Eine Anwältin mit Autismus-Diagnose muss sich auf Weisung der Kammer untersuchen lassen. Der scheidende BVerwG-Präsident kennt keinen Missbrauch von Verbandsklagen. Elon Musk hat zu spät gegen die Ziel-Änderung von OpenAI geklagt.
Thema des Tages
BGH zu Untersuchung einer Anwältin: Eine verhaltensauffällige Anwältin muss ihre gesundheitliche Eignung für ihren Beruf begutachten lassen. Mit nun veröffentlichtem Beschluss entschied der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs vor drei Wochen, dass die Anordnung der zuständigen Anwaltskammer im Einklang mit § 15 Bundesrechtsanwaltsordnung erging. Der Anwältin war eine Autismus-Störung diagnostiziert worden, nachdem sie im Widerspruch zum Mandantenwillen in einem Verfahren Berufung eingelegt hatte. Ob diese Störung therapierbar ist oder einer weiteren Ausübung des Anwaltsberufs im Wege steht, soll nun das Gutachten klären. Es berichtet beck-aktuell (Pia Lorenz).
Rechtspolitik
Leugnung des Existenzrechts Israels: Josef Schuster, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, begrüßte die Bundesratsinitiative Hessens als sinnvoll, wonach die Leugnung des Existenzrechts Israels künftig bestraft werden soll. beck-aktuell berichtet.
Justiz
Korbmacher im Interview: Die FAZ (Katja Gelinsky) sprach mit dem scheidenden Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts Andreas Korbmacher. Im Klimaschutz sieht er erst für die Zeit ab 2040 größeren Korrekturbedarf an den Programmen der Bundesregierung. Das Putenurteil des BVerwG sei kein Urteil gegen Massentierhaltung gewesen, das Tierschutzgesetz fordere keine Idealhaltung von Tieren, sondern die Einhaltung von Mindeststandards. Überlange Bauzeiten von Infrastrukturmaßnahmen seien nicht durch lange Gerichtsverfahren, sondern durch lange Planungs- und Genehmigungsphasen verursacht worden. Ein Missbrauch von Umweltverbandsklagen sei ihm nicht bekannt. Auch wenn der Gesetzgeber entscheide, dass Infrastrukturvorhaben von überragendem öffentlichen Interesse sind, müsse doch das Artenschutzrecht eingehalten werden. Es sei Aufgabe der Politik, Konflikte zwischen Infrastruktur und Naturschutz zu lösen, nicht der Gerichte.
BAG - kirchliches Arbeitsrecht/Egenberger: Nach mehr als einem Jahrzehnt könnte der Rechtsstreit zwischen der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger und der Diakonie an diesem Donnerstag zum Abschluss kommen. Vor der insgesamt dritten Verhandlung am Bundesarbeitsgericht fasst LTO (Tanja Podolski) das bisherige Verfahren zusammen. Im vergangenen Herbst hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das BAG bei seiner Entscheidung (in der Egenberger eine AGG-Entschädigung zugesprochen wurde) die vom Europäischen Gerichtshof eingeräumten nationalen Spielräume bei der Frage, ob Kirchenzugehörigkeit für die betreffende Position objektiv geboten und verhältnismäßig sei, nicht hinreichend genutzt habe. Dies werde nun nachzuholen sein.
EuGH zu Verlagsvergütung für Online-Nutzung: Das in der vergangenen Woche vom Europäischen Gerichtshof verkündete Urteil über die Zulässigkeit nationaler Regeln für Vergütungsmodelle für Presseverlage gegenüber Tech-Konzernen wird von Rechtsanwalt Konstantin Wegner auf beck-aktuell vertieft dargestellt.
BGH zu Täterschaft und Teilnahme: In einem nun veröffentlichten Beschluss aus dem Februar hob der BGH die Verurteilung eines Angeklagten auf, der als "Logistiker" einer Falsche-Polizisten-Bande an Betrugs- und Diebstahlstaten beteiligt war. Das Landgericht Bremen hatte ihn als Mittäter verurteilt. Laut BGH scheide eine Mittäterschaft jedoch aus, weil der Angeklagte die ergaunerte Beute vom "Abholer" entgegenzunehmen und weiterzuleiten hatte und dabei die Ausgangstat bereits beendet war. Gleichwohl komme eine vorbereitende psychische Beihilfe in Betracht, weil seine Zusammenarbeitszusage die Tatgeneigtheit der Haupttäter förderte. LTO
OLG Frankfurt/M. zu WhatsApp-Verhandlungen: Ein per WhatsApp abgegebenes Angebot kann nach 31 Tagen nicht mehr wirksam angenommen werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Anwendbar seien zwar die Regeln für ein Angebot unter Abwesenden, aus denen sich eine längere Annahmefrist ergebe. Nach 31 Tagen sei jedoch - auch angesichts der Streitsumme von 150.000 Euro - nicht mehr von "Rechtzeitigkeit" auszugehen und bestenfalls ein neues – nicht angenommenes – Angebot anzunehmen. Über die wohl erste obergerichtliche Entscheidung dieses Inhalts berichten LTO und beck-aktuell.
OLG Frankfurt/M. zu Bezeichnung von Transfrau: Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. bestätigte in der Berufungsinstanz die Verurteilung des Portals Nius zu einer Entschädigung von 6.000 Euro. Nius habe es zu unterlassen, die Klägerin als Mann zu bezeichnen und identifizierend über sie zu berichten. beck-aktuell berichtet.
VGH Bayern zu Dienstunfall: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verweigerte einer Lehrerin die von ihr begehrte Feststellung eines Dienstunfalls. Sie hatte behauptet, nach der Lektüre eines Zeitungsartikels, in dem abfällig über von ihr veranlasste Disziplinarmaßnahmen während einer Klassenfahrt berichtet wurde, eine depressive Episode erlebt zu haben, die schließlich in der Versetzung in den Ruhestand mündete. Der VGH erkannte im Grundsatz an, dass auch Presseberichte und darauffolgende Kommentierungen durch das Publikum als "äußere Einwirkungen" infrage kommen. Angesichts der vielfältigen Einwirkungen infolge des Vorfalls ließe sich jedoch nicht feststellen, dass die psychische Erkrankung kausal auf der Lektüre des Artikels beruhe. Über das Ende April verkündete Urteil berichtet beck-aktuell.
LG Würzburg - Mord an Mädchen auf Reiterhof: Am Landgericht Würzburg wird erneut über die Ermordung der damals 13-jährigen Sabine B. im Jahr 1993 auf einem Reiterhof verhandelt. Nachdem der BGH ein erstes Urteil gegen den Angeklagten, der zur Tatzeit 17 war, wegen lückenhafter und widersprüchlicher Beweiswürdigung aufhob, muss das LG nun erneut über die Anklage entscheiden. Die FAZ (Karin Truscheit) berichtet.
VG Gelsenkirchen zu Dienstort: In einem nun veröffentlichten Gerichtsbescheid äußerte sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Ende März zu den Voraussetzungen eines Versetzungsanspruchs von Beamten. Diese unterfielen dem Prinzip jederzeitiger Versetzbarkeit und müssten daher auch ggf. längere Pendelstrecken in Kauf nehmen. Der Wunsch einer Lehrerin, an eine näher am Wohnort gelegene Schule versetzt zu werden, blieb angesichts des Personalmangels ihrer aktuellen Schule und trotz belastender persönlicher Umstände ohne Erfolg. Dies berichtet LTO.
AG München zu Reisepreis-Rückerstattung: Das Amtsgericht München verweigerte einem Ehepaar, das nicht die geplante Kreuzfahrt antreten durfte, weil zuvor der Personalausweis der Ehefrau gestohlen worden war, die Rückerstattung des Reisepreises. "Die Sorge für die geeignete Beschaffenheit der Ausweispapiere" sowie auch deren Existenz seien der Risikosphäre der Reisenden zuzuordnen. LTO berichtet.
Kostenlose Strafverteidigung am AG Berlin-Tiergarten: Die taz (Jonas Bernauer) schildert in einer Reportage, wie das linke Bündnis "Stop Mass Criminalization" regelmäßig mit einem Anwalt ins Amtsgericht Berlin-Tiergarten kommt, um Angeklagten, die im beschleunigten Verfahren keine anwaltliche Vertretung haben, kostenlos zu helfen.
GBA – Anschlag von Solingen: Im nordrhein-westfälischen Untersuchungsausschuss wurde bekannt, dass die Bundesanwaltschaft gegen drei mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Solingen ermittelt. Die Beschuldigten hätten Issa Al-H. vor seinem Anschlag auf das Solinger Stadtfest im Sommer 2024 bestärkt und ihn zur Tat ermutigt, so LTO.
StA Köln – Cum-Ex/HSH Nordbank: Die Staatsanwaltschaft Köln will ein umfangreiches Cum-Ex-Verfahren gegen die HSH Nordbank an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgeben. Nach jahrelangen Ermittlungen habe sich gezeigt, dass kein Anknüpfungspunkt für eine Kölner Zuständigkeit bestehe. Das Hbl (Sönke Iversen/Volker Votsmeier) macht darauf aufmerksam, dass sich die Staatsanwaltschaft Hamburg schon einmal 2014 mit dem Komplex befasst hat, ohne ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die HSH Nordbank hatte damals eingeräumt, dass sie mit Cum-Ex-Manipulationen zwischen 2008 und 2011 Schaden in Höhe von 112 Mio. Euro verursacht hatte und hat die Summe 2013 zurückgezahlt.
Münchener Strafjustizzentrum: FAZ (Timo Frasch) und SZ (Susi Wimmer) berichten über die Eröffnung des neuen Strafjustizzentrums München. Die SZ (Gerhard Matzig) analysiert in einem separaten Beitrag auch die Architektur des neuen Gebäudekomplexes, der von außen nicht als Ort des Rechts kenntlich sei.
Recht in der Welt
USA – Elon Musk vs. OpenAI: Ein kalifornisches Gericht hat die Klage Elon Musks wegen vermeintlicher Täuschung über den Charakter der von ihm mitfinanzierten Firma OpenAI wegen Verjährung verworfen. Musk hatte sich 2020 von OpenAI zurückgezogen, aber erst 2024 behauptet, dass die Firma ihren wohltätigen Charakter verloren habe. Nachspiegel.de ging es vorrangig darum, die Leitung des Unternehmens auszutauschen.
USA – Donald Trump/IRS: US-Präsident Donald Trump hat seine mit zehn Milliarden Dollar bezifferte Schadensersatzklage gegen die Steuerbehörde IRS zurückgezogen. Nach Medienberichten könnte der Schritt im Zusammenhang mit einem Entschädigungsfonds für Menschen stehen, die unter der Vorgängerregierung Trumps wegen Straftaten verurteilt wurden. spiegel.de berichtet.
Tschechien – Marla-Svenja Liebich: Das über die Auslieferung der Rechtsextremen Marla-Svenja Liebich befindende tschechische Gericht vertagte seine Entscheidung ohne Angabe von Gründen auf den 1. Juni. In einer zweistündigen Anhörung legte Liebich dar, dass sie befürchte, in einem deutschen Männergefängnis zu Tode zu kommen. Die Bedingungen ihrer gegenwärtigen Unterbringung in Auslieferungshaft beanstandete Liebich gleichfalls. LTO rekapituliert in ihrem Bericht auch das bisherige Verfahren.
Spanien – Shakira: Ein spanisches Gericht hob die Verurteilung der kolumbianischen Sängerin Shakira wegen Steuerhinterziehung auf und ordnete die Rückerstattung von mehr als 55 Millionen Euro an. Das Finanzamt habe nicht hinreichend belegen können, dass Shakira im fraglichen Zeitraum tatsächlich ihren Hauptwohnsitz in Spanien gehabt hatte. In einer Stellungnahme widmete Shakira ihren "Triumph den Tausenden anonymen Bürgern, die jeden Tag von einem System missbraucht und erdrückt werden, das ihre Schuld voraussetzt und sie zwingt, ihre Unschuld aus einer wirtschaftlichen und emotionalen Ruine heraus zu beweisen", so LTO.
Israel – sexuelle Misshandlung von Häftlingen: Israel will die New York Times verklagen, kündigte das israelische Außenministerium vorige Woche an. Grund ist ein Beitrag des Pulitzer-Preisträgers Nicholas Kristof, der über 14 Palästinenser:innen schrieb, die ihm von sexueller Gewalt durch israelische Gefängniswärter, Soldaten und Siedler erzählt hatten. Die israelische Regierung sieht darin eine "der abscheulichsten und verzerrtesten Lügen" gegen den Staat Israel in der Geschichte der modernen Presse. Die taz (Mitsuo Iwamoto) berichtet.
IStGH - Chefankläger Khan: Die SZ (Ronen Steinke) portraitiert den Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Karim Khan, der seit einem Jahr sein Amt ruhen lässt, nachdem ihm zwei Mitarbeiterinnen sexuelle Übergriffe vorgeworfen hatten. Nun habe er erstmals seit seinem Rückzug zwei Video-Interviews mit wohlmeinenden Medien geführt. Danach sehe sich Khan als das Opfer einer Verschwörung israelfreundlicher Kräfte.
IRMCT – Ruanda: Der Internationale Residualmechanismus der Vereinten Nationen für Strafgerichtshöfe (IRMCT) hat mitgeteilt, dass der in seiner Haft befindliche Felicien Kabuga verstorben ist. Kabuga galt als Drahtzieher des Völkermords an der Volksgruppe der Hutu in Ruanda. Vor drei Jahren stellte der IRMCT seine gesundheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit fest, setzte aber die Beweisaufnahme fort. LTO berichtet.
Völkerrecht: Der FAZ-Einspruch (Finn Hohenschwert/Frederik Orlowski) veröffentlicht ein ausführliches Interview mit Angelika Nußberger und Claus Kreß. Die ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der ad hoc-Richter am Internationalen Gerichtshof nehmen Stellung zu Gegenwart und Zukunft des Völkerrechts, den diesem drohenden Gefahren auch durch das Nichtkritisieren offener Rechtsbrüche, zur aktuell am Internationalen Gerichtshof anhängigen Klage Südafrikas, das Israel einen Völkermord in Gaza vorwirft, sowie zur Chisinau-Erklärung des Europarats.
Sonstiges
Beamte in S-A: Die FAZ (Peter Carstens) befasst sich mit der Ankündigung der AfD, nach einer Regierungsübernahme in Sachsen-Anhalt 150 bis 200 Stellen im öffentlichen Dienst neu zu besetzen. Dies sei bei politischen Beamt:innen möglich. Staatsekretär:innen und Abteilungsleiter:innen können ohne Begründung in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden. Allerdings müssten die Nachfolger:innen verfassungstreu sein - was für den AfD-Landesverband, der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, ein Problem sein könne.
Im Leitartikel bezeichnet Reinhard Müller (FAZ) Beamte als "Hüter der Verfassung". Wenn ein Politiker oder ein Behördenleiter eine rechtswidrige Anweisung gibt, müsse der Beamte darauf hinweisen und müsse die Anweisung nicht befolgen.
Extremismusprüfung: Für das sogenannte Haber-Verfahren zur Überprüfung von Förderungsempfänger:innen fehle eine ausreichende Rechtsgrundlage, schreibt der Akademische Rat Felix Thrun auf dem Verfassungsblog. Auch eine 2023 für solche Fälle geschaffene Norm im Bundesverfassungsschutzgesetz erfülle angesichts geringer Voraussetzungen die verfassungsgerichtlichen Vorgaben nicht.
KI in der anwaltlichen Praxis: Rechtsanwalt Nico Kuhlmann macht auf LTO darauf aufmerksam, dass der Einsatz von KI-Tools in der anwaltlichen Praxis weit über die bloße Zeitersparnis hinausgeht. Wie in einem aktuellen Buch des britischen Juristen Richard Susskind beschrieben, seien Automation, Innovation und Elimination weitaus relevantere Dimensionen. Während Automation die maschinelle Durchführung von vorher händisch ausgeführten Arbeitsschritten beschreibe, meine Innovation Arbeitsschritte, die ohne die technologische Hilfe nicht möglich wären. Innovation schließlich beschreibe den Wegfall des Problems, das ursprünglich gelöst werden sollte.
Rechtsreport/Justizforschung: Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass der vom Allensbach-Institut und der Roland Rechtsschutzversicherung herausgegebene Rechtsreport nicht fortgesetzt wird. beck-aktuell (Maximilian Amos) befragt Rechtsprofessorin Anne Sanders zu möglichen Gründen und darüber hinaus auch zu Ansätzen, um das in Deutschland eher stiefmütterlich behandelte Themenfeld der Justizforschung zu institutionalisieren.
Das Letzte zum Schluss
Dauergast: Udo Lindenberg ist der wohl bekannteste deutsche Dauergast eines Hotels. Ein wesentlich kürzerer Aufenthalt eines 55-Jährigen in einem Berliner Flughafenhotel führt nun wohl zu einer Anklage. bild.de (Matthias Lukaschewitsch) berichtet, dass sich der ungebetene Gast den dortigen Aufenthalt mit einer herzzereißenden, aber erlogenen Geschichte erschlich und nach 16 Monaten – natürlich ohne zu bezahlen – verschwand. Nun wurde er festgesetzt und sieht sich einer Anklage sowie einer Rechnungsforderung von rund 100.000 Euro gegenüber.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/mpi/chr
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Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2026: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59998 (abgerufen am: 14.08.2026 )
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