Die juristische Presseschau vom 19. April 2017: Sit­ten­wid­riger Ehe­ver­trag / Luft­ge­wehr gegen Lärm / StA zu Cum-Ex

19.04.2017

Justiz

BVerfG zu Pressefreiheit: Über eine in eigener Sache erhobene erfolgreiche Verfassungsbeschwerde berichtet die taz (Christian Rath). Das Gericht hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg auf, nach dem eine kritische Passage eines Beitrags über einen Kolumnisten der Bild-Zeitung nicht mehr verbreitet werden durfte. Laut Karlsruhe hätten die Hamburger Kollegen die fragliche Passage irrtümlich als Tatsachenbehauptung eingestuft.

BVerfG zu Missbrauchsgebühr: burhoff-blog.de (Detlef Burhoff) berichtet zu einer vom Bundesverfassungsgericht verhängten Missbrauchsgebühr gegen den Anwalt eines Beschwerdeführers. Im Beschluss von Mitte Februar wurde die Gebühr mit Mängeln in der Sachverhaltsdarstellung begründet sowie mit einem "diffamierenden und grob unsachlichen" Vorwurf gegen Ermittlungsbehörden.

OLG Hamm zu Inkassounternehmen: FAZ (Hendrik Wieduwilt) und lto.de melden einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm, nach dem sich ein Inkassounternehmen nicht als "Deutsches Vorsorgeinstitut" bezeichnen darf. Die verwendeten Namensbestandteile seien irreführend und geeignet, den tatsächlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens zu verschleiern.

LG Mönchengladbach zu Kindesmisshandlung: Nach dem Tod eines Fünfjährigen muss sich vor dem Landgericht Mönchengladbach ein Paar wegen Totschlags bzw. Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen verantworten. Über den Fall, in den vor dem tödlichen Ausgang bereits Jugendamt und Familiengericht involviert waren, berichtet die SZ (Benedikt Peters).

AG Hamburg – Ruhestörung: Vor dem Amtsgericht Hamburg wird gegen einen 54-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung verhandelt. Der Angeklagte hatte von seinem Balkon aus mit einem Luftgewehr auf einen spielenden Jungen geschossen, mutmaßlich weil ihn dessen Lärm störte. zeit.de (Elke Spanner) war bei der Verhandlung.

StA Köln – Cum-Ex-Deals: Der Staatsanwaltschaft Köln ist bei ihren Ermittlungen zu Steuererstattungen im Rahmen von sogenannten Cum-Ex-Geschäften offenbar ein Durchbruch gelungen. Mehrere Insider hätten den Ermittlern "die mutmaßlichen Gesetzesverstöße bis ins Detail" geschildert, schreibt die SZ (Klaus Ott). Der Autor geht in zwei weiteren Beiträgen auf Einzelheiten der neuen Erkenntnisse ein. Wenn sich eine bandenmäßige Verabredung, "um den Staat auszunehmen", nachweisen lasse, handele es sich "um den gewaltigsten Fall von Steuerkriminalität, den es in Deutschland je gegeben hat", kommentiert Heribert Prantl (SZ). Auch wenn eine "Stalltür" offen stehe, sei dies keine "Erlaubnis für jedermann, die Kuh zu melken".

EU-Justizbarometer: Die Erkenntnisse des in der vergangenen Woche von der EU-Kommission vorgestellten Justizbarometers sind nun auch Thema eines vertieften Beitrags von lto.de (Constantin van Lijnden).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. April 2017: Sittenwidriger Ehevertrag / Luftgewehr gegen Lärm / StA zu Cum-Ex . In: Legal Tribune Online, 19.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22640/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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