Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2020: BGH erneut zu Rasern / Anklage wegen Tier­garten-Mord / EuGH zu unga­ri­schem NGO-Gesetz

19.06.2020

Verlängerung für einen der beiden Kudamm-Raser: Der BGH bestätigt eine Mord-Verurteilung und hebt die zweite wiederum auf. Der Generalbundesanwalt hat die Anklage zum Tiergarten-Mord fertiggestellt und Ungarn unterliegt mal wieder vor dem EuGH.

Thema des Tages

BGH zu Kudamm-Rasern: In der zweiten Entscheidung zur Verurteilung der beiden "Kudamm-Raser" hat der Bundesgerichtshof die lebenslängliche Freiheitsstrafe von Hamdi H., dessen Wagen im Februar 2016 mit einem dritten Fahrzeug kollidierte und dessen Fahrer dabei tötete, bestätigt. So durfte das LG aus dem "außergewöhnlich gefährlichen Fahrverhalten" auf einen bedingten Tötungsvorsatz schließen, berichtet lto.de (Christian Rath) von der mündlichen Urteilsverkündung. Das Landgericht konnte einen bedingten Tatvorsatz auch trotz der bei einem Unfall bestehenden Eigengefährdung des Rasers annehmen. Beim zweiten Fahrer Marvin N. sei dagegen ein gemeinsamer Tatentschluss als Voraussetzung der landgerichtlich angenommenen Mittäterschaft nicht nachgewiesen. Der BGH habe verdeutlicht, dass es in Raser-Fällen keine "fallübergreifenden", schematischen Lösungen gebe. Damit sei zwar keine Rechtssicherheit geschaffen, als "eigentliche Botschaft des Urteils" könne aber gelten, dass es möglich sei, Raser als Mörder zu verurteilen. SZ (Wolfgang Janisch) und spiegel.de (Wiebke Ramm) berichten ebenfalls.

Jost Müller-Neuhof (Tsp) zweifelt an der Gerechtigkeit der Entscheidung. Die nach dem Unfall auf öffentlichen Druck hin eingeführte "enge gesetzliche Mord-Schablone, reserviert für die schlimmste vorsätzliche Untat" passe nicht, wenn eine Verurteilung von Zufällen abhängt. Constantin van Lijnden (FAZ-Einspruch) hält fest, dass die lange Verfahrensdauer "nichts mit juristischen Fingerübungen oder einer künstlichen Verunklarung des Offenkundigen zu tun" habe. Trotz "instinktiver Abscheu" gegen Angeklagte mit einem abenteuerlichen "Lifestyle" sollte "Dankbarkeit" darüber herrschen, "dass über Schuld und Unschuld mit einem Maß an Nüchternheit und Sorgfalt entschieden wird, das im öffentlichen Diskurs" häufig fehle.

Corona und Recht

Corona – Einschränkungen: Die von der Bundesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens erfolgten auf Grundlage "einer Gesamtbetrachtung", die ergab, dass "mehrere gleichzeitige, nicht pharmakologische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen sind". So lautet eine Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Linke), von der die taz (Heike Haarhoff) berichtet. Eine Evaluierung der Maßnahmen sei bislang unterblieben. Zur Verhältnismäßigkeit sei mitgeteilt worden, "dass der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger für die Bundesregierung eine besonders hohe Bedeutung hat".

Rechtspolitik

Hasskriminalität: Gegen die Stimmen von AfD und Linken sowie bei Enthaltung der Grünen- und FDP-Fraktion hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verabschiedet. Somit stehe nun auch die Androhung von Körperverletzungen oder sexueller Gewalt unter Strafe, berichtet zeit.de. spiegel.de (Max Hoppenstedt) führt in einer Analyse mögliche Probleme an. So seien Plattformen zur Meldung von Inhalten erst ab einer Nutzerzahl von zwei Millionen Nutzern verpflichtet, wichtige Plattformen wie Telegram also gar nicht betroffen.

Kindesmissbrauch: Im Bundestag hat Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) ihre Pläne zur Verschärfung der Strafen für Kindesmissbrauch vorgestellt. So solle auch der Besitz von Kinderpornographie als Verbrechen geahndet werden, schreibt lto.de über den Auftritt der Ministerin. Wären hiervon Jugendliche betroffen, hätten Jugendrichter die Möglichkeit, altersentsprechende Strafen zu verhängen.

Antidiskriminierungsgesetz: spiegel.de (Timo Lehmann) berichtet zu einer auf der Innenministerkonferenz erzielten Übereinkunft zum umstrittenen Berliner Antidiskriminierungsgesetz. Der Innensenator der Hauptstadt, Andreas Geisel (SPD), solle schriftlich erklären, dass die Regelung mit ihrer Beweislastumkehr bei Behauptungen rassistischer Diskriminierung keine Auswirkungen auf Polizeibeamte anderer Bundesländer habe. Diese würden demnach auch weiterhin zu Einsätzen nach Berlin geschickt.

Polizeigesetz Berlin: Der zu Beginn der Woche vorgelegte Änderungsentwurf des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes wird von netzpolitik.org (Marie Bröckling) als "Gegenmodell" zu Regelungen anderer Bundesländer begrüßt, bei denen "es immer nur eine Richtung gibt: mehr Rechte für die Polizei". So würden Befugnisse für anlasslose Personenkontrolle eingeschränkt und Kennzeichnungspflichten konkretisiert. Geplant sei die Verabschiedung der Änderungen im Winter.

Lieferketten und Menschenrechte: Zur aktuellen Diskussion über ein Lieferkettengesetz stellt Rechtsanwalt David Krebs auf verfassungsblog.de das Konzept des Globalisierungsfolgenrechts vor, "um der Auseinandersetzung mit Globalisierungsfolgen in der rechtspolitischen und -wissenschaftlichen Debatte einen begrifflich-konzeptionellen Rahmen zu geben."

Mietrecht: In seiner Eigenschaft als Bundesbauminister hat Horst Seehofer (CSU) den Referentenentwurf eines "Baulandmobilisierungsgesetzes" in die Verbändeanhörung gegeben. Kritiker auch der Union bemängelten Widersprüchlichkeiten, schreibt das Hbl (Silke Kersting). Der Entwurf mache es schwieriger, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Dies konterkariere Versuche wie das Baukindergeld, das  Anreize für die Schaffung von Wohnungseigentum bieten solle.

"Rasse" und GG: In einem Interview mit der Welt (Frederik Schindler) legt Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold dar, warum sie die Forderung nach Streichung der "Rasse" aus dem Grundgesetz nicht teilt. Der Rechtsbegriff sei ein notwendiges Instrument, um Rassismus antidiskriminierungsrechtlich angehen zu können.

Justiz

EuGH – LKW-Maut: In seinen Schlussanträgen zum Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Berechnung der deutschen LKW-Maut hat Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Oe ausgeführt, dass nach der EU-Wegekostenrichtlinie allein Infrastrukturkosten in Ansatz zu bringen seien. Die bisherige Praxis, auch die Kosten der Verkehrspolizei zu berücksichtigen, dürfte damit hinfällig sein, prognostiziert zeit.de.

OLG Frankfurt/M. – Mordfall Walter Lübcke: Der Prozess zur Ermordung von Walter Lübcke wurde am Oberlandesgericht Frankfurt/M. mit der Inaugenscheinnahme des Videos des später widerrufenen Geständnisses des Hauptangeklagten fortgesetzt. In der vierstündigen Aufnahme beschreibt E. seinen rechtsextremistischen Werdegang, bei dem das Thema "Überfremdung und Ausländerkriminalität" stets präsent gewesen sei, so spiegel.de (Julia Jüttner). Lübckes Appell bei einer von Stephan E. besuchten Veranstaltung in Lohfelden sei ein Schlüsselmoment gewesen, infolgedessen er das Haus Lübckes regelmäßig aufgesucht habe um sich mit den dortigen Verhältnissen vertraut zu machen. Seine Verteidigung habe geltend gemacht, dass der beim Geständnis nicht anwaltlich begleitete E. während der Vernehmung unter dem Einfluss eines Beruhigungsmittel gestanden habe, schreibt etwa zeit.de (Martin Steinhagen). Berichte bringen auch FAZ (Marlene Grunert) und SZ (Annette Ramelsberger). Das Verfahren wird am 30. Juni fortgesetzt.

OLG Düsseldorf – Nord Stream 2: Das Hbl (Klaus Stratmann) berichtet zu einer von der Nord Stream 2 AG beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegten Beschwerde gegen eine Entscheidung der Bundesnetzagentur. Nach letzterer erfüllt die von Nord Stream aktuell noch gebaute Ostseepipeline nicht die Bedingungen für eine Freistellung von EU-Regulierung auf Grundlage der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie bzw. dem nationalen Energiewirtschaftsgesetz. Nord Stream mache geltend, die Pipeline aufgrund der bereits getätigten Investitionen zum Stichtag im Mai im wirtschaftlichen Sinne fertiggestellt zu haben und damit freistellungsberechtigt zu sein.

BayVerfGH – Volksbegehren "Mietenstopp": Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof will ein Bündnis die von der Landesregierung verweigerte Zulassung des Volksbegehrens "Sechs Jahre Mietenstopp" erreichen. Die SZ (Stephan Handel) berichtet über die Verhandlung. Umstritten ist vor allem, ob das Land überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht hat. Die Urteilsverkündung ist für den 16. Juli geplant.

LG Augsburg – Steuersparmodell "Goldfinger": Das Strafverfahren zum umstrittenen Steuersparmodell "Goldfinger" wird am Landgericht Augsburg nach Abweisung eines Befangenheitsantrags fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte an der richterlichen Formulierung, die weitere Fortsetzung sei "Ressourcenverschwendung", Anstoß genommen, schreibt die FAZ (Marcus Jung). Ihr daraufhin gestellter Befangenheitsantrag war jedoch erst zwei Tage später und damit nicht mehr unverzüglich gestellt worden.

KG Berlin – Mord an Georgier: Wegen der Tötung eines georgischen Staatsbürgers im August 2019 im Berliner Kleinen Tiergarten hat der Generalbundesanwalt den russischen Staatsbürger Sergei Krassikow wegen Mordes angeklagt. Die nun vorgestellte Anklage gehe von einem Auftrag "staatlicher Stellen der Zentralregierung" Russlands aus, schreibt u.a. die FAZ (Markus Wehner). Der Bericht der SZ (Ronen Steinke u.a.) erinnert auch an den ebenfalls beim Berliner Kammergericht geführten "Mykonos"-Prozess, bei dem das iranische Regime als Drahtzieher eines Anschlags auf ein Restaurant benannt wurde. Mögliche negative Auswirkungen auf das deutsche Verhältnis zu Russland untersucht zeit.de (Michael Thumann) in einer Analyse. Deren Ausmaß könnte nicht zuletzt von US-Präsident Donald Trump abhängen, der aktuell "beharrlich" die Nähe des russischen Präsidenten suche. Nach dem Leitartikel von Berthold Kohler (FAZ) darf die Bundesregierung mit ihren bereits angekündigten "weiteren Maßnahmen" gegen Russland nicht "lange auf sich warten lassen". Anderenfalls entstünde der Eindruck "eines Freibriefs für Aggressionen aller Art".

BVerfG-Vizepräsidentin König: Die FAZ (Reinhard Müller) porträtiert die im Bundestag neugewählte Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts Doris König. Sie habe "eher den europarechtlichen Blickwinkel" und sei ein "pragmatischer Richtertyp".

Recht in der Welt

Ungarn – EuGH zum NGO-Gesetz: Das in Ungarn im Jahr 2017 verabschiedete Transparenz-Gesetz, nach dem aus dem Ausland unterstützte NGOs bestimmten Publikations- und Deklarationspflichten unterworfen sind, verstößt gegen Unionsrecht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Die Bestimmungen verletzten die Grundfreiheit des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs und seien geeignet, gegen betroffene Organisationen ein Klima des Misstrauens zu schaffen, schreiben die FAZ (Stephan Löwenstein) und taz.de (Christian Rath). Eine Klage gegen das ungarische "Stop Soros"-Gesetz, das die Tätigkeit von flüchtlingsunterstützenden Organisationen kriminalisiert, sei derzeit noch anhängig. Barbara Oertel (taz) zweifelt, ob die Entscheidung den ungarischen Premierminister Viktor Orban beeindrucken wird, er sei schließlich "beim EuGH Stammkunde".

Kroatien/USA – Diesel-Skandal: Das Hbl (Volker Votsmeier u.a.) berichtet zum Fall des in Kroatien aufgrund eines in den USA ausgestellten internationalen Haftbefehls festgenommenen früheren Audi-Dieselmotorenentwicklers Axel Eiser. Gegen den Ingenieur werde auch weiterhin wegen mutmaßlicher Verwicklung in den Diesel-Skandal ermittelt, bislang jedoch ohne Pläne für eine Inhaftierung. Dies könne dazu führen, dass Kroatien Eiser in die USA ausliefere.

Juristische Ausbildung

Lehrbetrieb: Im Interview mit lto.de (Hasso Suliak) äußert sich Rechtsprofessor Bernhard Kempen als Präsident des Deutschen Hochschulverbandes zu seiner Hoffnung, im kommenden Wintersemester flächendeckend zu einem allgemeinen Präsenzbetrieb zurückkehren zu können, möglichen positiven Erfahrungen der vergangenen Monate und einem möglichen "Corona-Bonus" für Kandidaten der diesjährigen Examenskampagne.

Sonstiges

Musterfeststellungsklage: Für den FAZ-Einspruch zieht Rechtsanwalt Martin Mekat eine Zwischenbilanz zur Musterfeststellungsklage. Nach deren Einführung im November 2018 stehe im "derzeit prominentesten" Verfahren am Oberlandesgericht Braunschweig der großangelegte Vergleichsschluss zwischen VW und VW-Diesel-Fahrern, dessen praktische Schwierigkeiten bei der Zustellung der Vergleichsangebote den Gesetzgeber zu einer Überarbeitung der Vorschriften über das Klageregister und das Vergleichsprozedere veranlassen sollten. Andere kleinere Verfahren befänden sich nach stattgebenden erstinstanzlichen Entscheidungen in der Revision beim Bundesgerichtshof. Coronabedingt prognostiziert der Autor weitere Verfahren, etwa zu den von Reiseveranstaltern ausgestellten Gutscheinen.

"Prinzenfonds": Georg Friedrich von Preußen, das gegenwärtige Oberhaupt der ehemaligen deutschen Herrscherfamilie Hohenzollern, zeigt sich nicht zimperlich im Umgang mit Historikern und Journalisten, die sich kritisch mit den Entschädigungsforderungen der Familie auseinandersetzen. Um die von Abmahnungen und Prozessen Bedrohten zu unterstützen, hat das Portal FragDenStaat.de nun einen "Prinzenfonds" eingerichtet, mit dem Rechtshilfe finanziert werden soll. spiegel.de (Danny Kringiel) berichtet.

PKW-Maut: Vor einem Jahr stoppte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Pläne einer deutschen PKW-Maut für Ausländer. Im hierzu eingerichteten Untersuchungsausschuss des Bundestags wächst mittlerweile der Unmut über das "Muster", nach dem Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums die Verantwortung für rechtlich fragwürdige Handlungen stets von sich wiesen, schreibt die SZ (Markus Balser). So seien etwa in der Vergabestelle im Herbst 2018 "Probleme beim Vergabeprozess" aufgefallen. Das Ministerium beziffere die Kosten des gescheiterten Projekts mittlerweile mit rund 77 Millionen Euro, meldet lto.de. In diesem Betrag seien Schadensersatzforderungen der vorgesehenen Betreiber noch nicht eingerechnet.

Das Letzte

Edda heißt jetzt Wilma: Vor einem guten Jahr erregte das Schicksal der zunächst gepfändeten und dann über einen eBay-Aushang verkauften Mopsdame "Edda" die Gemüter. Der Anbieter, als Vollstreckungsbeamter in den Besitz des Hundes kommen, kann sich über die Mitteilung der Einstellung der deswegen gegen ihn eingeleiteten Ermittlungen freuen. Wie lto.de schreibt, sind die rechtlichen Auseinandersetzungen zu dem mittlerweile "Wilma" getauften Tier damit aber noch nicht beendet. Vor dem Landgericht Münster versucht die Erwerberin einen Schadensersatz wegen angeblicher Krankheit des Mopses zu erstreiten.

 

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Juni 2020: BGH erneut zu Rasern / Anklage wegen Tiergarten-Mord / EuGH zu ungarischem NGO-Gesetz . In: Legal Tribune Online, 19.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41943/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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