Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2015: Polizei­beauftragter gegen Polizei­gewalt – Lösungen für Flüchtlinge – Deutsch-Banker zu Vorwürfen

19.05.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Banlieue-Unruhen: Vor zehn Jahren löste der Unfalltod zweier Jugendlicher in einer Pariser Vorstadt wochenlange Unruhen aus. Die Verstorbenen flüchteten vor Polizisten. Diese wurden nun vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen, berichtet die FAZ (Michaela Wiegel). Dem jetzigen Verfahren sind jahrelange Auseinandersetzungen über die tatsächliche Eröffnung vorausgegangen.

Russland – Extremismus/NGOs: Ein russischer Straftatbestand bestraft die Verbreitung extremistischer Inhalte u.a. auch über das Internet, ohne das fragliche Tatbestandsmerkmal genauer zu definieren. Menschenrechtsaktivisten im Land beklagen die scheinbar willkürliche Anwendung des Gesetzes, schreibt die SZ (Julian Hans).

Ein weiteres Gesetz zur Einschüchterung tatsächlicher oder vermeintlicher oppositioneller Umtriebe steht nach Darstellung der FAZ (Friedrich Schmidt) unmittelbar vor seiner Verabschiedung. Nach diesem Vorhaben könnten ausländische oder internationale Nichtregierungsorganisationen durch Bestimmung des Justizministeriums als "unerwünscht" gekennzeichnet und damit weitgehenden Einschränkungen ihrer Aktivitäten unterwerfen werden.

USA – Polizeiausrüstung: US-Präsident Barack Obama hat durch eine präsidiale Anordnung verfügt, dass der Polizei des Landes nicht mehr militärische Ausrüstung zur Verfügung gestellt wird. Die Entscheidung beruhe auf Empfehlungen einer Kommission, die nach mehreren Unruhen im vergangenen Jahr berufen wurde, berichtet spiegel.de.

Sonstiges

In dubio pro reo: In einem Gastbeitrag für das Handelsblatt erläutert Strafverteidiger Klaus Volk einen der "wichtigsten Rechtsgrundsätze des Strafprozesses". Um "in dubio pro reo" anzuwenden, bedürfe es Zweifel seitens des Gerichts. Diese Zweifel wiederum müssten vernünftig, d.h. ohne überspannte Anforderungen an die Wahrheit, sein.

Gefängnis: Für Hannelore Crolly (Welt) drängt sich nach einem besuchsweisen Aufenthalt in der JVA Mannheim nicht der Eindruck auf, dass "es unseren Häftlingen wirklich zu gut" gehe.

Heimarbeit: Ein neues niederländisches Gesetz gibt ab Juli Arbeitnehmern einen Anspruch, ihre Arbeit auch von daheim erledigen zu können. Aus diesem Anlass stellt das Handelsblatt (Catrin Gesellensetter) die hierzulande geltende Rechtslage zum sogenannten Home Office dar. Grundsätzlich könnten Arbeitgeber aufgrund ihres Direktionsrechts die Arbeitsorganisation nach eigenen Vorstellungen bestimmen. Der Wunsch, eigene Arbeit im Home Office zu erbringen, sei dagegen nur im Ausnahmefall, etwa wenn dies bereits anderen Kollegen genehmigt worden ist, durchsetzbar.

Das Letzte zum Schluss

Superstar: Eben noch auf großer Showbühne erfolgreich, droht dem Gewinner der Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" ein um einiges unangenehmerer Auftritt. Wie focus.de schreibt, steht das preisgekrönte Talent "Severino" vor einer Verurteilung wegen Betruges. Gemeinsam mit Komplizen soll der Sänger mehrere Rentnerinnen um deren Erspartes gebracht haben, Komplizen seien bereits verurteilt worden. Für den denkbaren Täter-Opfer-Ausgleich ist indes gesorgt. Sein Preisgeld für den Gewinn der Show dürfe der 28-jährige nach Angaben von RTL in jedem Fall behalten.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2015: Polizeibeauftragter gegen Polizeigewalt – Lösungen für Flüchtlinge – Deutsch-Banker zu Vorwürfen . In: Legal Tribune Online, 19.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15560/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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