Die juristische Presseschau vom 19. Januar 2022: BVerfG zu Pari­tät­s­ur­teil / EuGH zu Archi­tek­ten­honoraren / Erz­bistum ver­liert Pro­zess um Büro­stuhl

19.01.2022

Das BVerfG lehnte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Anti-Paritätsurteil des Thüringer Verfassungsgerichts ab. EuGH entschied über HOAI-Mindestsatzklagen. Das Arbeitsgericht Köln beanstandete Kündigung durch Erzbistum wegen Bürostuhl. 

Thema des Tages

BVerfG zu Thüringer Paritätsgesetz: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde zum Thüringer Paritätsgesetz wegen Unzulässigkeit verworfen. Die Beschwerdeführenden hätten bei ihrer Beschwerde gegen ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes – der das Gesetz bereits 2020 gekippt hatte – den Begründungsanforderungen nicht genügt, so der nun veröffentlichte BVerfG-Beschluss von Anfang Dezember. So habe die Beschwerde nur unzureichend dargelegt, dass nur eine geschlechtsparitätische Zusammensetzung des Parlaments den Anforderungen der repräsentativen Demokratie genüge. Bloße Hinweise auf faktische Unterrepräsentanz von Frauen genügten nicht, um hieraus eine strukturelle Benachteiligung von Frauen abzuleiten. Berichte bringen SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), taz (Christian Rath) und LTO (Pauline Dietrich). 

In einem separaten Kommentar stellt Christian Rath (taz) fest, dass die Pflicht zur paritätischen Besetzung von Wahllisten nach den bisherigen Verfassungsgerichts-Entscheidungen wohl nur mittels Verfassungsänderung durchsetzbar wäre – wobei die erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheiten wohl überall fehlen. Die Bedeutung der Wahllisten werde in der bisherigen Diskussion aber überschätzt, da mit ihnen nur die Vergabe der Listenmandate gesteuert werden könne, nicht die der Direktmandate. 

Rechtspolitik

Corona – Rechte von Genesenen: Die Welt (Tim Röhn/Benjamin Stibi) problematisiert das Verfahren, in dem entschieden wurde, dass der Genesenenstatus nur noch drei Monate statt sechs Monate gilt. Am vergangenen Freitag hatte der Bundesrat einer Verordnung zugestimmt, wonach künftig das RKI über die Dauer des Genesenenstatus entscheidet. Kurze Zeit später wurde auf der RKI-Homepage der halbierte Zeitraum veröffentlicht, ohne dass es eine vorherige Ankündigung gab. In einem separaten Kommentar kritisiert Benjamin Stibi (Welt): "Wir leben in einer Demokratie, nicht in einer Expertokratie."

§ 219a StGB: Zur Debatte über die von der Bundesregierung geplante Streichung von § 219a Strafgesetzbuch (StGB) gibt deutschlandfunk.de (Gudula Geuther) einen ausführlichen Überblick, in dem auch Kritiker der Reform zu Wort kommen.

Meredith Haaf (SZ) kommentiert, dass mitnichten "das Abtreibungsrecht selbst" zur Debatte stehe, obgleich Frauen erst dann "frei und gleich" sein werden, "wenn auch der Paragraf 218 fällt." § 219a StGB in der jetzigen Fassung müsse jedenfalls "jedem Menschen, der an Informationsfreiheit glaubt, ein Dorn im Auge sein."

Digitale Dienste: Vor der am heutigen Mittwoch geplanten Debatte des EU-Parlaments über den "Digital Services Act" begrüßt Andrian Kreye (SZ) das Vorhaben im Leitartikel als "ersten Vorstoß in die richtige Richtung." Das angedachte "Grundgesetz für das Internet" könne aber nur mit Hilfe der USA geschaffen werden. Darüber hinaus müssten auch neue Technologien wie etwa Blockchain-Verschlüsselung in den Blick genommen werden, denn die sozialen Netzwerke würden "bald schon zum Sperrmüll der Technologiegeschichte."

Recht auf Reparatur: Dass sich die neue Regierung im Koalitionsvertrag auf die Einführung eines "Rechts auf Reparatur" verständigt hat, findet die Zustimmung der Juristin Karolina Wojtal in der FAZ. Die Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland macht darauf aufmerksam, dass entsprechende Gesetze in der EU mit dem Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie bereits seit dem vergangenen Jahr in Kraft sind und nennt Beispiele. Das Verfahren sei aber aufwändig und langsam. Sie fordert die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene mutigere Lösungen einzufordern. 

Justiz

EuGH zu Architektenhonoraren: Sogenannten Mindestsatzklagen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOIA) steht das Unionsrecht nicht entgegen. Dies entschied überraschend und im Widerspruch zur Einschätzung des Generalanwalts der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesgerichtshofs. Auf LTO erinnert Heiko Fuchs, Rechtsanwalt, dass der EuGH bereits 2019 die fehlende Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland festgestellt hatte. Erst mit der 2021 in Kraft getretenen HOIA 2021 waren daraufhin die harten Preisrahmen der vorher geltenden HOIA abgeschafft worden. Mindestsatz- oder auch Aufstockungsklagen nach dem alten Rechtsrahmen blieben aber weiterhin möglich – und werden dies nach der jetzigen Entscheidung für Sachverhalte vor 2021 auch weiterhin sein. Adressaten von Richtlinien blieben weiterhin die Mitgliedstaaten, auch aus einer Vertragsverletzung könnten Private keine individuellen Rechte ableiten. Der Autor hält es für irritierend, dass der EuGH die mittlerweile zahlreich anerkannten Ausnahmen vom Verbot einer solchen horizontalen Anwendung unberücksichtigt gelassen habe.

ArbG Köln zu Kündigung wegen Bürostuhl: Das Arbeitsgericht Köln hat die außerordentliche Kündigung der Justiziarin des Erzbistums Köln für unwirksam befunden. Die Kündigung war unter anderem mit der eigenmächtigen Mitnahme eines rückenschonenden Bürostuhls ins coronabedingte Home Office begründet worden, schreibt LTO. Dies stelle zwar eine Pflichtverletzung der Justiziarin dar, rechtfertige jedoch keine außerordentliche Kündigung. Die Klägerin hatte zudem einen Schadensersatz gefordert, weil sie jahrelang damit beschäftigt gewesen sei, Akten zu sexuellem Kindesmissbrauch im Erzbistum durchzuarbeiten. Die hiermit verbundenen Belastungen seien ihr aber – so das Gericht – als Leiterin der Stabsabteilung Recht zumutbar gewesen.

BVerwG zu Vorkaufsrecht: Im Dezember entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die in Berlin ausgeübte Praxis des Vorkaufsrechts rechtswidrig ist. Mit der Entscheidung würden zudem die Hürden für die Anwendung des Mittels durch Kommunen höher gelegt. Der SWR RadioReportRecht (Gigi Deppe/Ann-Kathrin Jeske) untersucht die Auswirkungen der Entscheidung für "Mieter mit wenig Geld" und fragt nach Alternativen für effektiven Mieterschutz.

BGH zu Gewerbemiete und Corona: In der vergangenen Woche entschied der Bundesgerichtshof, dass coronabedingte Schließungsanordnungen bei gewerblichen Mieten eine Störung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Die Rechtsanwälte Philipp Stricharz und Joanna Osinski warnen im Recht und Steuern-Teil der FAZ betroffene Mieter:innen davor, aus der Entscheidung zu viel Hoffnung abzuleiten. Ein Anspruch auf pauschale Mietreduzierung sei gerade nicht festgestellt worden. Vielmehr müssten die Mieter:innen innerhalb der erforderlichen Prüfung des Einzelfalls umfangreich darlegen, welche Versuche zur Abmilderung finanzieller Einbußen vorgenommen wurden. Dies lade zu "Dramatisierungen und Zuspitzungen" ein und komme – weil schließlich betriebliche Interna betroffen seien – einem "kaufmännischen Striptease" gleich.

OLG Hamburg zu Julian Reichelt-Artikel: LTO (Felix Zimmermann) liegt der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts zur nun doch wieder zulässigen Veröffentlichung eines Spiegel-Artikels über den ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt vor. Der ausführliche Beitrag fasst auch die seit März 2021 anhängigen juristischen Auseinandersetzungen zusammen. Maßgeblicher Grund für die jetzige Entscheidung sei die formale Einschätzung gewesen, die vom Spiegel eingefügte Stellungnahme habe den fraglichen Bericht wesentlich verändert. Demnach habe das OLG die in Streit stehende Ordnungsgeldverfügung aufheben müssen, ohne hierbei eine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Berichterstattung zu treffen. Dem entlassenen Chefredakteur bleibe so noch die Möglichkeit, eine neue einstweilige Verfügung zu beantragen, wobei dann die Darlegung der Eilbedürftigkeit Schwierigkeiten bereiten dürfte. Alternativ ließe sich das Hauptsacheverfahren in Gang setzen.

OLG Frankfurt/M. – Folter in Syrien: Am Oberlandesgericht Frankfurt/M. wird ab dem heutigen Mittwoch gegen Alaa M. verhandelt. Dem seit 2015 in Deutschland lebenden Orthopäden wird vorgeworfen, als Arzt in syrischen Militärkrankenhäusern tatsächliche oder mutmaßliche Oppositionelle gefoltert und misshandelt zu haben. Wie schon in dem in der vergangenen Woche mit einem Schuldspruch beendeten Verfahren gegen einen syrischen Geheimdienst-Oberst stützt sich die Anklage auf ein Bildarchiv des desertierten Militärfotografen "Caesar". Vorberichte bringen FAZ-Einspruch (Alexander Jürgs) und die taz (Sabine am Orde).

OVG Nds zu 2G/Montgomery: Die bereits mehrfach thematisierte Kritik des Ratsvorsitzenden des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, an der 2G-Eilentscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, fordert nun auch eine Replik des pensionierten Richters Clauss Meissner im FAZ-Einspruch heraus. Montgomery liege mit seinen Aussagen sowohl der Form als auch dem Inhalt nach "ziemlich neben der Sache". Wer die grundgesetzlich garantierte Gewaltenteilung in Frage stelle, "vergreift sich am Rechtsstaat".

LG Köln – Missbrauch durch Priester: Bei der Fortsetzung eines Missbrauchsprozesses gegen einen katholischen Priester vernahm das Landgericht Köln den Hamburger Erzbischof Stefan Heße zu seiner Rolle als früherer Personalchef des Erzbistums Köln. Der Zeuge habe betont, im Umgang mit den vor gut zehn Jahren zuerst gegen den jetzigen Angeklagten erhobenen Vorwürfen keine gravierenden Fehler gemacht zu haben, schreiben FAZ (Daniel Deckers), zeit.de (Georg Löwisch) und spiegel.de (Annette Langer).

LG Bonn – Cum-Ex/Warburg-Bank: Am Landgericht Bonn wird am heutigen Mittwoch ein früherer Fondsmanager der Warburg-Bank sein Geständnis zu Cum-Ex-Praktiken seines früheren Arbeitgebers fortsetzen. Die SZ (Klaus Ott u.a.) berichtet exklusiv, dass einem früheren Auftritt des Zeugen in einem anderen Cum-Ex-Strafprozess ein Schreiben der Bank vorausging, das eventuell der Einschüchterung des Managers diente. Nur einen Tag vor der Vernehmung im Dezember 2020 habe das Geldhaus ihm eine Haftung für Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe in Aussicht gestellt. Die Forderung sei mittlerweile anhängig gemacht worden.

LG Hamburg zu Adblocker: Das Landgericht Hamburg hat eine Klage des Axel-Springer-Verlags gegen den Adblocker-Hersteller Eyeo abgewiesen. Der Adblocker greife nicht unzulässig in das Urheberrecht von bild.de ein. Außerdem seien die maschinell erstellten Webseiten mangels Schöpfungshöhe kein Multimediawerk. spiegel.de (Torsten Kleinz) schildert auch die bereits achtjährige bisherige Prozessgeschichte.

ArbG Stuttgart – Abrechnungsbetrug bei Deloitte: Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens hat der Kläger am Arbeitsgericht Stuttgart schwere Vorwürfe gegen seinen beklagten Arbeitgeber Deloitte erhoben. Die Beratungsgesellschaft soll im Rahmen eines Projekts zum Aufbau eines Compliance-Systems bei VW erheblich überhöhte Rechnungen erstellt haben, so das Hbl (Volker Votsmeier u.a.) zu den Vorwürfen. Deloitte bestreite dies und behaupte seinerseits die Entwendung sensibler Daten durch den Mitarbeiter. 

AG Berlin-Tiergarten zu Gewalt bei Corona-Demo: Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat einen 50-jährigen Sachsen u.a. wegen besonders schweren Landfriedensbruchs zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Er soll am 18. November 2020 in Berlin mit Tausenden Demonstrant:innen gegen die Novellierung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bundestag protestiert und dabei sechs Bierflaschen auf Polizist:innen geworfen haben. Der Mann gab nur den Wurf einer kleinen Plastikflasche zu, seine Vermummung habe dem Corona-Schutz gedient. Das Gericht glaubte ihm nicht. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.

Recht in der Welt

Norwegen – Anders Breivik: Nach Verbüßung von zehn Jahren Haft nahm der verurteilte Massenmörder Anders Breivik das Recht in Anspruch, zu beantragen, seine Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Über den Antrag werde nun nach drei Verhandlungstagen befunden, berichtet die FAZ (Matthias Wyssuwa). Laut bild.de (Annika Raasch/Ingrid Raagaard) habe Breivik, der sich mittlerweile Fjotolf Hansen nennt, das Gericht mit dem sogenannten Hitlergruß gegrüßt und entsprechende Plakate gezeigt. Er verstehe sich weiterhin als Anhänger einer "nordischen Widerstandsbewegung", lehne die Anwendung von Gewalt aber nunmehr ab.

Ukraine – Ex-Präsident Poroschenko: An einem Kiewer Bezirksgericht muss sich Petro Poroschenko, früherer Präsident der Ukraine, gegen den Vorwurf des Hochverrats und der Terrorismusförderung verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, während seiner Präsidentschaft Kohlenlieferungen aus Südafrika zugunsten solcher aus dem besetzten Osten der Ukraine gestoppt zu haben. Heirdurch seien prorussische Separatist:innen finanziert worden, schreibt die SZ (Frank Nienhuysen) zur Anklage. Vor Gericht habe Poroschenko die Einheit des Landes beschworen und seinen Amtsnachfolger beschuldigt, eben diese zu gefährden.

Türkei – Osman Kavala: Ein Istanbuler Strafgericht hat erneut eine Verlängerung der Untersuchungshaft für Osman Kavala angeordnet, berichtet die FAZ (Rainer Hermann). Die Entscheidung stehe im Widerspruch zu einer Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und könne so auch die Mitgliedschaft der Türkei im Europarat gefährden.

Sonstiges

Corona – Haftung für Impfschäden: tagesschau.de (Michael-Matthias Nordhardt) schreibt über mögliche Haftungsansprüche wegen Impfschäden. Bei Impfungen mit einem hierzulande zugelassenen Impfstoff bestehe Anspruch auf Versorgung gesundheitlicher Folgeschäden nach den Grundsätzen der Staatshaftung. Impfendes Personal könne nur dann in Anspruch genommen werden, wenn schuldhaftes Fehlverhalten vorliege.

Kartellrecht und Nachhaltigkeit: Das Bundeskartellamt hat die Prüfung von zwei Nachhaltigkeits-Initiativen des deutschen Handels abgeschlossen, berichtet LTO. Zulässig sei eine Selbstverpflichtung des Einzelhandels, beim Einkauf von Bananen auf existenzsichernde Löhne zu achten. Dagegen wurde die gemeinsame "Initiative Tierwohl" von Edeka, Rewe, Aldi und Lidl nur für eine Übergangsphase tolieriert. Statt des bislang praktizierten einheitlichen Aufpreises für Fleisch aus artgerechterer Haltung sei etwa eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten denkbar.

Das Letzte zum Schluss

Beweismittel: Neben vielem Anderen hat das Coronavirus auch neue Varianten von Kriminalität befördert, an die Fälschung eines Impfausweises etwa dachten vor zwei Jahren nur ganz wenige Menschen. Eine Frau aus Schwerte legte einen solchen Ausweis in ihrer örtlichen Apotheke mit der Bitte um Digitalisierung vor. Von der irritierten Angestellten konfrontiert, ergriff die Frau die Flucht, vergaß dabei allerdings ihren gleichfalls vorgelegten Personalausweis. Laut spiegel.de war dieser echt.

 

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lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Januar 2022: BVerfG zu Paritätsurteil / EuGH zu Architektenhonoraren / Erzbistum verliert Prozess um Bürostuhl . In: Legal Tribune Online, 19.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47245/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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