Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2015: Polizei­beauftragter gegen Polizei­gewalt – Lösungen für Flüchtlinge – Deutsch-Banker zu Vorwürfen

19.05.2015

Justiz

LG München I – Deutsche Bank: Mit Ausnahme des einstigen Bankchefs Rolf Breuer nutzten alle Angeklagten die Fortsetzung des Deutsche Bank-Verfahrens vor dem Landgericht München I für ausführliche Erklärungen. In diesen wurde der Vorwurf des versuchten Prozessbetruges entschieden zurückgewiesen, schreibt die SZ (Klaus Ott). Die Aussagen der nunmehrigen Angeklagten im damaligen Schadensersatz-Verfahren gegen Leo Kirch und dessen Erben seien vielmehr "nach bestem Wissen und Gewissen" erfolgt. Die Beendigung dieses Verfahrens durch einen Vergleich sei dem anhaltenden Reputationsschaden geschuldet und nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen. Einzelheiten zu den Erklärungen der Angeklagten bringt auch die FAZ (Joachim Jahn).

LG Bochum zu Schienenkartell: Das beim Landgericht Bochum gegen sieben Manager des Voestalpine-Konzerns geführte Strafverfahren wegen Beteiligung an einem Schienenkartell zum Nachteil der Deutschen Bahn ist gegen Zahlung von Geldbußen von insgesamt knapp 300.000 Euro eingestellt worden. Nach dem Bericht des Handelsblatts waren die Angeklagten vollumfänglich geständig. Die jetzige Entscheidung bereite ein ab Spätsommer gegen höherrangige Manager des ebenfalls kartellbeteiligten Thyssen-Krupp-Konzerns vor.

LG Frankfurt/O. - Maskenmann: Der vor dem Landgericht Frankfurt/O. geführte, sogenannte Maskenmann-Prozess um aufsehenerregende Raubüberfälle auf Unternehmer im Berliner Umland steht vor dem Abschluss. Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel) erklärt, unter welchen Voraussetzungen die von seinem Blatt zusammengetragenen, den Angeklagten mutmaßlich entlastenden Indizien einen Wiedereintritt in die gerichtliche Beweisaufnahme bewirken könnten.

StA Bochum - Thomas Middelhoff: Nach Bericht der SZ (Uwe Ritzer/Georg Wellmann, Online-Version) verhandeln rund 50 Gläubiger Thomas Middelhoffs gegenwärtig mit einem Insolvenzverwalter über ihre Forderungen. Es bestehe der Verdacht, dass der verurteilte Manager durch Vermögensübertragungen, sogenannte Asset Protection, einen beträchtlichen Teil seines Vermögens dem unmittelbaren Zugriff der Gläubiger entzogen. In diesem Zusammenhang ermittle die Staatsanwaltschaft Bochum gegen ihn wegen des Verdachts der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Mai 2015: Polizeibeauftragter gegen Polizeigewalt – Lösungen für Flüchtlinge – Deutsch-Banker zu Vorwürfen . In: Legal Tribune Online, 19.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15560/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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