Die juristische Presseschau vom 18. März 2016: Anschlag aus rechter Gesin­nung / Ent­sch­lei­erte Zeugin / AfD-Pro­gramm und GG

18.03.2016

Justiz

EGMR zu Presse und Persönlichkeitsrecht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage der Kinder Oliver Kahns abgewiesen. Entgegen der klägerischen Behauptung sei neben den verhängten Geldbußen eine persönliche Entschädigung zur Verhinderung von Bildveröffentlichungen nicht unbedingt erforderlich, sodass Deutschland daher nicht gegen Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Dazu schreibt Rechtsanwalt Dr. Christian Mensching auf lto.de.

BVerfG – Atomausstieg: Jost Müller-Neuhof (Tsp) kommentiert die Klage von Atomkonzernen vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie sei rational, aber anmaßend. "Atomkraft war von Anfang an ein Deal mit dem Risiko, eine Rechnung mit Unbekannten" und ein Umschwenken in der Politik von allen Faktoren der berechenbarste. "Worauf sollen die Konzerne denn vertraut haben, wenn sie nicht einmal ihrem eigenen Geschäft vertrauen konnten?"

BAG zu Frühverrentung: Daimler bot seinen Führungskräften an, ihren Arbeitsvertrag bis zum Ende ihres sechzigsten Lebensjahres zu befristen und dann gegen Entschädigungszahlung vorzeitig in Rente zu gehen. Einer, der das Angebot annahm, überlegte es sich später anders und klagte, als Daimler auf seinem Ausscheiden bestand. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass keine Diskriminierung vorlag, weil er lediglich eine zusätzliche Möglichkeit erhalten habe, für die er sich frei entscheiden konnte, berichtet die BadZ (Christian Rath).

BAG zu § 167 ZPO: Auf Ausschlussfristen, die durch bloße schriftliche Geltendmachung gewahrt werden können, ist § 167 Zivilprozessordnung nicht anwendbar, entschied das Bundesarbeitsgericht laut lto.de. Wenn der Arbeitnehmer für eine Fristeinhaltung also nicht auf die Zustellung durch das Gericht angewiesen ist, sondern den entsprechenden Anspruch selbst schriftlich geltend machen kann, ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Gegner, nicht beim Gericht, maßgeblich.

OLG München zu Ex-BND-Mann: Weil er jahrelang für die CIA arbeitete und sich dann dem russischen Geheimdienst andiente, verurteilte das Oberlandesgericht einen ehemaligen BND-Mitarbeiter zu acht Jahren Haft wegen Landesverrats und Verletzung von Dienstgeheimnissen, berichten SZ (Hans Holzhaider), lto.de und spiegel.de.

OLG München – NSU: Die Aussage einer BKA-Beamtin, die Angaben Zschäpes widerlegen sollte, war nicht so ergiebig wie erwartet. Wohllebens Anwälte haben Abtrennung, Aussetzung und Neubeginn des Verfahrens gegen ihren Mandanten beantragt, berichtet spiegel.de (Gisela Friedrichsen).

FG R-P zu Esstisch als Arbeitstisch: Dass der Kläger seinen Esstisch auch zum Arbeiten nutzte, führte vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz nicht zu seiner steuerlichen Absetzbarkeit. Der Tisch diene der Einrichtung eines privaten Raumes und sei nicht gleichermaßen für private wie unternehmerische Nutzung geeignet und bestimmt. Auch während der Zeit, die der Tisch ungenutzt als Einrichtung im Esszimmer stehe, diene er einem privaten Zweck, womit die Zeit unternehmerischer Nutzung unter den erforderlichen zehn Prozent lag, meldet lto.de.

LG München und verschleierte Zeugin: Nach eindrücklicher Ermahnung des Gerichts und Verweis auf das Gutachten eines Islamgelehrten hat die aus religiösen Gründen vollverschleierte Zeugin vor dem Landgericht München ihr Gesicht bei ihrer Aussage der Richterin gezeigt, berichtet die Welt (Beatrice Ossberger/Christian Böhm). Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) erläutert, dass Richter die Abnahme des Gesichtsschleiers erzwingen können, es aber nicht müssen.

LG Wuppertal zu Abnehm-Therapie als Dienst höherer Art: Wenn Ärzte und Ernährungsberater eine Abnehm-Therapie begleiten, ist sie ein Dienst höherer Art, der wegen der besonderen Vertrauensstellung zur fristlosen Kündigung nach § 627 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch berechtigt, entschied das Landgericht Wuppertal. Die Revision ist zugelassen, meldet lto.de.

StA Berlin – Volker Beck: Nachdem die Staatsanwaltschaft Berlin ihre Mitteilung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an den Bundestagspräsidenten nachgebessert hat, darf sie mit Ermittlungen gegen den Abgeordneten Volker Beck (Grüne) beginnen, meldet lto.de. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) erläutert, warum Beck kaum mit strafrechtlicher Härte rechnen muss.

LG München I – Deutsche Bank-Prozess: Nach der Osterpause sollen Anklage und Verteidigung im Prozess gegen Deutsche Bank-Manager wegen versuchten Prozessbetrugs ihre Plädoyers halten. Der Prozess könnte ein Jahr nach seinem Beginn enden, meldet die SZ (Stefan Radomsky). Beobachter bezweifeln, dass es zu einer Verurteilung kommt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. März 2016: Anschlag aus rechter Gesinnung / Entschleierte Zeugin / AfD-Programm und GG . In: Legal Tribune Online, 18.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18832/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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