Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2024: Deut­sche Schutzpf­lichten gegen US-Drohnen? / Kein Stopp für Rüs­tungs­ex­porte nach Israel / Haf­tung für "Bür­ger­re­porter"

18.12.2024

Das BVerfG verhandelte über die Verfassungsbeschwerde von zwei Jemeniten. Das VG Frankfurt/M. wies Eilantrag gegen Rüstungsexporte nach Israel ab. Das LG Essen ordnete Medienunternehmen Verantwortung für Fehler ihrer “Bürgerreporter” zu.

Thema des Tages

BVerfG – US-Drohnen und Ramstein: Das Bundesverfassungsgericht verhandelte über die Verfassungsbeschwerden zweier Jemeniter, die eine Pflicht der deutschen Regierung zum Schutz ihres Lebens vor US-amerikanischen Drohnenangriffen geltend machen, weil diese über den US-Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz gesteuert werden. Konkreter Beschwerdegegenstand ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das 2020 die Klage abgewiesen hatte. In der mündlichen Verhandlung am BVerfG trugen die Beteiligten ihre Sichtweisen vor. Für die Bundesregierung warnte der parlamentarische Staatssekretär Thomas Hitschler (SPD) vor einer Verminderung deutscher Bündnisfähigkeit, sollte die Bundesregierung aufgrund einer Schutzpflicht gezwungen sein, globales Handeln seiner Partnerstaaten kontrollieren zu müssen. Deutschland sei auf militärische US-Präsenz in Deutschland angewiesen. Rechtsprofessor Sebastian Graf von Kielmannsegg sah die Gefahr einer Überforderung Deutschlands durch die Annahme einer globalen Allzuständigkeit. Dagegen argumentierte der die Beschwerdeführer vertretende Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, dass deutsche Grundrechte keine Ausnahmen für Schutzpflichten im Ausland vorsehen. Der für das unterstützende ECCHR tätige Jurist Andreas Schüller sah keine Überforderung Deutschlands, denn es müsse in Rheinland-Pfalz gehandelt werden, nicht im Jemen. Die Richter:innen ließen überwiegend Skepsis für eine deutsche Schutzpflicht für Ausländer im Ausland gegen Handlungen eines Drittstaats erkennen. Zudem erbrachte die Anhörung von völkerrechtlichen Sachverständigen wenig Hinweise auf eine Völkerrechtswidrigkeit der US-Drohnenangriffe im Jemen. Die zu erwartende Grundsatzentscheidung werde wohl eher nicht zugunsten der Beschwerdeführer ausgehen, so der überwiegende Tenor der Berichte von SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Marlene Grunert), LTO (Christian Rath), Tsp (Jost Müller-Neuhof), tagesschau.de (Egzona Hyseni) und SWR-RadioReportRecht (Klaus Hempel), die auch den nun schon ein Jahrzehnt währenden Rechtsstreit nachzeichnen. Mit einer Entscheidung ist in einigen Monaten zu rechnen.

Rechtspolitik

Bruch der Ampel/Gesetzvorhaben: Auf beck-aktuell gibt Stephan Göcken, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer, einen Überblick über Gesetzvorhaben mit Anwaltsbezug und deren Verwirklichungschancen noch vor Ende der Legislaturperiode. Die geplante institutionellen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts werde an diesem Donerstag wohl im Bundestag beschlossen, es sei aber noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Der ausverhandelte Entwurf zur Anpassung der Anwaltsvergütung könne wohl verwirklicht werden. Fraglich hingegen sei die Zukunft ausschließlich online geführter Zivilverfahren, die in einem Reallabor getestet werden sollten.

Bruch der Ampel/StGB und StPO: Die im Stadium des Referentenentwurfss steckengebliebenen Vorhaben zur Modernisierung von Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung werden von der FDP-Fraktion dem Bundestag vorgelegt. Am morgigen Donnerstag sollen beide Entwürfe ohne Aussprache direkt in den Rechtsausschuss überwiesen werden, schreibt LTO (Markus Sehl). Mit den Entwürfen sollte z.B. das sogenannte Schwarzfahren zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft oder die Pflichtverteidigung erweitert werden.

Beleidigung: Habilitand Sven Großmann plädiert auf beck-aktuell für eine zeitgemäße Fortentwicklung des Beleidigungsstrafrechts. Über die Berücksichtigung weiterer Elemente wie Begehungsweise oder Inhalt der Äußerung lasse sich Strafrecht gezielt einsetzen, ohne an Bagatellen hängen zu bleiben.

Einziehung: Ein Beschluss der Sommersitzung der Justizmnisterkonferenz forderte, Gesetzeslücken bei der (auch Vermögensabschöpfung genannten) Einziehung zu schließen. Die Rechtsanwälte Johannes Corsten und Tilman Reichling bestreiten auf FAZ-Einspruch die Notwendigkeit. Bereits das geltende, erst 2017 umfassend reformierte Recht dieser "kondiktionsähnlichen Maßnahme" sehe erhebliche Möglichkeiten vor, u.a. auch die Einziehung von Vermögenswerten bei gerichtlicher Überzeugung, diese seien illegal erlangt worden.

Aufenthaltsrecht und Gewaltschutz: Die Welt (Uma Sostmann) berichtet über eine Forderung u.a. des Deutschen Juristinnenbundes, ausländischen Frauen einen vom Ehepartner unabhängigen Aufenthaltstitel zuzuerkennen. Bislang seien etwa Gattinnen, die im Wege des Familiennachzugs nach Deutschland kommen, gezwungen, die eingegangene Ehe grundsätzlich drei Jahre zu führen. In Fällen von Gewalt des Ehemannes führe dies häufig dazu, dass Betroffene aus Angst um ihren Aufenthaltsstatus in der Beziehung bleiben. Darüber hinaus seien Hilfsangebote oft nicht bekannt.

Justiz

VG Frankfurt/M. zu Rüstungsexporten nach Israel: Über den am Verwaltungsgericht Frankfurt/M. erfolglos gebliebenen Eilantrag eines Palästinensers aus Gaza, der deutsche behördliche Ausfuhrgenehmigungen für Panzergetriebe zu Fall bringen wollte, schreiben nun vertieft auch SZ (Ronen Steinke) und LTO (Max Kolter). Obgleich es dem Antragsteller möglich war, die beanstandete Genehmigung konkret zu benennen, wies das VG den Antrag als unzulässig ab. Die mangelnde Antragsbefugnis folge aus dem fehlenden Drittschutzcharakter des Außenwirtschaftsrechts. Die vom klage-unterstützenden ECCHR konstruierte Schutzpflicht des deutschen Staates gegenüber Zivilisten im Ausland bei einem Verdacht des Völkerrechtsbruchs überzeugte das Gericht ebenso wenig. Bemerkenswert sei schließlich, dass das Gericht die "politische Pflicht der Bundesregierung zum aktiven Schutz Israels" auch aus der erst im November vom Bundestag beschlossenen Antisemitismus-Resolution ableitete.

Joachim Käppner (SZ) findet es richtig, dass das VG "sich ausdrücklich dagegen verwahrt" hat, Außenpolitik zu betreiben. Die mit den Genehmigungen verbundenen moralischen und politischen Fragen müssten von der nächsten Bundesregierung entschieden werden.

LG Essen zu Haftung für "Bürgerreporter": Wer als Medienunternehmen sogenannten "Bürgerreportern" die Möglichkeit eröffnet, Beiträge online zu posten, haftet für etwaige Fehler. Dies urteilte das Landgericht Essen laut LTO (Entela Hoti) Anfang November. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein journalistischer Laie in einem Portal der Funke-Mediengruppe einen Kommunalpolitiker der Beihilfe zum Kindesmissbrauch verdächtigt, hierfür aber weder Belege beigebracht noch eine Stellungnahme des Betroffenen eingeholt.

BVerwG zu Grundstücksrestitution: In der vergangenen Woche entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine brandenburgische Familie ihr Grundstück an die Jewish Claims Conference herausgeben muss. bild.de (Peter Hell) hat die Familie besucht und erfahren, dass sie eine Verfassungsbeschwerde plant. Bei der in den 1990er Jahren erfolgten Übertragung des Grundstücks von der damals noch lebenden Mutter auf die jetzige Klägerin habe es der zuständige Landrat pflichtwidrig versäumt, sie über einen Rückübertragungsantrag der JCC zu informieren.

BSG zu Arbeitslosengeldanwartschaft in Haft: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass arbeitsfreie Tage in der Strafhaft grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegen und Inhaftierte an diesen Tagen somit auch Anwartschaften für die spätere Auszahlung von Arbeitslosengeld erwerben. Dies berichtet beck-aktuell.

OLG Braunschweig zu Berufsunfähigkeitsversicherung: In einem nunmehr rechtskräftigen Beschluss entschied das Oberlandesgericht Braunschweig, dass ein berufsunfähiger Polizist seinen Anspruch auf Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen Rechtsmissbrauchs verloren hat. Nachdem der Kläger beim Abschluss der Versicherung seinen Gesundheitszustand verschleiert hatte, wartete er nach Eintritt seiner Berufsunfähigkeit die zehnjährige Anfechtungsfrist ab, bevor er seinen Anspruch anmeldete. Es berichtet LTO.

KG Berlin zu Flucht vor Polizei: Das Berliner Kammergericht bestätigte in einem nun veröffentlichten, von beck-aktuell berichteten Beschluss im Oktober den Freispruch eines Polizisten, der erstinstanzlich wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt verurteilt worden war. Der geschädigte Motorradfahrer habe sich seine erlittenen Verletzungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor einer Verkehrskontrolle selbst zuzuschreiben, die Handlungen des Beamten, der ihn mit seinem Polizei-PKW verfolgt hatte, seien rechtmäßig gewesen.

LSG Sachsen zu Bürgergeld: Wie schon die Vorinstanzen verwehrte nun auch das Sächsische Landessozialgericht einem Grundstückseigentümer das beantragte Bürgergeld. Der Kläger sei nicht bedürftig, weil er Eigentümer eines Hauses mit 147 qm Wohnfläche ist und laut  § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Sozialgesetzbuch II die Freigrenze bei 140 qm liegt. Die nur geringfügige Überschreitung der Freigrenze stelle keinen Härtefall dar. Über den Mitte November ergangenen Beschluss schreibt LTO.

LG Dortmund zu tödlichem Polizeieinsatz gegen Mouhamed Dramé: In einer ausführlichen Besprechung des letztwöchigen Freispruchs im Fall des von der Polizei getöteten suizidalen Flüchtlings Mouhamed Dramé kommen Rechtsprofessor Tobias Singelnstein und die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen Laila Abdul-Rahman und Hannah Espin Grau auf LTO zu dem Resümee, "dass eine strafrechtliche Bearbeitung von problematischer polizeilicher Gewalt nicht den erwarteten Erfolg verspricht." Auch wenn es angesichts der extrem geringen Anklagequote bei Vorwürfen polizeilicher Gewalt schon eine Besonderheit gewesen sei, dass der Vorfall eine strafprozessuale Aufarbeitung erfuhr, sei letztlich ungeahndet geblieben, dass die Angeklagten die Gefährlichkeit der Situation mit einem unnötigen Pfefferspray-Einsatz selbst herbeigeführt hatten. 

Gegen den Freispruch des polizeilichen Einsatzleiters hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Revision eingelegt, Rechtsanwältin Lisa Grüter als Vertretung der Hinterbliebenen Dramés tendiert dazu, dies ebenfalls zu tun. Dies berichtet die taz (Andreas Wyputta).

LG Düsseldorf – Umsatzsteuerbetrug: Ab der nächsten Woche und wohl noch bis zum nächsten Juli müssen sich drei Angeklagte am Landgericht Düsseldorf gegen den Vorwurf der bandenmäßigen Steuerhinterziehung verteidigen. Laut Anklage sollen die Männer, unter ihnen ein ungarischer Rechtsanwalt, über eine Budapester Firma im großen Stil Elektronikwaren über den europäischen Kontinent verschoben und hierbei bis zu 150 Millionen Euro Umsatzsteuer hinterzogen haben. In ihrem Bericht betont die FAZ (Marcus Jung), dass die Anklage einer der ersten Fälle der 2021 gegründeten Europäischen Staatsanwaltschaft ist.

LG Berlin II – Ruhegeld von Patricia Schlesinger: Am 15. Januar wird das Landgericht Berlin II über die Klage der vormaligen RBB-Intendantin Patricia Schlesinger gegen ihren Arbeitgeber verhandeln. Die Klägerin fordert die Weiterzahlung ihres Ruhegeldes. In einer Widerklage fordert der beklagte Sender nun neun Millionen Euro als Ausgleich für Kostenexplosionen, die in der Verantwortung Schlesingers gelegen haben sollen. Die FAZ (Jochen Zenthöfer) berichtet.

LG München I – Urheberrecht bei Disney-Trickfilmen: Im Wege einer Stufenklage versucht ein Musiker die deutsche Disney-Tochter zu einer Nachvergütung seiner Arbeiten an mehreren Trickfilmhits des Studios zu bewegen. Für seine Arbeit u.a. an "Die Eiskönigin" habe der Kläger lediglich Pauschalbeträge im niedrigen fünfstelligen Bereich erhalten, schreibt die SZ (David Steinitz). In der Verhandlung habe der Vertreter des Konzerns die "urheberrechtsnahe" Tätigkeit des Klägers zugestanden. Seine musikalischen Arbeiten seien aber nach exakten Vorgaben erfolgt. Das Gericht habe den Parteien "dringend" einen Vergleich angeraten.

ArbG Frankfurt/O. - Tesla-Betriebsrats-Vorsitzende: Die IG Metall hat am Arbeitsgericht Frankfurt/O. beantragt, die Betriebsrats-Vorsitzende des Tesla-Werks Grünheide, Michaela Schmitz, aus dem Betriebsrat auszuschließen. Begründet wird dieser ungewöhnliche Schritt mit "wiederholten Pflichtverletzungen" der Betriebsrätin. Der IG-Metall, die bei der letzten Betriebsratswahl nur 40 Prozent der Stimmen erreichte, ist die Betriebsrats-Vorsitzende zu management-nah. SZ (Alexander Hagelüken) und Hbl (Volker Votsmeier/Michael Verfürden) berichten.

Recht in der Welt

Israel – Justizreform: Die FAZ (Christian Meier) schreibt über die Versuche des israelischen Justizministers Yariv Levin, die hochumstrittene Justizreform im Land wieder voranzutreiben. Nachdem ein Teil der bereits verabschiedeten Reformen vom Obersten Gericht als rechtswidrig verworfen wurde, habe sich Levin in den vergangenen Monaten darauf konzentriert, die längst überfällige Ernennung eines Gerichtspräsidenten zu hintertreiben. Kritik an seiner Amtsführung als Leiter des Richterwahlkomitees kontere Levin regelmäßig mit eigenen Ausfällen über "diktatorische Herrscher" auf Richterbänken.

Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Im Leitartikel beschreibt Martina Meister (Welt), wie der an diesem Donnerstag vor seinem Abschluss stehende Strafprozess gegen den Ehemann von Gisèle Pelicot die französische Gesellschaft aufgerüttelt hat. Auch wenn der Prozess "nicht das Ende sexueller Gewalt" bedeute, müsse er "der Anfang in einem rigorosen Kampf dagegen sein."

Russland – Oppositionelle Darja Kosyrewa: Die SZ (Silke Bigalke) bringt eine Reportage über Darja Kosyrewa, eine 19-Jährige, die in St. Petersburg wegen wiederholter Diskreditierung der russischen Armee angeklagt ist. Ihr wird u.a. zur Last gelegt, an einem Denkmal des ukrainischen Nationaldichters Taras Schewtschenko ein Zitat angeklebt zu haben.

USA – Donald Trump/Stormy Daniels: Im New Yorker Schweigegeldprozess gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump hat der zuständige Richter Juan Merchan die beantragte Aufhebung des Urteils abgelehnt. Trump könne sich für die bestrafte Fälschung von Geschäftsunterlagen nicht auf seine Immunität als Präsident berufen, weil die Taten vor seiner ersten Präsidentschaft lagen. Die Strafmaßverkündung bleibe hingegen weiterhin ohne Termin und könnte bis nach dem Ende von Trumps zweiter Präsidentschaft aufgeschoben werden, so LTO.

Kolumbien/Spanien - geschenkte Goldfiguren: Ein lange zurückliegendes Geschenk eines kolumbianischen Präsidenten an die spanische Krone könnte demnächst zu diplomatischen Verwicklungen führen. Die SZ (Patrick Illinger) schreibt, dass der sogenannte Quimbaya-Schatz, eine Sammlung präkolumbischer Goldfiguren, 1893 als Dank für politische Unterstützung dem spanischen Staat geschenkt wurde, nun aber zurückgegeben werden soll. Kolumbien behauptet heute, dass die Schenkung unwirksam sei, weil der damalige Präsident Carlos Holguin vor der Schenkung nicht das Einverständnis des Parlaments eingeholt hatte.

Sonstiges

AfD-Einstufung BB: Die SZ (Sebastian Erb/Christoph Koopmann) hat erfahren, dass der brandenburgische Landesverfassungsschutz bereits im November zu der Einschätzung gelangt sei, der Landesverband der AfD sei "gesichert rechtsextrem". Die Veröffentlichung des entsprechenden Gutachtens sei dann aber wegen des Bruchs der Ampel-Koalition und der bevorstehenden Bundestagswahl zunächst auf unbestimmte Zeit und dann auf einen Zeitpunkt nach der Bundestagswahl verschoben worden. Das Brandenburger Landesamt folge damit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, das seine Einstufung der Bundes-AfD auch erst nach der Wahl veröffentlichen will.

In einem Kommentar fordert Ronen Steinke (SZ) Bundes-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf, mit der Veröffentlichung nicht länger zu warten. Am rechtsextremen Charakter der Partei bestünden keine wirklichen Zweifel, in jedem Fall sei die Frage "von hohem öffentlichen Interesse."

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/mpi/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2024: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56136 (abgerufen am: 14.03.2026 )

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