Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2018: Zustim­mung zu Miet­er­höhung ist nicht wider­rufbar / Barley bleibt bis Mai / Polen stellt EuGH-Vor­lagen in Frage

18.10.2018

Der BGH lehnt die Anwendung des Fernabsatzgesetzes im Mietrecht ab. Außerdem in der Presseschau: Die Justizministerin verlässt ihren Posten erst im Mai 2019. Polens Generalstaatsanwalt hält EuGH-Vorabentscheidungsverfahren für gefährlich.

Thema des Tages

BGH zu Mieterhöhung: Ein Mieter kann seine Zustimmung zu einer brieflich verlangten Mieterhöhung nicht binnen zwei Wochen widerrufen. Das Fernabsatzgesetz sei auf solche Konstellationen nicht anwendbar, entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Der Mieter benötige diesen Schutz nicht, da die Konstellation nicht mit Haustürgeschäften oder im Internet geschlossenen Verträgen vergleichbar sei. Denn der Vermieter müsse das Verlangen begründen und der Mieter habe genug Zeit zu überlegen. Es berichten lto.de und spiegel.deBei swr.de (Claudia Kornmeier) ist auch die Urteilsverkündung des BGH zu sehen.

Rechtspolitik

Justizministerin: Das SPD-Parteipräsidium hat Bundesjustizministerin Katarina Barley als Spitzenkandidatin für die Europawahl im Mai 2019 nominiert und präsentiert. Barley will bis zur Wahl im Amt bleiben, berichtet die SZ (Mike Szymanski). Das Hbl (Heike Anger) stellt auch die potenzielle Nachfolgerin Eva Högl, MdB, vor. Högl sei über europäisches Arbeits- und Sozialrecht promoviert worden und habe dann zehn Jahre als Referentin im Bundesarbeitsministerium gearbeitet.

Verfassungsrichterwahl: Die FAZ (Reinhard Müller) stellt den Stand der Suche nach einem Nachfolger für Ferdinand Kirchhof, dem Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, dar. Nachdem Kirchhofs Amtszeit mehr als zwei Monate überschritten ist, musste Volker Kauder als ältestes Mitglied im vorbereitenden Wahlgremium des Bundestags das Bundesverfassungnsgericht auffordern, drei Personalvorschläge vorzulegen. Das Gericht ist dem noch nicht gefolgt. Die FDP wies die CDU/CSU (die das Vorschlagsrecht hat) darauf hin, dass für die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag auch die Stimmen der FDP erforderlich seien. Bisher habe aber noch niemand Kontakt aufgenommen. In einem separaten Kommentar fordert Reinhard Müller (FAZ): "Wer sich viel Zeit lässt mit der Wahl des künftigen Vizepräsidenten und späteren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, sollte jedenfalls mit einer starken Persönlichkeit aufwarten."

Musterfeststellungsklage: Die SZ (Cathrin Gesellensetter) beantwortet Fragen zur Musterfeststellungsklage, die ab 1. November nutzbar ist. Als Kritikerin kommt die Rechtsprofessorin Astrid Stadler zu Wort. Sie glaubt, dass Unternehmen bei Streuschäden weiterhin eher auf Zeit und die Trägheit der Verbraucher setzen werden, als nach einem verlorenen Musterfeststellungsprozess allen Betroffenen einen Vergleich anzubieten.

Forum Recht: An diesem Donnerstag wird im Bundestag über den Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen zur "Gründung eines Forum Recht" abgestimmt. Es soll den Rechtsstaat und seine Geschichte erlebbar machen. Neu ist, dass Karlsruhe nicht alleiniger Standort sein soll, sondern ein zweiter Standort in Ostdeutschland, etwa Leipzig, vorgesehen ist. Darüber berichtet lto.de (Tanja Podolski).

Justiz

EuGH zu Kautabak: Der Europäische Gerichtshof hat in einem Fall aus Bayern entschieden, wann Waren als "Kautabak" vom Vertriebsverbot für oral aufgenommenen Tabak ausgenommen sind. Kautabak liege nur vor, wenn die Wirkstoffe vor allem durch das Kauen des Produkts freigesetzt werden. Wenn das Lutschen des Produkts genügt, liege kein Kautabak vor, so der EuGH laut lto.de. Dann sei der Vertrieb verboten.

BAG zu Dienstreisen: Bei vom Arbeitgeber veranlassten Dienstreisen ins Ausland sind Hin- und Rückreise "wie  Arbeit" zu vergüten. Das entschied nun das Bundesarbeitsgericht, so SZ (Detlef Esslinger) und FAZ (Marcus Jung). Dies gelte allerdings nur für erforderliche Reisezeiten und nicht für unnötige Zwischenstopps.

BGH zu RAK-Vorstandswahlen: Am Montag endete der Rechtsstreit um die Wahlen zum Vorstand der Berliner Rechtsanwaltskammer 2015 mit einem Vergleich vor dem Bundesgerichtshof. Zuvor hatte der BGH neue Maßstäbe für die Wählbarkeit von Anwälten vorgestellt. So genüge eine fünfjährige Kammerzulassung nicht, es müsse vielmehr tatsächlich eine anwaltliche Tätigkeit ausgeübt worden sein. Diese müsse aber nicht der Mittelpunkt der Arbeit gewesen sein. lto.de (Pia Lorenz) stellt die Neukonzeption vor und analysiert die Folgen. Zur Vermeidung von erfolgreichen Wahlanfechtungen müsse die Kammer nun wohl vorab die Kandidaten überprüfen und etwa Falllisten anfordern. Dies könne vor allem Probleme für Anwälte im Ruhestand bringen.

BGH zu Kartellschäden: Der Anwalt Jens Steger stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Juni vor. Danach könne Schadensersatz für Kartellschäden auch für Altfälle eingeklagt werden, also für Fälle, die sich vor Inkrafttreten der 7. GWB-Novelle im Juli 2005 abspielten.

LG Gießen zu § 219a StGB: Ex-Bundesrichter Thomas Fischer kritisiert auf meedia.de ausführlich die Medienberichterstattung zur Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Der Sachverhalt und das rechtliche Problem seien häufig falsch dargestellt worden. Fischer sieht ein "Menetekel für die soziale Verständigung über Strafrecht insgesamt".

OLG Celle  Maut: Der private Autobahnbetreiber A 1 Mobil hat gegen ein Urteil des Landgerichts Hannover Berufung zum Oberlandesgericht Celle eingelegt, meldet die SZ (Markus Balser). Der Betreiber verlangt bisher erfolglos vom Bund Schadensersatz in Höhe von 780 Mio. Euro für unerwartet niedrige Maut-Einnahmen.

EuGH  EU-Binnengrenzen: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält die Annahme für unzulässig, dass Kontrollen an EU-Binnengrenzen zu den gleichen Rechtsfolgen führen wie Kontrollen an den EU-Außengrenzen. Die Funktion der Kontrollen sei eine andere. Deshalb seien Zurückweisungen an EU-Binnengrenzen nicht möglich. Die Schlussanträge des Generalanwalts werden auf lto.de von dem Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka zustimmend vorgestellt.

LG Heilbronn  Angriff auf Flüchtlinge: spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet vom Fortgang des Prozesses gegen einen deutschrussischen Rentner, der drei Flüchtlinge mit einem Messer angriff. Nach der Tat habe er einem Polizisten von sich aus mitgeteilt, er habe ein Zeichen gegen Merkels Flüchtlingspolitik setzen wollen. Die Verteidigung hält die Aussage für nicht verwertbar, weil keine Rechtsbelehrung stattgefunden habe.

LG Passau  Bayernwahl: Am Landgericht Passau ist die Klage eines FDP-Politikers anhängig, der zunächst als Landtagskandidat aufgestellt worden war, bei einer Wahlwiederholung in seinem Kreisverband aber nicht mehr zum Zuge kam. FDP-Parteigerichte entschieden unterschiedlich, zuletzt gegen ihn. Sollte die Kandidatur der FDP im Wahlkreis Passau-West ungültig gewesen sein, würde die FDP sämtliche Stimmen in Niederbayern verlieren und hätte damit die 5-Prozent-Hürde im Land verfehlt, berichtet focus.de.

Colonia Dignidad: Auf lto.de fordern die Anwälte Wolfgang Kaleck und Andreas Schlüter vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) die nordrhein-westfälische Justiz auf, Strafverfahren gegen ehemalige Mitglieder der chilenischen Colonia Dignidad prioritär zu betreiben. Dies sei die letzte Möglichkeit, doch noch eine Bestrafung etwa wegen sexuellem Missbrauch und Beihilfe zum Mord zu erreichen, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf jüngst die Vollstreckung chilenischer Urteile in Deutschland ablehnte. Das ECCHR hatte Strafanzeigen bei verschiedenen Staatsanwaltschaften in NRW gestellt.

Recht in der Welt

Polen  EuGH-Vorlagen: Der polnische Justizminister Zbigniew Ziobro hat – in seiner Eigenschaft als Generalstaatsanwalt – das inzwischen regierungsnahe Verfassungsgericht um Prüfung gebeten, ob Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) mit der polnischen Verfassung vereinbar ist. Dort geht es um Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof. Ziobro will wohl ein drohendes EuGH-Urteil wegen der polnischen Justizreform unterlaufen. Er beruft sich auf das deutsche Bundesverfassungsgericht, das EU-Verträge auch auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfe. Es berichten die FAZ (Gerhard Gnauck) und der in England studierende polnische Jurist Kacper Majewski auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache).

Israel  Einreise: Der Oberste Gerichtshof Israels verhandelte über die Klage der US-Studentin Lara Alqasem, die in Israel studieren möchte, der aber die Einreise verweigert wird, weil sie in führender Funktion zum Boykott Israels aufgerufen habe. Alqasem erklärte, ihre Mitarbeit in einer derartigen Gruppe liege lange zurück. Es berichten die FAZ (Jochen Stahnke) und die taz (Susanne Knaul).

Interpol: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Kilian Wegner befasst sich auf verfassungsblog.de ausführlich mit der strukturellen Gefahr, dass Interpol von autoritären und totalitären Regimen zur weltweiten Verfolgung unliebsamer politischer Gegner missbraucht wird. Deutsche Stellen seien bisher für dieses Problem zu wenig sensibilisiert.

Türkei  Präsidentenbeleidigung: Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hat kurz vor Beginn eines Strafprozesses vier türkische Studenten nach einem Teegespräch im Präsidentenpalast "amnestiert", berichtet die SZ (Christiane Schlötzer). Die Studenten hatten eine Erdoğan-kritische Karikatur gezeigt. Türkische Medien berichten, Erdoğan wolle nun auch andere Kritiker kontaktieren.

Sonstiges

Helpcheck: Die FAZ (Philipp Krohn) stellt den Rechtsdienstleister Helpcheck vor, der für Lebensversicherungskunden prüft, ob in ihrem Fall eine Kündigung wegen des "ewigen Widerrufsrechts" möglich ist und lukrativ wäre. Mit vier Anwälten würden dann auch entsprechende Klagen geführt. Als Gegenleistung fordert Helpcheck 25 Prozent der erstrittenen Summe.

Arbeitsschutz: Der VWL-Professor Stefan Sell kritiisert auf efarbeitsrecht.net das Aufsichtsversagen deutscher Behörden beim Arbeitsschutz. Die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle nehme zu, die Stellen bei den Arbeitsschutzbehörden würden abgebaut. Vor allem kleinere und mittlere Firmen müssten kaum noch mit einer Prüfung rechnen. Bei der Kontrolle von Mindestlohn und Arbeitszeiten gebe es ähnliche Defizite.

 

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lto/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Oktober 2018: Zustimmung zu Mieterhöhung ist nicht widerrufbar / Barley bleibt bis Mai / Polen stellt EuGH-Vorlagen in Frage . In: Legal Tribune Online, 18.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31573/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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