Die juristische Presseschau vom 19. November 2025: Kessler-Zwil­linge starben mit Sui­zid­hilfe / BVerfG vor Ent­schei­dung zu Beam­ten­be­sol­dung / Jura-Examen wurden schwerer

19.11.2025

Der Bundestag hat es noch nicht geschafft, den assistierten Suizid zu regeln. Das BVerfG wird heute Beschlüsse zur Beamtenbesoldung veröffentlichen. Das Erste juristische Staatsexamen wird immer anspruchsvoller.

Thema des Tages

Suizidhilfe: Die Showstars Alice und Ellen Kessler haben ihrem Leben mit Hilfe der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ein Ende gesetzt. Dies erinnerte daran, dass es dem Bundestag seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 nicht gelungen ist, die Suizidhilfe gesetzlich zu regeln. 2015 hatte die damalige schwarz-rote Koalition mit § 217 StGB die organisierte Hilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt. Das BVerfG erklärte den Strafparagrafen 2020 jedoch für verfassungswidrig. Zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben gehöre auch die Möglichkeit, sich dabei helfen zu lassen. 2023 scheiterte im Bundestag eine Regelung der Suizidhilfe, die u.a. Beratungspflichten vorsah, weil die konkurrierenden Gesetzentwürfe jeweils keine Mehrheit erreichten. In dieser Wahlperiode soll ein neuer interfraktioneller Anlauf unternommen werden, hatte vor einigen Wochen der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci angekündigt. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), tagesschau.de (Frank Bräutigam), zeit.de und beck-aktuell. Die FAZ (Karin Truscheit) schildert zudem den Ablauf eines assistierten Suizids bei der DGHS.

Rechtspolitik

Anwaltschaft im Grundgesetz: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hält die Verankerung der Anwaltschaft im Grundgesetz ebenso für überflüssig wie die Bundestagsfraktion von CDU/CSU. Damit ist ein Entschließungsantrag von Rheinland-Pfalz und Bremen, der am Freitag im Bundesrat beraten wird, im Ergebnis voraussichtlich chancenlos. Der Antrag geht auf einen Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zurück, wonach Artikel 19 Grundgesetz (GG) durch einen Absatz 5 ergänzt werden sollte, der lauten soll: "Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen." LTO (Hasso Suliak) und beck-aktuell berichten.  

Justiz

BVerfG – Beamtenbesoldung: Das Bundesverfassungsgericht will an diesem Mittwoch Senatsbeschlüsse zur Beamtenbesoldung veröffentlichen. In sieben Pilotverfahren, die vom BVerwG und vom OVG Berlin-Brandenburg vorgelegt wurden, wurde moniert, dass die Besoldung der Beamt:innen in Berlin in den Jahren 2008 bis 2017 verfassungswidrig niedrig war. spiegel.de (Dietmar Hipp) stellt die Verfahren vorab vor.

BVerfG zu kirchlichem Arbeitsrecht: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Daniel Krotov zeigt sich auf dem JuWissBlog enttäuscht von dem Ende Oktober veröffentlichten "Egenberger-Beschluss" des Bundesverfassungsgerichts. Der Beschluss habe durchaus Potenzial gehabt, weisungsgebend für den Umgang mit Fällen zu sein, in denen die Fachgerichte eine Entscheidung des EuGH erwirken wollen, die der verfassungsgerichtlichen Parallelwertung durch das BVerfG zuwiderläuft. 

BVerwG zu Autobahnbau: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Lückenschluss der Autobahn A 1 durch das Vogelschutzgebiet "Ahrgebirge" zurückgewiesen. Die Ausnahme vom Vogelschutz sei zu Recht mit der "öffentlichen Sicherheit" begründet worden, weil das Autobahnnetz für die Verteidigung wichtig sei. spiegel.de berichtet.

VerfGH NRW zu Kommunalfinanzen: Acht Städte – u.a. Düsseldorf, Dortmund und Köln – sind vor dem NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster mit ihren Klagen gegen das NRW-Gemeindefinanzierungsgesetz gescheitert. Beim Verfahren, mit dem das Land die Kommunen an den Steuereinnahmen beteiligt, darf zwischen kreisangehörigen und kreisfreien Städten differenziert werden, entschied der Gerichtshof, dies sei sachlich vertretbar. Es liege kein Verstoß gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot vor. wdr.de (Martin Teigeler/Sabine Tenta) berichtet. 

OLG Thüringen zu Überwachung von Online-Prüfungen: Die Videoüberwachung von Studierenden während Online-Prüfungen ist rechtswidrig, wenn dabei biometrische Daten verarbeitet werden. Das entschied das Thüringer Oberlandesgericht. Die sog. Proctoring-Software soll den Betrug bei Prüfungen verhindern, wobei Studierende teilweise ihr gesamtes Zimmer abfilmen, einer Gesichtserkennung zustimmen oder dem Überwachungssystem Zugriff auf den gesamten Computer geben mussten. Im Fall einer Studierenden der Uni Erfurt sehen die Richter:innen nun einen rechtswidrigen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung und sprachen der Klägerin zudem 200 Euro Schadensersatz zu. netzpolitik.org (Markus Reuter) und spiegel.de berichten. 

KG Berlin zu Handy am Steuer/KI in der anwaltlichen Praxis: Weil eine KI-generierte Beschwerdeschrift keinen erkennbaren Bezug zum Tatvorwurf hatte, durchgehend Textbausteine enthielt und auch sonst wenig Sinn ergab, hat das Kammergericht Berlin die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in einem Bußgeldverfahren als unbegründet verworfen. Die Textbausteine der Beschwerdebegründung befassten sich mit Geschwindigkeitsübertretungen, obwohl es um die Nutzung elektronischer Geräte am Steuer ging. Darüber hinaus hatte die Rechtsmittelschrift zahlreiche unwahre Behauptungen zum Verfahrensablauf enthalten, weshalb das Gericht auf das Sachlichkeitsgebot gem. § 43a Abs. 3 S. 2 BRAO verwies. Der Anwalt war bereits in anderen Verfahren durch wirre, KI-generierte Schriftsätze aufgefallen. beck-aktuell (Jannina Schäffer) berichtet.

OLG Frankfurt/M. zu geschlechtsbezogener Anrede: Eine nicht-binäre Person hat keinen Anspruch auf eine Entscheidung darüber, ob die Ansprache mit „Sehr geehrter Herr“ in verfahrensleitenden Schreiben zulässig ist. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Bei den Schreiben des Gerichts handele es sich nicht um Justizverwaltungsakte, weshalb der Rechtsweg gar nicht erst eröffnet sei. Die Anrede per se enthalte keine Regelung, sondern sei eher eine gängige Höflichkeit. Auch sei die Anrede keine Maßnahme, sondern eher der "justizförmigen Verwaltungstätigkeit" zuzuordnen. Die klagende Person hatte gem. § 23 Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) die Feststellung begehrt, dass die geschlechtsspezifische Anrede unzulässig und deshalb zu unterlassen sei. Es berichten beck-aktuell und LTO.  

OVG Bremen zu Daueraufenthaltsrecht: Die Frist für den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts für EU-Bürger:innen nach § 4a Abs. 1 S. 2 Freizügigkeitsgesetz wird unterbrochen, wenn die betreffende Person inhaftiert ist. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Bremen. Damit ein Daueraufenthaltsrecht nach fünf Jahren entsteht, müsse die Person während ihres Aufenthalts auch ununterbrochen Freizügigkeit genossen haben, wozu auch eine Erwerbstätigkeit gehöre. Der betroffene Kläger sei 2013 eingereist und habe aus Sicht des Gerichts mehr Zeit in Haft verbracht als in Freiheit. Es berichtet beck-aktuell.

LAG Hamm zu AU-Bescheinigung: Das Landesarbeitsgericht Hamm hat im September die fristlose Kündigung eines Beschäftigten gebilligt, der eine im Internet gekaufte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes aus dem Nicht-EU-Ausland eingereicht hatte. Im Interview mit spiegel.de (Florian Gontek) rät Rechtsanwalt Anton Barrein: "Greifen Sie auf keinen Fall auf eine Online-Krankschreibung zurück, die Sie gekauft haben, ohne untersucht worden zu sein. Sie hat keinen Beweiswert."

LSG Berlin-BB zu Arbeitsunfall während Rufbereitschaft: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift während der Rufbereitschaft erst nach Verlassen der Haustür. Das entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Anfang November. Grundsätzlich ist das "Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit" vom Versicherungsschutz erfasst. Ein Sturz im Treppenhaus nach Verlassen der Wohnungstür, aber vor Verlassen der Haustür, stehe jedoch nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten, beruflichen Tätigkeit. Dieser strenge Maßstab sei anzulegen, da es im Interesse der Rechtssicherheit leicht feststellbare und an objektive Merkmale anknüpfende Grenzen brauche. Etwas anderes gelte für eine Tätigkeit im Homeoffice. Es berichtet LTO.

LG Hamburg - Entführung der Block-Kinder: Der Israeli David Barkay, der als Haupttäter der Entführung gilt, soll noch in diesem Jahr vor dem Landgericht Hamburg aussagen. Nach Informationen von spiegel.de (Claas Meyer-Heuer u.a.) befindet er sich unter Zusage von freiem Geleit bereits in Deutschland und hat in den letzten Tagen bei der Polizei ausgesagt. Dabei habe er Christina Block schwer belastet. Sie habe von Beginn an alles gewusst. Barkay soll die Entführung der Block-Kinder aus Dänemark geplant und das Entführungs-Team geleitet haben. 

LG München I zu KI-Training/OpenAI: Nun befassen sich auf dem Verfassungsblog auch Linda Kuschel und Darius Rostam, Juniorprofessorin und Rechtsanwalt, mit dem Urteil des Landgerichts München I, das erstmals in der EU umfassend eine rechtliche Bewertung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien zum Training von KI-Sprachmodellen vornimmt. Die Entscheidung, so die Autor:innen, markiere einen folgenreichen, aber vorläufigen Orientierungspunkt. Die Richter:innen hatten entschieden, dass OpenAI es unterlassen muss, geschützte Werke, wie Liedtexte, beim Training ihrer KI-Modelle zu vervielfältigen. 

In der FAZ beschreibt auch der Anwalt Nils Rauer das Urteil und kontrastiert es mit einer Entscheidung des englischen High Courts von Anfang November, der keine Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte bereits im KI-Modell selbst erkennen konnte.

LG Hamburg – Messerangriff im Hauptbahnhof: Vor dem Landgericht Hamburg hat der Prozess gegen eine Frau begonnen, die im Mai zahlreiche Menschen mit einem Messer verletzt hat. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchten Totschlag in 21 Fällen vor, davon 15 Fälle in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Frau hat die Tat bereits gestanden, gilt aufgrund ihrer psychischen Erkrankung aber als schuldunfähig. Es berichtet zeit.de.

LG Stuttgart – quadratischer Haferriegel: Vor dem Landgericht Stuttgart zeichnete sich ab, dass die wettbewerbsrechtliche Klage von Ritter Sport gegen den quadratischen Haferriegel "Monnemer Quadrat Bio", der an den quadratischen Stadtaufbau Mannheims erinnert, in erster Instanz wenig Erfolgschancen hat. Das Gericht rief die Parteien zu einem Vergleich auf, weil sonst ein jahrelanger Rechtstreit durch alle Instanzen drohe. Die FAZ berichtet. 

AG Ulm – Volksverhetzung/"Parasiten": Die Welt (Frédéric Schwilden) berichtet über die vom Amtsgericht Ulm gebilligte Hausdurchsuchung bei einem Mann, der sich als "libertär" bezeichnet und in einem X-Post alle Personen, die vom Staat finanziert werden, als "Parasiten" bezeichnete. Namentlich erwähnt werden Politiker, Beamte und Angestellte in Staatsunternehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Volksverhetzung. Der Anwalt des Mannes, der Ex-AfD-Abgeordnete Marcus Pretzell, sieht die Besonderheit in diesem Fall, dass sogar eine erkennungsdienstliche Behandlung angeordnet worden war. 

DFB-Sportgericht: Im Interview mit beck-aktuell (Jannina Schäffer) spricht DFB-Sportrichter Markus Seip über rote Karten, Pyrotechnik, Rechtsmittelzüge und warum er sein Ehrenamt liebt. 

Recht in der Welt

USA – Wahlkreisreform in Texas: Ein Bundesgericht untersagte es dem US-Bundesstaat Texas in einer einstweiligen Verfügung, einen im Sommer beschlossenen Wahlkreiszuschnitt als Grundlage für die Midterm-Wahlen im November 2026 zu nutzen. Der neue Wahlkreiszuschnitt benachteilige bestimmte Bevölkerungsgruppen und sei damit rassistisch motiviert. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden. spiegel.de berichtet. 

Brasilien – Jair Bolsonaro: Im Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten Brasiliens Jair Bolsonaro hat das brasilianische Oberste Gericht neun weitere Mitangeklagte verurteilt. Wie zeit.de berichtet, seien sechs Militärangehörige und ein Polizist für schuldig befunden worden, im Jahr 2022 die Ermordung von Präsident Lula da Silva im Zuge eines Putschversuchs zugunsten seines rechtsextremen Vorgängers Bolsonaro geplant zu haben. Bolsonaro selbst war im September zu 27 Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. 

Juristische Ausbildung

Examensniveau: Die Klausuren des ersten Examens sind im Laufe der Jahrzehnte deutlich schwieriger geworden. Dies zeigt eine Studie, in der die Schwierigkeit vierer Klausurengenerationen (1948, 1970er, 1990er, 2020er) aus dem Ersten Staatsexamen in Hessen und Baden-Württemberg untersucht wurde. Danach werden inzwischen mehr Rechtsgebiete abgefragt und mehr Aufgaben gestellt und die Sachverhalte und die Lösungsskizzen seien immer umfangreicher geworden. Dieser Schwierigkeitsanstieg sei jedoch rechtsfertigungsbedürftig, argumentieren auf LTO-Karriere Adrian Hemler und Malte Krukenberg, Habilitand und Jurist. Sie plädieren für eine kleine schnelle Reform des Staatsexamens sowie eine tiefergehende Reform der juristischen Ausbildung.

KI im Jurastudium: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet über eine Veranstaltung zur Integration von KI ins juristische Studium an der Bucerius Law School. Die Diskussion habe ergeben: "Bei der Vermittlung digitaler Kompetenzen gibt es für die Universitäten noch viel zu tun." Aber auch die Nachwuchsjurist:innen seien in der Bringschuld, sich solche Kompetenzen anzueignen.

OVG Sachsen zu Referendariat und Verfassungstreue: Auf LTO erläutert Felix Thrun, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Habilitand, warum Bewerber:innen mit extremistischen Bestrebungen, die in anderen Bundesländern tendenziell abgelehnt werden, in Sachsen Zugang zum Referendariat haben. So habe der Sächsische Verfassungsgerichtshof mit seiner Entscheidung aus dem Jahr 2022 der sächsischen Justiz eine sehr einstellungsfreundliche Auslegung des sächsischen Ausbildungsgesetzes aufgezwungen. Dies bestätige sich nun mit dem Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts von Ende Oktober, das dem rechten Aktivisten John Hoewer den Zugang zum Referendariat gewährte. Dieser sächsische Sonderweg dürfte nun zu einem verstärkten Pull-Effekt auf rechte Nachwuchsjurist:innen haben, so die Befürchtung des Autors. Als Auswege kämen eine Änderung des Ausbildungsgesetzes oder auch eine abstrakte Normenkontrolle zum BVerfG in Betracht.

Sonstiges

Marke AfD: Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante entschied, dass die AfD die Rechte am Partei-Logo sowie am Namenskürzel verliert. Begründung: Die Marke sei über einen Zeitraum von fünf Jahren nicht ernsthaft kommerziell genutzt worden. Die AfD will Rechtsmittel einlegen, verweist aber auch auf den weiterbestehenden namensrechtlichen Schutz. Die SZ berichtet. 

 

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LTO/ali/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. November 2025: . In: Legal Tribune Online, 19.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58660 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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