Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2019: Neue Cum-Ex-Anklage / Regie­rungs-TV im Internet? / Todes­strafe für Dik­tator

18.12.2019

Das LG Wiesbaden lässt Anklage u.a. gegen Hanno Berger zu. Außerdem in der heutigen Presseschau: sind die Social-Media-Aktivitäten der Bundesregierung ein unzulässiger Staatsfunk und Todesstrafe für Pervez Musharraf. 

Thema des Tages

LG Wiesbaden – Cum-Ex: Das Landgericht Wiesbaden hat die von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M. erhobene Anklage gegen den prominenten Steueranwalt Hanno Berger und fünf ehemalige Banker der Münchner Hypo-Vereinsbank zugelassen. Vorgeworfen wird den nunmehrigen Angeklagten eine schwere Steuerhinterziehung durch sogenannte Cum-Ex-Steuertricksereien. Diese sollen einen Steuerschaden von mehr als 100 Millionen Euro verursacht haben. Berger gelte als "Spiritus Rector" der fragwürdigen Steuerkonstruktionen, zitiert das Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) aus der Anklage. Er müsse sich nun auch noch wegen der Hinterziehung von Einkommen- und Umsatzsteuer verantworten, die über Scheinrechnungen bei der Schweizer Bank Sarasin abgerechnet worden seien. Der ehemalige Finanzbeamte wolle sich dem Verfahren stellen, so sein Anwalt. Seit 2012 lebt er in der Schweiz. Die FAZ (Marcus Jung) weiß zusätzlich zu berichten, dass zum Verteidigerteam Bergers auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki gehört. Weitere Berichte bringen lto.de und SZ (Jan Willmroth).

Eine vertiefte Analyse von Rechtsprofessorin Annika Dießner (verfassungsblog.de) rekapituliert die bisherigen Erkenntnisse und führt rechtliche Probleme bei der Verhängung von Untersuchungshaft gegen mutmaßlich beteiligte Anwälte an. Auch das bereits am Landgericht Bonn laufende Verfahren werfe die Frage auf, wo eine "zulässige Berufsausübung" eines Anwalts, der die Cum-Ex-Methode durch Auftragsgutachten vermeintlich befeuere, ende und "die strafbare Förderung fremder Straftaten" beginne. Die Annahme, dass eine "in besonderem Maße einnahmeorientierte Ausübung" der anwaltlichen Tätigkeit "zu systematischen Fehlentwicklungen geführt hat", sei "nicht von vornherein von der Hand zu weisen".

Rechtspolitik

Konversionstherapien: Das Bundeskabinett soll am heutigen Mittwoch das gesetzliche Verbot sogenannter Konversionstherapien zur "Heilung" von Homosexualität beschließen. In der aktuellen Entwurfsfassung fehlen Ausnahmen für Heranwachsende, berichtet spiegel.de.

Justiz

BVerfG – Jahresrückblick: Das zu Ende gehende Jahr war wie immer auch von aufsehenerregenden Gerichtsentscheidungen geprägt. Der FAZ-Einspruch (Marlene Grunert) bringt eine Liste von neun Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, beginnend mit den Kompetenzen des Vermittlungsausschusses und endend mit den beiden Beschlüssen zum Recht auf Vergessenwerden.

BVerfG – BND-Gesetz: Vor der für Mitte des nächsten Monats geplanten, auf zwei Tage angesetzten Verhandlung zur Verfassungsmäßigkeit der Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes stellt die FAZ (Reinhard Müller) die am Bundesverfassungsgericht zu behandelnden Probleme dar.

BGH – Jahresrückblick: Den Jahresrückblick zu maßgeblichen Entscheidungen setzt lto.de (Pia Lorenz) mit dem Bundesgerichtshof fort. Neben der grundsätzlichen Zulässigkeit von Legal Tech-Anbietern wie wenigermiete.de positionierte sich das Gericht auch zur Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe bei Unterlassungsklagen und es war auch der Hinweisbeschluss zur Sachmangeleigenschaft von Abschalteinrichtungen bei Diesel-Fahrzeugen bedeutsam.

BGH zu Sexunfall-Aussage: Der Bundesgerichtshof hat die wegen Totschlags erfolgte Verurteilung eines Mannes hinsichtlich des Strafausspruches aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Bielefeld verwiesen. Dass das LG die Einlassung des Mannes, er habe seine Ehefrau während des Beischlafs einvernehmlich gewürgt, strafschärfend gewertet hatte, weil hierdurch die Geschädigte wegen abseitiger Sexualpraktiken in besonderer Weise verächtlich gemacht, sei ein Wertungsfehler, so lto.de über den nun veröffentlichten Beschluss aus dem November.

LG Schwerin – SEK-Beamter: U.a. wegen waffenrechtlicher Verstöße muss sich ein vom Dienst suspendierter SEK-Beamter vor dem Landgericht Schwerin verantworten. Der Angeklagte ist nach Recherchen der taz (Sebastian Erb) eine Schlüsselfigur des sogenannten Hannibal-Netzwerks, diese Verstrickungen spielten im Prozess aber keine Rolle. Für den heutigen Mittwoch seien die Plädoyers geplant.

LG Bochum zu Influencerin: Das Landgericht Bochum hat eine Influencerin u.a. wegen Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt, weil sie Kundinnen ohne das erforderliche Fachwissen Lippen und Nasen mit Hyaluronsäure aufgespritzt hatte. Die Angeklagte hatte sich auf ihrem Instagram-Account als Heilpraktikerin dargestellt, erläutert die FAZ (Reiner Burger).

LG Frankfurt/M. - Irina A.: Im Strafverfahren gegen den Gastronomen Jan M., dem am Landgericht Frankfurt/M. die Ermordung seiner vormaligen Geschäftspartnerin Irina A. vorgeworfen wird, hat sich der Angeklagte in einer persönlichen Erklärung über seine finanziellen Verhältnisse vor der Tat eingelassen. Dies habe vor allem dem Zweck gedient, sein durch Zeugenaussagen belegtes "zumindest zwielichtiges Geschäftsgebahren" zu widerlegen, so der FAZ-Einspruch (Anna-Sophia Lang). Das Gericht habe nun Verhandlungstage bis Ende Februar terminiert.

LG München II – Stromstöße: Im Strafverfahren gegen einen Mann, der unter Vorspiegelung medizinischer Experimente zahlreiche Frauen dazu veranlasst haben soll, sich lebensgefährliche Stromstöße zu versetzen, versuchte das Landgericht München II durch die Vernehmung von Sachverständigen die Gefährlichkeit von Strom zu ergründen. Gesicherte Erkenntnisse über die Auswirkungen von 230 Volt auf das menschliche Gehirn gebe es "aus naheliegenden Gründen" nicht, so spiegel.de (Wiebke Ramm) über den Verhandlungstag.

LG Hamburg – SS-Wachmann: Über die Fortsetzung im Verfahren gegen den früheren SS-Wachmann Bruno S. berichten vom Landgericht Hamburg FAZ (Matthias Wyssuwa) und SZ (Ralf Wiegand).

VG Berlin – Social-Media-Angebot der Bundesregierung: Vor dem Verwaltungsgericht Berlin versucht ein Rechtsanwalt, es der Bundesregierung untersagen zu lassen, werbliche und unzulässig beeinflussende Beiträge in Social-Media-Netzwerken zu streamen. Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) stellt das Ansinnen und die rechtlichen Probleme derartig ungestörter Präsentation vor. In einem separaten Kommentar behauptet Jost Müller-Neuhof (Tsp), dass "vermutlich nichts" fehlen würde, schaltete die Regierung die von ihr bespielten Accounts ab. Solange es "in Bundesverwaltung und Parlament" Leute gebe, die meinten, ebensowenig würde fehlen, "wenn man den Journalismus abschaltet", müsse an der "weiteren Erprobung des Regierungsfernsehens im Internet" gezweifelt werden.

ArbG Berlin zu Diskriminierung: Das Arbeitsgericht Berlin hat eine auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage eines ostdeutschen Journalisten abgewiesen, der geltend gemacht hatte wegen seiner Herkunft in seinem Verlag diskriminiert worden zu sein. Ein Anspruch ergebe sich nicht aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, weil Ostdeutsche keine Ethnie seien, schreibt die SZ (Jan Heidtmann) über das nun veröffentlichte Urteil aus dem August. So sei etwa "die Weltanschauung in der DDR nicht einheitlich gewesen".

Recht in der Welt

EGMR – Adoption: Eine Adoption, die gegen den Willen der leiblichen, aus Somalia stammenden Mutter in Norwegen durchgeführt wurde, verletzt deren Recht auf Familienleben. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, ohne die Adoption selbst rückgängig zu machen. Die zuständigen Behörden hätten – wie auch in einem parallel entschiedenen Fall einer aus Polen stammenden Mutter – nicht im erforderlichen Maße auf eine Wiedervereinigung von Mutter und Kind hingewirkt. Hinsichtlich der von der klagenden Mutter ebenfalls geltend gemachten Verletzung ihrer Religionsfreiheit habe sich das Gericht darum bemüht, "den religiösen Konflikt zu deeskalieren", so der Bericht von lto.de (Christian Rath).

Polen – Justiz: Über das in Polen geplante Gesetz zur Disziplinierung von Richtern und Staatsanwälten berichtet nun auch die FAZ (Reinhard Veser).

Türkei – Präsidentenbeleidigung: In Abwesenheit des angeklagten früheren Bundestagsabgeordneten Mehmet Kilic (Grüne) hat in Ankara dessen Strafverfahren wegen "Beleidigung des Präsidenten"  begonnen. Die FAZ (Rainer Herrmann) nennt Fallzahlen zu diesem scheinbar inflationär eingesetzten Straftatbestand und prominente Betroffene.

Pakistan – Pervez Musharraf: Wegen Hochverrats hat ein pakistanisches Gericht in der Hauptstadt Islamabad den früheren Militärdiktator des Landes, Pervez Musharraf, in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Um einer Protestbewegung Herr zu werden, hatte der General verfassungswidrig einen Ausnahmezustand verhängt. Sowohl FAZ (Christian Meier), SZ (Tobias Matern) als auch taz (Sven Hansen) gehen davon aus, dass der Verurteilte auch weiterhin sein Exil in Dubai nicht verlassen wird.

Juristische Ausbildung

Vorbereitungsdienst M-V: Von 160 zur Verfügung stehenden Plätzen hat Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr 78 besetzen können, eine Rekordmarke bezogen auf die vergangenen zwölf Jahre. Nach Aussage der von lto.de wiedergegebenen Ansicht von Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU) sei der Anstieg vor allem auf die vor einigen Jahren wiedereingeführte Verbeamtung der Referendare auf Widerruf zurückzuführen.

Sonstiges

DSGVO-Schadensersatz: Im Recht und Steuern-Teil der FAZ macht Rechtsprofessor Marc Strittmatter darauf aufmerksam, dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht allein Bußgelder für den Datenschutz verletzende Unternehmen bereithält, sondern darüber hinaus auch einen Schadensersatzanspruch für jene Verbraucher, die von Verstößen betroffen sind. Die entsprechende Bestimmung der DSGVO enthält keinen Bagatellvorbehalt, ob die erforderliche "Wirksamkeit" auf einen Sanktionscharakter des Schadensersatzes hinweist, müsse letztlich der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Juristische Fachzeitschriften: Im Forschung und Lehre-Teil macht die FAZ (Jochen Zenthöfer) auf eine in der Zeitschrift "Rechtswissenschaft" angestoßene Debatte über überproportional gestiegene Preise juristischer Zeitschriften aufmerksam.

Jens Söring: Zum Fall des nun nach Deutschland zurückgekehrten, in den USA als Mörder verurteilten Jens Söring weist die FAZ (Andrew Hammel) auf einen ihr vorliegenden Bericht eines britischen Kriminalbeamten hin. Der Verfasser habe Söring 1986 in Großbritannien vernommen und dessen später widerrufenes Geständnis protokolliert. Der Bericht zerstöre die Hoffnungen Sörings "auf einen Persilschein endgültig" und stelle daneben auch zahlreiche, von seinen Unterstützern in die Welt gesetzten Unklarheiten richtig.

Das Letzte zum Schluss

Käsefehde: Stinkt Käse? Die von einem im bayerischen Bad Heilbrunn belegenen "Kasladen" ausgehenden Gerüche erweckten jedenfalls den olfaktorischen Unwillen von Nachbarn. Dass sich eine der Leidtragenden mit einem "Geruchswarnschild" zur Wehr setzte, stellt nach Einschätzung des Landgerichts München II jedenfalls einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Käseverkäufers und -herstellers dar. Dagegen dürfe die Nachbarin auch weiterhin ihre Einschätzung zum Geruch kundtun, schließlich gehe es um "eine einfache Darstellung von Tatsachen", so lto.de über die Entscheidung des Gerichts.

 

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lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2019: Neue Cum-Ex-Anklage / Regierungs-TV im Internet? / Todesstrafe für Diktator . In: Legal Tribune Online, 18.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39293/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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