geschäftsgeheimnisse: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch beklagt Rechtsanwalt David Ziegelmayer, dass Aktivisten die Debatte über den Gesetzentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen "gekapert" hätten. Zahlreiche Beiträge ließen jede Kenntnis der geltenden Rechtslage vermissen, zu der auch die von Deutschland noch umzusetzende EU-Geheimnisschutzrichtlinie gehöre. Der jetzige Entwurf bringe Whistleblowern und Journalisten Erleichterungen, diene im Übrigen aber "zivilrechtlichem Schutz und der effektiven Rechtsdurchsetzung bei Geheimnisverletzungen in allen EU-Ländern".

Drittes Geschlecht: Nach den Bundestags- und Bundesratsbeschlüssen zum sogenannten Dritten Geschlecht macht die FAZ (Oliver Tolmein) im Feuilleton weiteren Regelungsbedarf aus. So treffe das jetzige Gesetz keine Aussagen über die Zulässigkeit geschlechtszuweisender Eingriffe bei Kindern. Auch das bislang im Sinne eines binären Geschlechtersystems verstandene verfassungsrechtliche Verständnis von Familie bedürfe gesetzlicher Neuregelungen. Gerichte könnten hier nur "eine Richtung vorgeben", ersetzten aber nicht die erforderliche gesellschaftliche Verständigung.

Justiz

EuGH – Rückblick: Zehn wichtige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im zu Ende gehenden Jahr stellt lto.de (Tanja Podolski) vor, beginnend mit dem noch aktuellen Urteil zur Möglichkeit des einseitigen Brexit-Widerrufs durch die britische Regierung.

EuGH  "Fashion ID": Für den FAZ-Einspruch beschreibt Rechtsanwalt Oliver Löffel den wettbewerbsrechtlichen Streit über die Anwendbarkeit von § 3a Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung. Bejahenderfalls könnte die Norm Grundlage für Abmahnungen von Wettbewerbern sein. Ein Klärungshinweis sei vom Europäischen Gerichtshof zu erwarten. Dort veröffentlicht der Generalanwalt am heutigen Mittwoch seine Schlussanträge in dem auf Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf behandelten "Fashion ID"-Fall.

BGH – Krankenversicherungsbeiträge: Die Beitragserhöhungen bei Privaten Krankenversicherungen werden von Treuhändern nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren überprüft. In einem am heutigen Mittwoch vom Bundesgerichtshof zu verhandelnden Fall steht die Unabhängigkeit eines solchen Treuhänders im Streit. Weil dieser Treuhänder mit der beklagten Versicherung wirtschaftlich verbunden war, hatten die unteren Instanzen dem klagenden Kunden Recht gegeben. Fall und Problematik stellt die FAZ (Philipp Krohn) vor.

BSG zu Gesundheitskarten-Bild: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherten darf die von einer Krankenkasse für die Gesundheitskarte angeforderte Bilddatei nicht dauerhaft gespeichert werden. Dies entschied nach Meldung der FAZ (Marcus Jung) das Bundessozialgericht. Die bisherige Praxis, Bilder bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses zu speichern, könne das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen.

OLG Braunschweig zu Volkswagen Bank: In der vergangenen Woche hat es das Oberlandesgericht Braunschweig abgelehnt, eine von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden erhobene Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen Bank im Klageregister des Bundesamts für Justiz bekannt zu machen. Die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen einer qualifizierten Einrichtung erfülle, schreibt Rechtsanwalt Johannes Deiß (Hbl-Rechtsboard) in einer Analyse der Entscheidung, gegen die die Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zugelassen wurde.

OLG Köln – Postbank-Übernahme: In mehreren Verfahren streiten ehemalige Anteilseigner der Postbank gegen die Deutsche Bank wegen des Vorwurfs illegaler Absprachen bei der Übernahme der Postbank. Das Hbl (Laura de la Motte) beschreibt die Gemengelagen und geht vertieft auf das "am weitesten fortgeschrittene" Verfahren am Oberlandesgericht Köln ein. Dem Gericht habe der damalige Finanzvorstand der Deutschen Bank mitgeteilt, sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen zu wollen, "da er sich durch eine Aussage der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen würde".

HessVGH zu Fahrverboten: Die Überschreitung von Stickstoffdioxid-Grenzwerten in der Innenstadt von Frankfurt/M. reicht für die Verhängung zonenbezogener Diesel-Fahrverbote nicht aus. Weil demnach ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der anderslautenden Entscheidung der Vorinstanz bestünden, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Anträgen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden entsprochen, berichtet lto.de. Das VG hätte prüfen müssen, ob mildere Mittel als die Ultima Ratio des Fahrverbots in Betracht kommen könnten. Zugleich wurde ein Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, das Fahrverbot trotz laufenden Verfahrens umzusetzen sowie den Luftreinhalteplan zu veröffentlichen. Derweil prüfe die DUH die "juristischen Möglichkeiten", ein Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Autobahnen durchzusetzen, berichtet u.a. die taz (Sinan Recber). Wegen des CDU-Parteitagsbeschlusses, die Gemeinnützigkeit der DUH prüfen lassen zu wollen, habe sich die Organisation nun hilfesuchend in einem Brief an EU-Justiz- und Verbraucherschutzkommissarin Věra Jourová gewandt. Dies berichtet die SZ (Markus Balser).

OVG RP zu "Reichsbürgern": Wer dem Spektrum der sogenannten Reichsbürgerbewegung zugehört, also geltende Rechtsvorschriften in Abrede oder unter Vorbehalt stelle, fehlt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Dies führte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Eilbeschlüssen aus, über die lto.de berichtet.

LAG BE-BB zu Home Office: Das arbeitsvertragliche Weisungsrecht beinhaltet nicht ohne Weiteres das Recht, Arbeitnehmern einen Home-Office- oder auch Telearbeitsplatz zuzuweisen. Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen vermeintlicher beharrlicher Arbeitsverweigerung ist deshalb unwirksam. Dies entschied nach Meldung von lto.de das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer nun veröffentlichen Entscheidung aus dem Oktober.

LAG BE-BB – Lohngleichheit: Vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verfolgt die Journalistin Birte Meier ihr Anliegen weiter, das ZDF zu einer Entschädigungszahlung wegen einer vorgeblich geschlechtsbedingt zu geringen Vergütung verurteilten zu lassen. Die Vorinstanz hatte hierzu entschieden, dass das Gehalt der klagenden fest-freien Mitarbeiterin nicht mit jenem von Festangestellten verglichen werden könnte, schreibt die SZ (Verena Mayer). Auch das LAG habe in der mündlichen Verhandlung Zweifel an der klägerischen Argumentation angemeldet.

LG Hamburg – G-20-Ausschreitungen: Unter regem Publikumsinteresse hat das Landgericht Hamburg ein Strafverfahren gegen fünf mutmaßlich an den Ausschreitungen um den G-20-Gipfel Beteiligte eröffnet. Den Angeklagten wird u.a. schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Sie sollen durch ihre Teilnahme an Ausschreitungen in der Altonaer Elbchaussee einen Sachschaden von mindestens einer Million Euro mitverursacht haben. Der Nachweis konkreter Taten sei nach Ansicht der Anklagebehörde nicht erforderlich, weil sich die Angeklagten die Handlungen des gesamten Demonstrationszuges zurechnen lassen müssten, schreibt die FAZ (Matthias Wyssuwa) über den Prozessauftakt und rekapituliert das vorprozessuale Geschehen. Auch taz (Marco Carini) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten.

LG Berlin zu "Migrantenschreck"-Händler: Wegen illegalen Waffenhandels hat das Landgericht Berlin den Betreiber eines Online-Shops mit dem Namen "Migrantenschreck" zu fast drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bericht der taz (Daniel Mützel) legt auch die geschäftlichen Beziehungen des Verurteilten zu Verlagen aus dem rechten Spektrum dar.

LG Bonn – Cum-Ex: Zur Bewältigung der zu erwartenden Prozesse zu sogenannten Cum-Ex-Steuerdeals hat das Landgericht Bonn eine zusätzliche Strafkammer eingerichtet, im nächsten Jahr soll eine weitere folgen. Das wohl erste Verfahren gegen zwei Kronzeugen der zuständigen Staatsanwaltschaft Köln sei demnächst geplant, aber noch nicht terminiert. Dies berichten FAZ (Marcus Jung) und Hbl (René Bender).

Recht in der Welt

ICSID – Deutschland/Vattenfall: Das beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) anhängige Schiedsverfahren zu möglichen Entschädigungsansprüchen Vattenfalls gegen die Bundesrepublik ist gegenwärtig suspendiert, nachdem die Bundesregierung die Disqualifikation des gesamten Schiedsgerichts beantragt hat. Dies berichtet Rechtsanwalt Markus Burgstaller in einem Gastbeitrag für den Recht-und-Steuern-Teil der FAZ. Innerhalb Europas stehe nach der Achmea-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ohnehin die Zukunft von Schiedsgerichten auf dem Prüfstand.

EU/Schweiz – Institutionelles Abkommen: Rechtsprofessor Andreas Glaser teilt auf verfassungsblog.de eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Rechtsfolgen des zwischen der Schweiz und der EU ausverhandelten Institutionellen Abkommens.

Sonstiges

Fall Anis Amri: Zum zweijährigen Jahrestag des Anschlags auf den Berliner Breitscheidplatz fasst die taz (Konrad Litschko) in einem Schwerpunkt-Bericht bisherige Erkenntnisse zusammen. Der FAZ-Einspruch (Helene Bubrowski) befragt den stellvertretenden Grüne-Fraktionsvorsitzenden Konstantin von Notz in dessen Funktion als Mitglied des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu seinen Eindrücken, die bisherige Arbeit des U-Ausschusses und die Kooperationsbereitschaft der Sicherheitsbehörden gegenüber dem Ausschuss und untereinander.

NSU-U-Ausschuss BW: Der Welt (Stefan Aust) liegt der Abschlussbericht des zweiten baden-württembergischen NSU-Untersuchungsausschusses vor. Seiner eigentlichen Aufgabe, mögliche Mittäter oder -wisser des Mordes an der Polizistin Michele Kiesewetter auszumachen, sei der Ausschuss nur bedingt nachgekommen. So seien die "merkwürdigen Todesfälle" von Zeugen aus der Heilbronner Rechtsextremisten-Szene "eher oberflächlich behandelt" worden. Der Bericht soll morgen vorgestellt werden.

Zentralbanken: In einem ausführlichen Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch erläutert Doktorandin Sara Dietz die historischen und wirtschaftswissenschaftlichen Hintergründe der Unabhängigkeit von Zentralbanken und beschreibt im Weiteren, wie diese Unabhängigkeit "aus politischen Gründen" in Ländern wie den USA, der Türkei oder Ungarn unter Druck gerate.

Gesichtserkennung: Die taz-Nord (Jean-Philipp Baeck) interviewt Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter in Hamburg, zu der von seiner Behörde vorgenommenen, an den Innensenator gerichteten Anordnung, die im Zuge der G-20-Ausschreitungen von der Polizei eingerichtete biometrische Referenzdatenbank zu löschen.

Rechtsextreme Polizisten: Aus Anlass der Ermittlungen gegen ein mutmaßliches rechtsextremes Netzwerk bei der hessischen Polizei stellt zeit.de (Frida Thurm) Ansichten des Rechtsanwalts Mehmet Daimagüler zum Umgang mit rechtsextremen Polizisten dar. Die Polizei sei mitnichten ein Spiegelbild der Gesellschaft, vielmehr ein bestimmter Ausschnitt, schreibt Ronen Steinke (SZ) im Leitartikel.

Das Letzte zum Schluss

Bambi als Sanktion: Als Heimat kreativen Strafens erweisen sich wieder einmal die USA: Um einen Wilderer den gehörigen Respekt vor der tierischen Natur beizubringen, hat ihn ein Richter dazu verurteilt, während seiner einjährigen Haft mindestens einmal im Monat den Disney-Klassiker "Bambi" zu schauen. Die Glosse von David Hugendick (zeit.de) und der Beitrag der SZ (Martin Zips) enthalten weitere Filmtipps für den Gefängnisaufenthalt.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Dezember 2018: AfD scheitert in Karlsruhe / Rückwärtsgang für Fahrverbot? / Ausschreitungen in der Elbchaussee . In: Legal Tribune Online, 19.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32813/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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